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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Planung <strong>und</strong> Ausführung von <strong>Bau</strong>maßnahmen Kapitel 3.2.2<br />

Dichtefaktor f d = 1 entsprechend Diesel mit der Dichte von i. M.<br />

0,85 g / cm 3 zugr<strong>und</strong>e zu legen. In militärischen Liegenschaften<br />

ist Zuordnung der maßgeblichen Leichtflüssigkeit zum<br />

Bereich f d > 1 als Besonderheit zu begründen.<br />

Zur Durchführung von Wartungsarbeiten sind im Zulauf von<br />

Leichtflüssigkeitsabscheidern Absperrschieber anzuordnen.<br />

Es ist der wirtschaftlichste Abscheidertyp mit Berücksichtigung<br />

betrieblicher Kosten zu wählen. Wartungsintensive Abscheidertypen<br />

sind zu vermeiden. Aufgr<strong>und</strong> von Vorteilen bei der<br />

Ersatzteilbevorratung, Wartung <strong>und</strong> der Bedienung ist Typengleichheit<br />

anzustreben.<br />

Es ist zu prüfen <strong>und</strong> mit dem Betreiber abzustimmen, ob bauliche<br />

Anlagen zur Wiederbefüllung von Leichtflüssigkeitsabscheidern<br />

(z.B. Hydranten) erforderlich sind.<br />

3.2.2 Leistungsbilder der objektbezogenen Planung<br />

(1) Das Leistungsbild der Gr<strong>und</strong>lagenermittlung entspricht den in<br />

der HOAI <strong>für</strong> die Leistungsphase 1 definierten Inhalten bei den<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen.<br />

Gr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

Die Gr<strong>und</strong>lagenermittlung wird i.d.R. vom <strong>Bau</strong>amt durchgeführt.<br />

Sie dient zur Vorbereitung aller weiteren Planungsschritte.<br />

Liegt ein aktuelles LAK vor, ist die Gr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

i.d.R. bereits erfolgt. Soweit <strong>für</strong> nachfolgende<br />

Planungsschritte ein freiberuflich Tätiger eingeschaltet werden<br />

soll, ist zur Aufstellung eines Ingenieurvertrags eine Kostenannahme<br />

zu treffen.<br />

(2) Das Leistungsbild der Vorplanung entspricht den in der HOAI<br />

<strong>für</strong> die Leistungsphase 2 definierten Inhalten bei den Gr<strong>und</strong>leistungen.<br />

Vorplanung<br />

Die Vorplanung wird auf der Gr<strong>und</strong>lage der Gr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

erstellt. Liegt ein aktuelles LAK vor, ist i.d.R. die Vorplanung<br />

bereits erfolgt <strong>und</strong> wird nicht gesondert vergütet. In Einzelfällen<br />

muss die Vorplanung ergänzt werden.<br />

(3) Die Entwurfsplanung ist auf der Gr<strong>und</strong>lage des LAK <strong>und</strong> einer<br />

ggf. vorliegenden Vorplanung zu erstellen. Das Leistungsbild<br />

der Entwurfsplanung entspricht den in der HOAI <strong>für</strong> die Leistungsphase<br />

3 definierten Inhalten bei den Gr<strong>und</strong>leistungen. Es<br />

ist eine Kostenberechnung durchzuführen.<br />

Entwurfsplanung<br />

(4) Um eine doppelte Vergabe <strong>und</strong> somit auch doppelte Vergütung<br />

von Leistungen zu vermeiden, ist zu prüfen, ob Leistungen, die<br />

bereits im Rahmen der generellen Planung (LAK) erbracht wurden,<br />

zur Entwurfsplanung verwendet werden können. Voraussetzung<br />

ist, dass die Datengr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> das LAK <strong>und</strong> die Entwurfsplanung<br />

identisch sind <strong>und</strong> die erforderliche Leistung mit<br />

dem LAK bereits hinreichend erbracht ist.<br />

Stand: 01.06.2001 24

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