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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Reinigung <strong>und</strong> Inspektion<br />

Anhang A-2.6<br />

vorab unter Zuhilfenahme der Beispieldatensätze (vergl. Anhang A-7.6)<br />

erfolgen. Spätestens am 3. Tag nach Beginn der Inspektion sind die<br />

Ergebnisse der Überprüfung dem Untersucher <strong>und</strong> dem AG mitzuteilen.<br />

Im weiteren Projektverlauf sind Ergebnisse der Kontrollen jeweils nach<br />

spätestens 5 Arbeitstagen vorzulegen.<br />

Bei der Überprüfung der Videobänder ist besonders auf die richtige Aufzeichnung<br />

des Time-Code zu achten (Ausschlag des rechten Videokanals).<br />

Werden Abweichungen zwischen den Planunterlagen (vorläufiger Lageplan<br />

"Bestand Abwasser") <strong>und</strong> der Örtlichkeit (Ist-Zustand) festgestellt,<br />

sind diese zwischen AN <strong>und</strong> der örtlichen <strong>Bau</strong>überwachung zeitnah zu<br />

klären. Der AN hat alle Abweichungen in die ihm vorliegenden Bestandspläne<br />

einzutragen.<br />

Das Auftreten von Scherben des Kanalmaterials im Spülgut ist vom AN<br />

der örtl. <strong>Bau</strong>überwachung zu melden <strong>und</strong> zu protokollieren.<br />

Stand: 01.06.2001 61

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