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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Bewirtschaftung von abwassertechnischen Anlagen Kapitel 4.3.1<br />

der Gewässerschutzbeauftragte durch die hausverwaltende<br />

Dienststelle bestellt sowie aus- <strong>und</strong> weitergebildet. Auf die<br />

Erlasslage des BMVg wird hingewiesen.<br />

4.3.1 Betriebsorganisation<br />

(1) Zum wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen sind die Betriebsabläufe<br />

DV-gestützt zu koordinieren.<br />

(2) Im Rahmen der Bedarfsermittlung sind <strong>für</strong> alle Anlagen die<br />

Notwendigkeit <strong>und</strong> der Umfang betrieblicher Arbeiten auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage<br />

Bedarfsermittlung<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

gesetzlicher Anforderungen,<br />

aktueller Bestandsdaten,<br />

betrieblicher Gr<strong>und</strong>daten,<br />

betrieblicher Erfahrungen <strong>und</strong><br />

von Hinweisen aus dem LAK<br />

festzustellen. Die Instandhaltungsarbeiten sind zyklisch <strong>und</strong> in<br />

Form von Wartungs- <strong>und</strong> Inspektionsplänen festzulegen. (vgl.<br />

Anh. A-10.3) Hinzu kommen Instandsetzungsarbeiten, die<br />

spontan beim Vorliegen von Schäden oder Störungen erforderlich<br />

werden.<br />

(3) Im Rahmen der Arbeitsplanung sind auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

Arbeitsplanung<br />

<br />

<br />

der Bedarfsermittlung <strong>und</strong><br />

örtlicher, logistischer sowie personeller Gegebenheiten<br />

Arbeitsaufträge zu erteilen <strong>und</strong> zu erledigen.<br />

Arbeitsdurchführung<br />

<strong>für</strong> Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (vgl. Anh. A-<br />

10.4) <strong>und</strong><br />

zum Hochwasserschutz<br />

sind zu beachten.<br />

(5) Zur Reinigung <strong>und</strong> Inspektion von Kanälen <strong>und</strong> Leitungen ist<br />

der Anhang A-2 zu berücksichtigen.<br />

(6) Die durchgeführten Arbeiten sowie die festgestellten Schäden,<br />

Störungen oder sonstigen Besonderheiten sind als Betriebsdaten<br />

unter Einsatz von DV-Technik zu dokumentieren. Sie sind<br />

Bestandteil der Eigenkontrolle <strong>und</strong> können als Gr<strong>und</strong>lage zur<br />

betrieblichen Optimierung verwendet werden.<br />

(4) Die Durchführung der Arbeiten erfolgt auf Gr<strong>und</strong>lage von<br />

Betriebsanweisungen (vgl. Anh. A-10.2). Vorgaben <strong>für</strong> Alarmpläne<br />

Betriebsdatendokumentation<br />

Stand: 01.06.2001 33

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