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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Sanierungsverfahren<br />

Anhang A-6.2.4<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>stoffe<br />

- Die einzubauenden Materialien sind nach Anlieferung einer<br />

Sichtprüfung zu unterziehen <strong>und</strong> materialgerecht zu lagern.<br />

- Gemäß Merkblatt RSV3 sind die Parameter <strong>für</strong> Abmessung,<br />

Unversehrtheit der Verpackung, Formgenauigkeit, Produktionsdatum<br />

<strong>und</strong> Menge anhand des Lieferscheins oder der<br />

Materialbeschriftung zu überprüfen <strong>und</strong> festzuhalten.<br />

- Liefernachweise des Rohrherstellers.<br />

- Der Rohrhersteller sollte Mitglied der Gütegemeinschaft<br />

Kunststoffrohre e.V. Bonn sein (Güteüberwachung).<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung <strong>und</strong> Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2)<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 / ATV M 143, Teil 6<br />

Für die Arbeitsabläufe<br />

- Falls die einzelnen Rohre miteinander verschweißt werden,<br />

können die Schweißnähte visuell <strong>und</strong> mit dem Ultraschalloder<br />

Röntgenverfahren zerstörungsfrei geprüft werden. Bei<br />

der visuellen Prüfung der Schweißnähte sind folgende Punkte<br />

zu beachten:<br />

- Die Schweißwülste müssen gleichmäßig r<strong>und</strong> <strong>und</strong> überall<br />

sichtbar sein.<br />

- Alle Wülste müssen annähernd gleich groß sein.<br />

- Die Wulstoberfläche soll glatt sein.<br />

- Die Schweißwülste müssen kerbfrei sein.<br />

- Der Rohrversatz darf 10 % der Rohrwandung an keiner Stelle<br />

überschreiten.<br />

- Mit Ultraschall- oder Röntgenverfahren werden Fehlstellen<br />

erkannt. Die Schweißnahtgüte kann damit nicht nachgewiesen<br />

werden. Die Ankündigung einer neutralen Schweißnahtüberprüfung<br />

erhöht mit Sicherheit die Sorgfalt bei der Arbeitsausführung.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlichsindnachDVS2207<br />

Schweißprotokolle über jede Schweißnaht zu führen.<br />

- Zerstörende Prüfungen der Schweißnähte sind Biege- oder<br />

Zugversuche nach DVS 2203.<br />

- Die einzelnen Arbeitsschritte sind im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

- Die Dokumentation muss mindestens die in der Anlage 1 des<br />

Merkblattes RSV 3 enthaltenen Protokolle umfassen.<br />

Stand: 01.06.2001 276

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