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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Sanierungsverfahren<br />

Anhang A-6.4.4<br />

A-6.4.4.10Offene <strong>Bau</strong>weise<br />

M<br />

M<br />

M<br />

M<br />

M<br />

M<br />

Verfahren<br />

Anwendungsbereich<br />

Vorteil<br />

Nachteil<br />

Ökologische Beurteilung<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

Verfahren<br />

a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung<br />

Die Sanierung in offener <strong>Bau</strong>weise ist charakterisiert durch Ausheben<br />

eines Grabens, Verlegen der Leitung im Schutze einer<br />

Böschung oder eines Verbaus <strong>und</strong> anschließende Verfüllung des<br />

Grabens. Damit verb<strong>und</strong>en sind hohe direkte Kosten bei der<br />

Ausführung sowie indirekte Kosten, deren Werte teilweise sehr<br />

schwierig zu erfassen sind. Sie fallen vor allem im sozialen<br />

Bereich an <strong>und</strong> sind u. a. Lärm- <strong>und</strong> Emissionsbelastungen, <strong>Verkehr</strong>sbeeinträchtigungen,<br />

Unfallgefahren.<br />

Die Erneuerung schadhafter Leitungen an gleicher Stelle ist,<br />

abgesehen von einigen zusätzlichen Arbeitsschritten, gleichzusetzen<br />

mit einer Neuverlegung eines Kanals an anderer Stelle.<br />

Nachfolgend werden die Arbeitsschritte beschrieben:<br />

Gr<strong>und</strong>wasserhaltung herstellen,<br />

Abwasserhaltung herstellen,<br />

ggf. Straßenaufbruch,<br />

Grabenaushub <strong>und</strong> Wiederverfüllung (inkl. Verbau herstellen,<br />

vorhalten <strong>und</strong> wieder beseitigen),<br />

Bettung <strong>für</strong> Rohre herstellen,<br />

neue Kanalrohre verlegen,<br />

Leitungszone herstellen,<br />

Einbindung an Schächte <strong>und</strong> Leitungen,<br />

Wasserdichtheitsprüfung,<br />

Verdichtungsprüfung.<br />

Anwendungsbereich<br />

- bei geringen Leitungstiefen;<br />

- bei starken Schäden, Einstürzen;<br />

- bei veränderten hydraulischen Verhältnissen;<br />

- bei geringer Nutzung des oberirdischen Raumes (Überbauung);<br />

- bei kontaminiertem Boden.<br />

Stand: 01.06.2001 443

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