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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Reinigung <strong>und</strong> Inspektion Anhang A-2<br />

A-2 Reinigung <strong>und</strong> Inspektion<br />

Die Reinigung <strong>und</strong> die Inspektion von Abwasseranlagen gehörenzuden<br />

wesentlichen Aufgaben eines Kanalnetzbetreibers. Dabei ist die Reinigung<br />

entweder Bestandteil der Wartung <strong>und</strong> somit eine Maßnahme zur<br />

Bewahrung des Sollzustandes oder eine vorbereitende Maßnahme zur<br />

Inspektion. Die Inspektion selbst hingegen dient zur Feststellung <strong>und</strong><br />

Beurteilung des Istzustandes.<br />

Im vorliegenden Kapitel wird das Thema Reinigung von Abwassersystemen<br />

nur im Hinblick auf eine vorbereitende Maßnahme <strong>für</strong> eine anschließende,<br />

optische Inspektion behandelt.<br />

Bei der Reinigung <strong>und</strong> der Inspektion ist ein Einstieg in die abwassertechnischen<br />

Anlagen i.d.R. erforderlich. Insbesondere trifft dies <strong>für</strong> Schächte<br />

<strong>und</strong> Sonderbauwerke zu. Um Beschäftigte vor berufsbedingten Gefahren<br />

zu schützen, gibt es eine Vielzahl von Arbeitsschutzvorschriften. Bei<br />

Arbeiten innerhalb von Anlagen des Abwassersystems sind die folgenden<br />

Gefahren hervorzuheben:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Vergiftungs- <strong>und</strong> Erstickungsgefahr z.B. durch Schwefelwasserstoff<br />

<strong>und</strong> Kohlendioxid, Benzin- oder Lösungsmitteldämpfe<br />

sowie durch andere toxische Stoffe<br />

Explosions- bzw. Brandgefahr durch brennbare Stoffe (Ex-<br />

Zone 1)<br />

Ertrinkungsgefahr durch plötzlichen Anstieg des Wasserstands<br />

Absturzgefahr durch feuchte / verschmutzte Anlagenteile<br />

bzw. durch unzureichende Sicherung<br />

Infektionsgefahr<br />

Gefahr durch besonders hohe Temperaturen des Abwassers<br />

Für dieGewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz ist der Unternehmer<br />

verantwortlich. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht,<br />

bei festgestellten Sicherheitsmängeln deren umgehende Beseitigung zu<br />

veranlassen.<br />

Eine ausführliche Darstellung zum Thema Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

mit einer Zusammenstellung an Gesetzen, Verordnungen,<br />

Vorschriften, Regeln <strong>und</strong> Richtlinien ist in [STEIN, D., 1999] enthalten.<br />

Bei der Reinigung <strong>und</strong> Inspektion ist, wie auch bei allen <strong>Bau</strong>maßnahmen,<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich die Verordnung über Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz auf<br />

<strong>Bau</strong>stellen zu beachten (<strong>Bau</strong>stellenverordnung - <strong>Bau</strong>stellV, z.Z. gültige<br />

Fassung vom 10.06.98, BGBl. I S. 1283).<br />

Zur Durchführung von Reinigungen <strong>und</strong> Inspektionen müssen Lagepläne<br />

des Abwassersystems vorliegen. I.d.R. wird es sich selbst dann um den<br />

"vorläufigen Lageplan Bestand Abwasser" handeln, wenn zuvor eine Lie-<br />

Stand: 01.06.2001 46

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