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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Sanierungsverfahren<br />

Anhang A-6.4.4<br />

- Der Rohrhersteller sollte Mitglied der Gütegemeinschaft<br />

Kunststoffrohre e.V. Bonn sein (Güteüberwachung).<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung <strong>und</strong> Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143, Teil 6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Die Schweißnähte können visuell <strong>und</strong> mit dem Ultraschalloder<br />

Röntgenverfahren zerstörungsfrei geprüft werden. Bei<br />

der visuellen Prüfung der Schweißnähte (von außen vor dem<br />

Einbau <strong>und</strong> im Rahmen der optischen Inspektion) ist auf folgende<br />

Punkte zu achten:<br />

- Die Schweißwülste müssen gleichmäßig r<strong>und</strong> <strong>und</strong> überall<br />

sichtbar sein.<br />

- Alle Wülste müssen annähernd gleich groß sein.<br />

- Die Wulstoberfläche soll glatt sein.<br />

- Die Schweißwülste müssen kerbfrei sein.<br />

- Der Rohrversatz darf 10 % der Rohrwandung an keiner Stelle<br />

überschreiten.<br />

- Mit Ultraschall- oder Röntgenverfahren werden Fehlstellen<br />

erkannt, die Schweißnahtgüte kann nicht nachgewiesen werden.<br />

Die Ankündigung einer neutralen Schweißnahtüberprüfung<br />

erhöht mit Sicherheit die Sorgfalt bei der<br />

Arbeitsausführung. Gr<strong>und</strong>sätzlich sind nach DVS 2207<br />

Schweißprotokolle über jede Schweißnaht zu führen.<br />

- Zerstörende Prüfungen der Schweißnähte sind Biege- oder<br />

Zugversuche nach DVS 2203.<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Die Dokumentation muss mindestens die in der Anlage 1 des<br />

Merkblattes RSV 3 enthaltenen Protokolle umfassen.<br />

- Sämtliche Protokolle <strong>und</strong> Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den <strong>Bau</strong>ablauf <strong>und</strong> das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen <strong>und</strong> dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[Brunecker, J., 1998], [Information Uponor Anger GmbH]<br />

Stand: 01.06.2001 442

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