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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Bewirtschaftung von abwassertechnischen Anlagen Kapitel 4<br />

4 Bewirtschaftung von abwassertechnischen Anlagen<br />

(1) Abwassertechnische Anlagen sind durch den Betreiber wirtschaftlich<br />

zu bedienen <strong>und</strong> instand zu halten. Im Zuständigkeitsbereich<br />

des BMVg wird i.d.R. die Betreiberfunktion durch<br />

die hausverwaltende Dienststelle wahrgenommen.<br />

(2) Der Betrieb ist basierend auf fachtechnischen <strong>und</strong> gesetzlichen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen (vgl. Kap. 2 <strong>und</strong> Anh. A-12) durchzuführen <strong>und</strong><br />

nachweisbar zu dokumentieren. Dabei sind die abwassertechnischen<br />

Anlagen so zu bewirtschaften, dass die Funktionsfähigkeit<br />

dauerhaft aufrecht erhalten bleibt <strong>und</strong> zugleich Kosten<br />

<strong>und</strong> Auswirkungen auf die Umwelt minimiert werden. Das Personal<br />

<strong>und</strong> die abwassertechnischen Anlagen sind hier<strong>für</strong> mit<br />

den erforderlichen Einrichtungen <strong>und</strong> Geräten auszurüsten.<br />

4.1 Betriebliche Hinweise zur Planung <strong>und</strong> Ausführung<br />

(1) Planung <strong>und</strong> Ausführung abwassertechnischer Anlagen bilden<br />

die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> den Betrieb. Betriebliche Hinweise sind<br />

daher in allen Planungsabschnitten zu berücksichtigen.<br />

(2) Vom Betreiber sind vor der Aufstellung eines LAK (vgl. Kap.<br />

3.1.3)<br />

Betriebsdaten zur Planung<br />

<br />

<br />

<br />

administrative,<br />

liegenschaftsbezogene <strong>und</strong><br />

bauwerksbezogene<br />

Betriebsdaten zur Planung, soweit vorhanden, zusammenzustellen<br />

<strong>und</strong> betrieblich zu bewerten. Für Anlagen, die aus<br />

betrieblicher Sicht Probleme bereiten, sind bauliche Verbesserungsvorschläge<br />

erwünscht (vgl. Anh. A-10).<br />

(3) Mit den Betriebsdaten zur Planung werden Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> das<br />

LAK <strong>und</strong> die weiteren Planungsabschnitte zur Verfügung<br />

gestellt. Sie werden vom Betreiber in den Besprechungen zum<br />

LAK vorgestellt (vgl. Kap. 3.1.4). Der Betreiber nimmt an den<br />

Besprechungen zum LAK teil, um seine detaillierten Kenntnisse<br />

über die Liegenschaft <strong>und</strong> die abwassertechnischen<br />

Anlagen einzubringen sowie die planerischen Festlegungen<br />

aus betrieblicher Sicht zu begleiten.<br />

4.2 Planerische Hinweise <strong>für</strong> denBetrieb<br />

(1) Mit dem LAK werden u.a. der Bestand <strong>und</strong> der Zustand des<br />

Abwassersystems erfasst <strong>und</strong> bewertet sowie der Bedarf an<br />

erforderlichen <strong>Bau</strong>maßnahmen festgelegt (vgl. Anh. A-8.3).<br />

Aus den<br />

LAK<br />

<br />

<br />

<br />

aktuellen Bestands- <strong>und</strong> Zustandsdaten,<br />

geplanten Sanierungsabschnitten,<br />

Hinweisen zu ablagerungsgefährdeten Kanälen sowie<br />

Stand: 01.06.2001 31

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