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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Reinigung <strong>und</strong> Inspektion<br />

Anhang A-2.2<br />

<br />

<br />

<br />

Besondere Randbedingungen müssen angegeben werden,<br />

z.B. Bereiche mit Gefährdungen.<br />

Die Abrechnungsgr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> Reinigungsleistungen ist<br />

die Haltungslänge (Schachtmitte bis Schachtmitte). Das<br />

Öffnen <strong>und</strong> Schließen von Schachtabdeckungen, vorhandenen<br />

Reinigungsstücken, Rostverschraubungen etc. wird<br />

nicht gesondert vergütet <strong>und</strong> ist in den EP einzurechnen.<br />

Das Spülgut ist kontinuierlich am Schacht abzusaugen. Es<br />

ist darauf zu achten, dass nach Beendigung der Reinigung<br />

weder in den Haltungen noch in den Leitungen Ansammlungen<br />

von Spülgut verbleiben.<br />

Bewerber <strong>für</strong> die Reinigung von Kanälen müssen die erforderliche Fachk<strong>und</strong>e,<br />

Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Zuverlässigkeit sowie eine Gütesicherung -<br />

bestehend aus Fremd- <strong>und</strong> Eigenüberwachung - nachweisen. Der Nachweis<br />

gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden<br />

RAL-Gütezeichens "R" der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau"<br />

oder eines gleichwertigen Gütezeichens ist. Ersatzweise kann ein<br />

Fremdüberwachungsvertrag <strong>für</strong> die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt<br />

werden, bei der die Anforderungen der RAL-Güte- <strong>und</strong> Prüfbestimmungen<br />

GZ961zuerfüllen sind [RAL-GZ 961, 1998].<br />

Der Vorlauf der Reinigung vor der optischen Inspektion darf <strong>für</strong> Schmutz<strong>und</strong><br />

Mischwasserkanäle max. 24 St<strong>und</strong>en betragen. Regenwasserkanäle<br />

sind möglichst in trockenem Zustand zu untersuchen. Da die Inspektion<br />

i.d.R. mehr Zeit beansprucht als die Reinigung, ist eine Koordinierung der<br />

Arbeitsabläufe durch die örtliche <strong>Bau</strong>überwachung erforderlich.<br />

A-2.2<br />

Optische Inspektion<br />

Die Inspektion hat <strong>für</strong> die Instandhaltung eines Kanalnetzes eine zentrale<br />

Bedeutung. Ihre Aufgabe ist die Bereitstellung von Daten <strong>und</strong> Informationen<br />

über den Istzustand, um eine Zustandsbewertung durchführen zu<br />

können (vgl. Anh. A-3). Auf das ATV Merkblatt M 143, Teil 1 "Gr<strong>und</strong>lagen"<br />

wird hingewiesen [ATV-M 143, 1998].<br />

Die Einteilung der verschiedenen Verfahren <strong>und</strong> Maßnahmen zur Erfassung<br />

des baulichen Zustandes von Abwasseranlagen ist im Abb. A-2 - 2<br />

im Überblick dargestellt. Nachfolgende Erläuterungen beschränken sich<br />

überwiegend auf die qualitative Zustandserfassung im Rahmen einer<br />

Inneninspektion. Von einer direkten, optischen Inneninspektion spricht<br />

man bei der Inaugenscheinnahme von Schächten <strong>und</strong> begehbaren Kanälen,<br />

während die TV-Inspektion eine indirekte, optische Inneninspektion<br />

darstellt.<br />

Stand: 01.06.2001 51

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