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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Sanierungsverfahren<br />

Anhang A-6.2.4<br />

- Die Wulstoberfläche soll glatt sein.<br />

- Die Schweißwülste müssen kerbfrei sein.<br />

- Der Rohrversatz darf 10 % der Rohrwandung an keiner Stelle<br />

überschreiten.<br />

- Mit Ultraschall- oder Röntgenverfahren werden Fehlstellen<br />

erkannt, die Schweißnahtgüte kann nicht nachgewiesen werden.<br />

Die Ankündigung einer neutralen Schweißnahtüberprüfung<br />

erhöht mit Sicherheit die Sorgfalt bei der<br />

Arbeitsausführung. Gr<strong>und</strong>sätzlich sind nach DVS 2207<br />

Schweißprotokolle über jede Schweißnaht zu führen.<br />

- Zerstörende Prüfungen der Schweißnähte sind Biege- oder<br />

Zugversuche nach DVS 2203.<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Die Dokumentation muss mindestens die in der Anlage 1 des<br />

Merkblattes RSV 3 enthaltenen Protokolle umfassen.<br />

- Sämtliche Protokolle <strong>und</strong> Dokumentationen, die Aufschluss<br />

über den <strong>Bau</strong>ablauf <strong>und</strong> das fertige Produkt geben, sind nach<br />

Abschluss der Arbeiten zusammenzustellen <strong>und</strong> dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

[STEIN, D., 1999], [Information Uponor Anger GmbH], [Ephan, J.]<br />

Stand: 01.06.2001 293

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