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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Sanierungsverfahren<br />

Anhang A-6.5.4<br />

A-6.5.4.11Erneuerung<br />

M<br />

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Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

<strong>Bau</strong>zeit<br />

<strong>Bau</strong>überwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Im freien Gelände, ohne <strong>Verkehr</strong>seinschränkungen sowie bei<br />

geringen Tiefen kann eine komplette Erneuerung des Schachtbauwerkes<br />

sinnvoll sein.<br />

Der alte Schacht wird in einer offenen <strong>Bau</strong>grube abgebrochen,<br />

wobei zuvor die Abbindung der Zu- <strong>und</strong> Abläufe erforderlich ist.<br />

Das Schachtunterteil kann als Fertigteil angeliefert oder örtlich<br />

gemauert werden. Im erstgenannten Fall sind die vorhandenen<br />

Abwinklungen im Gerinne vorher genau aufzumessen. Nach<br />

Herstellung des neuen Unterteils sind die Zu- <strong>und</strong> Ablaufkanäle<br />

mit GelenkstückenandieÖffnungen anzuschließen. Anschließend<br />

erfolgt der weitere Schachtaufbau mit Schachtringen,<br />

Konus <strong>und</strong> Ausgleichsringen aus Betonfertigteilen. Die<br />

Schachtabdeckung, inkl. Schmutzfänger ist in der Regel ebenfalls<br />

zu erneuern.<br />

Stillgelegte Schächte sind nach Möglichkeit auszubauen. Ist dies<br />

zu kostenaufwendig, ist der stillgelegte Schacht bis zu einer Tiefe<br />

von 1,0 m auszubauen <strong>und</strong> anschließend mit einem geeigneten<br />

Material (z. B. Dämmer oder Fließbeton) zu verfüllen. Bei einer<br />

Verfüllung mit wasserdurchlässigem Material (z. B. Sand oder<br />

Kies) ist die Schachtsohle vor der Verfüllung auf einer Fläche von<br />

mindestens 200 cm² zu öffnen.<br />

Anwendungsbereich<br />

- baufällige Schächte<br />

Stand: 01.06.2001 501

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