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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Sanierungsverfahren<br />

Anhang A-6.5.4<br />

Für das Sanierungssystem<br />

-<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- In Sonderfällen, z. B. bei stark durchlässigem Boden in der<br />

Leitungszone <strong>und</strong> partiell starkem Wassereintritt können spezielle<br />

Maßnahmen erforderlich sein, z. B. Vorabdichtung mit<br />

einer Zementsuspension, Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung oder Mehrfachanwendung<br />

des Verfahrens.<br />

- Arbeiten im Schacht müssen aus Sicherheitsgründen von mindestens<br />

zwei Personen durchgeführt werden. Davon ist eine<br />

Person mit der Absicherung des im Schacht Arbeitenden zu<br />

beauftragen.<br />

- Die Unfallverhütungsvorschriften zu Arbeiten im Schacht der<br />

Gemeindeunfallversicherungsverbände sind unbedingt zu<br />

beachten. (GUV 7.4)<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht (z.B.<br />

RAL-Gütezeichen) sein <strong>und</strong> über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen<br />

<strong>Bau</strong>zeit<br />

- ca. 1 Arbeitstag<br />

<strong>Bau</strong>überwachung<br />

- Falls der Kanal <strong>und</strong> die Leitungen gleichzeitig saniert werden,<br />

ist sicherzustellen, dass alle unterhalb der Einstauhöhe im<br />

Schacht befindlichen seitlichen Anschlüsse, wie z. B. Kellerabläufe<br />

oder Dränagen abgesperrt sind.<br />

- Nach dem Einfüllen von Lösung 1 ist das Absinken des Flüssigkeitsspiegels<br />

zu dokumentieren. Nach Abpumpen dieser<br />

Lösung wird der Kanal gründlich gespült. Die zweite Lösung<br />

verbleibt bis zum Stillstand des Absinkens des Flüssigkeitsspiegels<br />

im Kanalabschnitt, maximal jedoch ca. 45 Minuten.<br />

- Verbliebene Rückstände der zweiten eingefüllten Lösung werden<br />

mit einer verdünnten Lösung A (S1) neutralisiert.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>stoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes<br />

- Rückstellproben des Flutungsmaterials ziehen<br />

Stand: 01.06.2001 477

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