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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Sanierungsverfahren<br />

Anhang A-6.5.4<br />

A-6.5.4.8 Auskleidung mit Platten, Bahnen <strong>und</strong> Einzelelementen<br />

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Verfahren<br />

Anwendungsgebiet<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung<br />

<strong>Bau</strong>zeit<br />

<strong>Bau</strong>überwachung<br />

Qualitätsnachweise<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Neben der Möglichkeit Spezial-Dichtmörtel zur Abdichtung auf<br />

die Schachtwand aufzuspritzen, kann bei anstehendem Gr<strong>und</strong>wasser<br />

eine Sanierung mit UP-GF-Segmenten vorgenommen<br />

werden.<br />

Diese Segmente haben eine Standardwanddicke von ca. 5 mm.<br />

GrößereDickensindmöglich. Die hier<strong>für</strong> verwendeten Materialien<br />

sind korrosionsbeständige Glasfasern (z. B. ECR) <strong>und</strong> ungesättigte<br />

Polyesterharze. Diese Auskleidungen lassen hohe chemische<br />

<strong>und</strong> mechanische Belastbarkeiten zu.<br />

Die Trockenlegung der Schächte erfolgt von innen mittels gezielten<br />

Lanzeninjektionen mit umweltverträglichem Injektionsgel.<br />

Nach der Reinigung der Schachtwandung <strong>und</strong> der -sohle werden<br />

zunächst die meist stark korrodierten Steigeisen ausgebaut <strong>und</strong><br />

danach das Gerinne <strong>und</strong> die Bermen aufgebaut. Dies kann mit<br />

Halbschalen aus GFK oder Steinzeug geschehen.<br />

Anschl. wird die Schachtwandung mit den GFK-Segmenten auf<br />

Spezialdübeln ausgekleidet, eine Steigleiter aus Nirosta eingebaut<br />

<strong>und</strong> die Dübel <strong>und</strong> Stoßkanten überlaminiert.<br />

Die aufwendigen Schachtsanierungsarbeiten sollten möglichst<br />

zusammenhängend mit der Kanalsanierung abgewickelt werden.<br />

b) zugehörige Verfahren <strong>und</strong> Varianten<br />

Stand: 01.06.2001 487

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