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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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ISYBAU-Austauschformate Abwasser<br />

Anhang A-7.5.4<br />

Erläuterungen zum ISYBAU-Austauschformat Typ UF<br />

(Umfeld)<br />

Bem.-Nr.<br />

Erläuterung/Bedeutung<br />

1 Für die Bezeichnung des Datensatzes wird folgende Angabe<br />

empfohlen:<br />

1. - 2. Stelle "UF"<br />

3. - 6. Stelle laufende Nummer <strong>für</strong> das "Umfeld"<br />

7. - 10. Stelle frei <strong>für</strong> ggf. erforderliche weitere Spezifikationen<br />

(z.B. Erweiterungen des Umfeldes)<br />

2 Ggf. ergänzende Erläuterungen zum Datensatz<br />

3 Die Rechts- <strong>und</strong> Hochwerte beziehen sich i.d.R. auf das<br />

Gauss-Krüger-Koordinatensystem. Die Koordinatenwerte<br />

sind stets vollständig anzugeben.<br />

4 Der hier erfasste Bezugspunkt ist ein frei definierbarer Orientierungspunkt<br />

zu den Koordinaten z.B. ein Sondierungspunkt<br />

oder der Flächenschwerpunkt. Es wird keine vermessungstechnische<br />

Dokumentation des <strong>Bau</strong>werks erstellt.<br />

5 Die vorherrschende Nutzung innerhalb des als Fläche definierten<br />

"Umfeldes" ist zu benennen.<br />

1 = Unterkünfte<br />

2 = <strong>Verkehr</strong>sflächen (Straßen, Wege, Plätze)<br />

3 = Betriebs- <strong>und</strong> Werkstätten<br />

4 = Sport- <strong>und</strong> Grünflächen<br />

5 = sonstige<br />

6 Die Abschätzung der Gebietsneigung hat im Hinblick auf die<br />

Freiflächen zu erfolgen, die als Standort <strong>für</strong> Versickerungsanlagen<br />

in Betracht kommen.<br />

1 = < 1%<br />

2 = > 1 bis 4%<br />

3 = > 4 bis 10%<br />

4 = > 10 bis 14%<br />

5 = > 14%<br />

7 0 = außerhalb einer Schutzzone<br />

1 = Schutzzone IIIb<br />

2 = Schutzzone IIIa<br />

3 = Schutzzone II<br />

4 = Wasserwerkseinzugsgebiet<br />

5 = Heilquellenschutzgebiet<br />

8 Die Angabe ist ggf. den Erhebungen zur Altlastenerk<strong>und</strong>ung<br />

zu entnehmen (vgl. [Arbeitshilfen Boden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserschutz,<br />

BMVBW, BMVg, 1998], Formblätter ErfBl 100/4 -<br />

0196 oder ErfBl 023/4 - 0196)<br />

9 Die maßgebende Bodenart stellt eine grobe Klassifizierung<br />

dar. Die Festlegung anhand von Einzelinformationen (z.B.<br />

Format Typ BO) oder anhand von Planunterlagen setzt entsprechende<br />

fachliche Kenntnisse voraus. Es sind die Abkürzungen<br />

gem. "Bodenk<strong>und</strong>liche Kartieranleitung" zu<br />

verwenden (Hrsg.: Arbeitsgruppe Boden der Geologischen<br />

Landesämter <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esanstalt <strong>für</strong> Geowissenschaften<br />

<strong>und</strong> Rohstoffe der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland)<br />

Stand: 01.06.2001 591

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