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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Planung <strong>und</strong> Ausführung von <strong>Bau</strong>maßnahmen Kapitel 3.1.4<br />

(4) Bei Bedarf findet während der Bearbeitung des Teil B eine weitere<br />

Besprechung statt. In der Besprechung zum Teil B des<br />

LAK stellt der Planer den Bedarf der <strong>Bau</strong>maßnahmen vor.<br />

(5) Zu den Besprechungen zum LAK lädt das <strong>Bau</strong>amt<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

die Technische Aufsichtsbehörde in der Mittelinstanz<br />

(Oberfinanzdirektion),<br />

die verwaltenden Dienststellen (z.B. Wehrbereichsverwaltung),<br />

die hausverwaltenden Dienststellen (z.B. Standortverwaltung),<br />

den Infrastrukturstab (außer zur Vorbesprechung),<br />

die Genehmigungsbehörde (außer zur Vorbesprechung),<br />

den Planer <strong>und</strong><br />

zusätzlich <strong>für</strong> Liegenschaften mit abscheiderpflichtigen<br />

Flächen im Zusammenhang mit LAU- oder HBV-Anlagen<br />

der B<strong>und</strong>eswehr das zuständige POL-Leitbauamt<br />

Besprechung zum<br />

LAK Teil B<br />

Besprechungsteilnehmer<br />

ein.<br />

Hinweise zum Verfahrensablauf<br />

(6) Im Teil I des <strong>Bau</strong>antrags wird das konkret vorgesehene <strong>Bau</strong>vorhaben<br />

beschrieben. Das <strong>Bau</strong>vorhaben beinhaltet entweder<br />

die Sanierungsmaßnahmen in der gesamten Liegenschaft oder<br />

einzelne Sanierungsabschnitte. Die Kurzfassung des LAK wird<br />

Teil II des <strong>Bau</strong>antrags.<br />

(7) Die verwaltende Dienststelle übersendet unter nachrichtlicher<br />

Beteiligung der B<strong>und</strong>esministerien den <strong>Bau</strong>antrag an die<br />

zuständige <strong>Bau</strong>verwaltung zur Erstellung der baufachlichen<br />

Unterlagen (vgl. Anh. A-11).<br />

<strong>Bau</strong>antrag<br />

<strong>Bau</strong>unterlage gemäß<br />

§ 24 B<strong>und</strong>eshaushaltsordnung<br />

(BHO)<br />

(8) Mit der Aufstellung des LAK liegen die baufachlichen Unterlagen<br />

in Form der Kurzfassung des LAK vor (Teil II des <strong>Bau</strong>antrags).<br />

Vom <strong>Bau</strong>amt ist das Muster 6 gemäß RB<strong>Bau</strong> zu erstellen<br />

<strong>und</strong> dem <strong>Bau</strong>antrag beizufügen. <strong>Bau</strong>antrag <strong>und</strong> Muster 6<br />

bilden die <strong>Bau</strong>unterlage, die dem <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong> vorgelegt<br />

wird.<br />

(9) <strong>Bau</strong>maßnahmen nach Art. 49 Abs. 2 des Zusatzabkommens<br />

zum NATO-Truppenstatut (ZANTS) "Auftragsbauverfahren"<br />

werden von den zuständigen deutschen Behörden nach den<br />

<strong>für</strong> B<strong>und</strong>esbaumaßnahmen geltenden Rechts- <strong>und</strong> Verwaltungsvorschriften<br />

in eigenem Namen eigenverantwortlich<br />

durchgeführt. Hier<strong>für</strong> erhält der B<strong>und</strong> eine Verwaltungsentschädigung.<br />

Durchführung von<br />

<strong>Bau</strong>maßnahmen auf<br />

von Entsendestreitkräften<br />

genutzten Liegenschaften<br />

(10) <strong>Bau</strong>maßnahmen nach Art. 49 Abs. 3 ZANTS "Truppenbauverfahren"<br />

werden von den Entsendestreitkräften durch truppeneigene<br />

Kräfte oder durch unmittelbare Vergabe an Unternehmer<br />

Stand: 01.06.2001 20

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