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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Planung <strong>und</strong> Ausführung von <strong>Bau</strong>maßnahmen Kapitel 3.2.1<br />

(5) Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen zur Dimensionierung von Kanälen<br />

<strong>und</strong> Leitungen enthalten [ATV-A 118, 1999], [DIN EN 752,<br />

1996/1998] <strong>und</strong>[DIN EN 12056, 2001]. Der Anh. A-4 ist zu<br />

beachten.<br />

Aus betrieblichen Gründen sind die folgenden Mindestdurchmesser<br />

bei Kanälen <strong>und</strong> Leitungen einzuhalten:<br />

<br />

<br />

<br />

DN 200 <strong>für</strong> Kanäle <strong>für</strong> Schmutzwasser<br />

DN 250 <strong>für</strong> Kanäle <strong>für</strong> Regen- <strong>und</strong> Mischwasser<br />

DN 150 Leitungen <strong>für</strong> Schmutz-, Misch- <strong>und</strong> Regenwasser<br />

(6) Die statische Berechnung von Kanälen erfolgt nach [ATV-A<br />

127, 2000]. Die statische Berechnung <strong>für</strong> erdverlegte Rohrleitungen<br />

richtet sich nach [DIN EN 1295-1, 1997]. Hierbei sind in<br />

Liegenschaften des BMVg die besonderen statischen <strong>und</strong><br />

dynamischen Belastungen, die durch eine militärische Nutzung<br />

entstehen, zu berücksichtigen.<br />

(7) Schützenswerter <strong>Bau</strong>mbestand darf nicht durch den Kanalbau<br />

beeinträchtigt werden. Die Kanäle sind je nach örtlichen Gegebenheiten<br />

durch Schutzrohre gegen Wurzeleinwuchs zu<br />

sichern. [ATV-H 162, 1989] ist zu beachten.<br />

(8) Stillgelegte Kanäle bzw. Leitungen sind auszubauen <strong>und</strong> unter<br />

Beachtung von [Arbeitshilfen Boden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserschutz,<br />

BMVBW, BMVg, 1998] <strong>und</strong> [Arbeitshilfen Recycling, BM<strong>Bau</strong>,<br />

BMVg, 1997] nach Möglichkeit dem Recycling zuzuführen. Ist<br />

dies zu kostenaufwendig, ist eine vollständige Verfüllung mit<br />

einem zugelassenen Material vorzunehmen, wobei vorhandene<br />

Hohlräume im Boden mit zu verfüllen sind.<br />

(9) Leitungen innerhalb von Gebäuden sind nach [DIN EN 12056,<br />

2001] zu bemessen. Sie können unverkleidet an Kellerwänden<br />

oder -decken der Gebäude befestigt werden. Revisionsöffnungen<br />

sind vorzusehen.<br />

Leitungen<br />

(10) Leitungen außerhalb von Gebäuden sind so zu planen, dass<br />

sie einfach gereinigt <strong>und</strong> inspiziert werden können. Dies ist<br />

besonders zu beachten, wenn in Leitungen Bögen verwendet<br />

werden müssen.<br />

Leitungen sind i.d.R. an Schächte anzuschließen.<br />

Bei Neubaumaßnahmen oder im Rahmen erforderlicher <strong>Bau</strong>maßnahmen<br />

an bestehenden Leitungen sind an Knoten oder<br />

bei Richtungsänderungen Schächte vorzusehen. Ausnahmen<br />

<strong>und</strong> die Erfordernis von Hausanschlussschächtensindmitdem<br />

Betreiber abzustimmen.<br />

Stand: 01.06.2001 22

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