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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Planung <strong>und</strong> Ausführung von <strong>Bau</strong>maßnahmen Kapitel 3.1.4<br />

Kurzfassung des LAK<br />

(23) Die Kernaussagen des gesamten LAK sind zu einer Kurzfassung<br />

mit folgenden Unterlagen zusammenzufassen:<br />

1. Administrative Daten gem. Anh. 1 (mit DV-Programm<br />

"INKA-Berichtswesen" ab Version 2.0 zu erzeugen)<br />

2. Zusammenfassung der Erläuterungsberichte (Teile A<br />

<strong>und</strong> B)<br />

3. Tabellarische Übersicht der:<br />

- geplanten Sanierungsabschnitte<br />

- Sanierungszeiträume<br />

- Kostenschätzung<br />

4. Übersichtslageplan "Sanierungsabschnitte" gemäß<br />

Anh. A-9.4<br />

5. Fließschema gemäß Anh. A-9.14<br />

3.1.4 Verfahrensregelungen<br />

Teil A des LAK<br />

(1) Im Rahmen der generellen Planung finden Projektbesprechungen<br />

statt. Die Vorbesprechung zum LAK findet am Projektbeginn<br />

statt <strong>und</strong> dient<br />

Vorbesprechung zum<br />

LAK<br />

<br />

<br />

der Datensichtung <strong>und</strong><br />

der Festlegung von Terminen <strong>für</strong> die weiteren Arbeitsschritte.<br />

(2) Die Besprechung zum Teil A des LAK findet nach der<br />

Zustandserfassung <strong>und</strong> -bewertung statt. Es werden<br />

Besprechung zum<br />

LAK Teil A<br />

<br />

<br />

<br />

die Ergebnisse der Zustandserfassung <strong>und</strong> -bewertung<br />

durch den Planer,<br />

die erhobenen Betriebsdaten (vgl. Kap. 4.1) durch die<br />

hausverwaltende Dienststelle <strong>und</strong><br />

die Zielplanung (Nutzungskonzept) durch das <strong>Bau</strong>amt<br />

präsentiert <strong>und</strong> generelle planerische Festlegungen erörtert.<br />

Teil B des LAK<br />

(3) Der Umfang der im Teil B des LAK zu vergleichenden Konzepte<br />

ist erst nach Abschluss des LAK Teil A ersichtlich. Erst<br />

auf Gr<strong>und</strong>lage der<br />

<br />

<br />

Bestands- <strong>und</strong> Zustandserfassung sowie der<br />

Zustandsbewertung<br />

kann mit den generellen planerischen Festlegungen der<br />

Umfang der Bearbeitung abgeschätzt werden. Der Teil B des<br />

LAK kann somit gr<strong>und</strong>sätzlich erst nach Abschluss des Teil A<br />

festgelegt, abgefragt <strong>und</strong> beauftragt werden.<br />

Stand: 01.06.2001 19

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