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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Sanierungsverfahren<br />

Anhang A-6.4.4<br />

- mobil, auch im Gebäudeinneren <strong>und</strong> im Gelände möglich;<br />

- Liner ist anpassbar an unterschiedliche chemische Beanspruchungen<br />

durch gezielte Auswahl des Kunstharzes;<br />

- keine Rohrverbindungen;<br />

- bei Verwendung eines Preliners bzw. einer Außenbeschichtung<br />

verhindert diese das Austreten von Harz in Hohlräume<br />

oder in das Gr<strong>und</strong>wasser.<br />

Nachteil<br />

- starke Fugenversätze müssen in einem separaten Arbeitsgang<br />

saniert werden;<br />

- Faltenbildung bei Krümmungen u. Abwinkelungen u. zu<br />

schnellem Einziehen möglich;<br />

- bei unsachgemäßer Tränkung des Filzschlauches mit Kunstharz<br />

werden die Dichtheitsanforderungen nicht erfüllt;<br />

- Gefahr der Blasenbildung bei punktuellem Ansammeln von<br />

überschüssigem Harz (nicht bei Preliner);<br />

- bei Verformungen <strong>und</strong> größeren Versätzen ist das Verfahren<br />

nicht empfehlenswert.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- minimalste <strong>Verkehr</strong>sbehinderung <strong>und</strong> Anwohnerbelästigung;<br />

- es sind hohe Energiemengen <strong>für</strong> dieAushärtung des Gewebeschlauches<br />

notwendig;<br />

- Die Umweltverträglichkeit der ausgehärteten Materialien ist<br />

gegeben. Diese Werkstoffe werden auch in der Lebensmittelindustrie<br />

<strong>und</strong> im Trinkwasserbereich eingesetzt. Dies gilt aber<br />

nicht <strong>für</strong> denflüssigen Zustand.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Träger <strong>und</strong> Harzreste sind ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

Stand: 01.06.2001 431

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