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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Reinigung <strong>und</strong> Inspektion<br />

Anhang A-2.1.3<br />

A-2.1.3<br />

Hinweise zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses<br />

<strong>für</strong> die Reinigung<br />

In B<strong>und</strong>eswehrliegenschaften wird die Reinigung von der Standortverwaltung<br />

(StOV) veranlasst (Erlaß BMVg vom 03. März 1993, U II 4 Az 45-05-<br />

10/19 / U III 2 Az 68-11-09/03 siehe Anh. A-11.1). Hierbei kann es sich<br />

sowohl um Eigenreinigung durch die StOV als auch um Reinigung durch<br />

Dritte handeln. In begründeten Ausnahmefällen können die Reinigungsarbeiten<br />

von der <strong>Bau</strong>verwaltung im Rahmen der Istkostenerstattung nach<br />

RB<strong>Bau</strong> K 17 an Firmen vergeben werden. In diesem Fall ist ein Leistungsverzeichnis<br />

(LV) zu erstellen, welches gemäß Vergabehandbuch (VHB)<br />

[VHB, 2000] mit dem Standardleistungsbereich <strong>für</strong> das <strong>Bau</strong>wesen 009<br />

[STLB-<strong>Bau</strong> LB 009] aufzustellen ist.<br />

Bei der Erstellung des LV ist <strong>für</strong> dieAusführung der Reinigungsleistungen<br />

die Gültigkeit der Arbeitshilfen Abwasser vertraglich zu vereinbaren.<br />

Folgende Leistungen sind bei Bedarf zu berücksichtigen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Reinigen von Sickerschächten<br />

Öffnen <strong>und</strong> Schließen von Hausanschlüssen<br />

St<strong>und</strong>enlohnarbeiten<br />

Stillstandzeiten (Personal, Geräte)<br />

Zusätzliche An- <strong>und</strong> Abfahrten<br />

Zusätzliches Umsetzen bei Reinigung von der Gegenseite<br />

Reinigung nicht direkt anfahrbarer Schächte<br />

Besondere Leistungen entsprechend VOB/C, DIN 18299<br />

Die folgenden Aspekte sind in der Leistungsbeschreibung zu beachten:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Bei der Reinigung sollten gr<strong>und</strong>sätzlich nur Verfahren mit<br />

Wasseraufbereitung zugelassen werden. Ausnahmen können<br />

vom AG in begründeten Fällen zugelassen werden,<br />

z.B. wenn statt Trinkwasser Brauchwasser zur Verfügung<br />

steht.<br />

Anschlussmöglichkeiten <strong>für</strong> Strom <strong>und</strong> Frischwasser müssen<br />

vorab geklärt werden. Die Druckverhältnisse am Zapfpunkt<br />

müssen geprüft werden (mind. 3 bar Vordruck <strong>für</strong><br />

Reinigung erforderlich). Abweichungen hiervon sind in der<br />

Leistungsbeschreibung anzugeben.<br />

Auf Bereiche mit besonderen Arbeitsbedingungen ist der<br />

AN hinzuweisen (z.B. Einschränkungen bezüglich Lärm,<br />

Arbeitszeiten, Wassermengen, Zugänglichkeit).<br />

Für das Betreten der Liegenschaft bestehen ggf. besondere<br />

Auflagen (z.B. das Anmelden von Personen bzw.<br />

Fahrzeugen). Dies ist mit dem zuständigen Betreiber zu<br />

klären <strong>und</strong> dem AN mit Zugang der Ausschreibungsunterlagen<br />

mitzuteilen.<br />

Stand: 01.06.2001 50

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