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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Sanierungsverfahren<br />

Anhang A-6.2.4<br />

Anwendungsbereich<br />

- bevorzugte Anwendung in nicht begehbaren Bereichen bei<br />

sehr großen Tiefenlagen <strong>und</strong> hoher <strong>Verkehr</strong>sbeeinträchtigung;<br />

- auch bei begehbaren Kanälen (> DN 800) anwendbar.<br />

Vorteil<br />

- hohe Lebensdauer des neuen Kanals <strong>und</strong> der neuen<br />

Anschlüsse;<br />

- Querschnittsvergrößerung möglich;<br />

- <strong>Verkehr</strong>sbeeinträchtigung gering, insbesondere bei entsprechender<br />

Standortwahl der Startbaugrube;<br />

- Lärm- <strong>und</strong> Emissionsbelastungen nur bei der Herstellung der<br />

Startbaugrube;<br />

- Vorflutsicherung <strong>und</strong> Umschließen der Anschlusskanäle nicht<br />

problematisch;<br />

- eventuell anstehende kontaminierte Bodenbereiche sowie der<br />

Altkanal werden entfernt.<br />

Nachteil<br />

- großer Bodenaushub notwendig;<br />

- sehr arbeits- <strong>und</strong> zeitaufwendig;<br />

- bei anstehendem Gr<strong>und</strong>wasser ist eine Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung<br />

erforderlich;<br />

- Stollensicherungen verbleiben im <strong>Bau</strong>gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> können bei<br />

Verrottung zu Setzungen führen;<br />

- bei unsachgemäßem Abbau der Ortsbrust <strong>und</strong> beim Einbau<br />

des Verzuges besteht erhöhte Setzungsgefahr.<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Erdaushub <strong>für</strong> Start- <strong>und</strong> Zielbaugruben mit allen Beeinträchtigungen<br />

notwendig;<br />

- Verdichtung bzw. Veränderungen in den <strong>Bau</strong>grubenbereichen<br />

durch Austausch des Bodenmaterials möglich;<br />

- direkte Beeinträchtigung/Gefährdung von Bäumen <strong>und</strong> Sträuchern<br />

beim Abbau der alten Leitung durch Kappung der Wurzeln,<br />

Wurzelquetschungen oder -abriss sowie durch<br />

Wurzelverdrängung möglich.<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

-<br />

Stand: 01.06.2001 347

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