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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Sanierungsverfahren<br />

Anhang A-6.4.4<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein<br />

(z.B. RAL-Gütezeichen) <strong>und</strong> über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem<br />

verfügen.<br />

- Weitere Voraussetzungen sind die Zertifizierung des Unternehmens<br />

nach DIN EN ISO 9000 ff <strong>und</strong> die Anerkennung als<br />

Fachbetrieb nach §19 I WHG<br />

- Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.<br />

<strong>Bau</strong>zeit<br />

- Der Einbau eines Partliners dauert einschließlich der vorbereitenden<br />

Arbeiten ca. 2 bis 4 St<strong>und</strong>en.<br />

- Die Aushärtungszeit beträgt 0,5 bis 2 St<strong>und</strong>en.<br />

<strong>Bau</strong>überwachung<br />

- Die Gewebematte sollte mit mehr Harz als eigentlich erforderlich<br />

ist, getränkt werden. Das überschüssige Harz wird in<br />

Risse oder Fehlstellen in der Rohrwandung eingedrückt.<br />

Somit entsteht ein gute Haftung zwischen Part-Liner <strong>und</strong> Altrohr.<br />

- Der Part-Liner muss kürzer als der Packer sein, um einen sauberen<br />

Übergang zum Altrohr an den Enden des Part-Liners zu<br />

erreichen.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>stoffe<br />

- Liefernachweise des Herstellerwerkes.<br />

- Nachweis der Eigenschaften: Werkszeugnis oder Lieferdaten.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung <strong>und</strong> Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2). Hierbei ist insbesondere auf saubere <strong>und</strong><br />

glatte Übergänge zum Altrohr zu achten (ggf. muss nachgearbeitet<br />

werden).<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DINEN1610/ATVM143,Teil6.Es<br />

muss im Einzelfall entschieden werden, ob die gesamte Leitung<br />

geprüft werden kann oder eine abschnittsweise Prüfung<br />

des sanierten Bereichs vorgezogen wird.<br />

Stand: 01.06.2001 422

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