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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Planung <strong>und</strong> Ausführung von <strong>Bau</strong>maßnahmen Kapitel 3.1.3<br />

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Neubau im Sinne einer Ergänzung oder Veränderung des<br />

Bestands<br />

Festlegung der Sanierungsart, aufbauend auf DIN-EN<br />

752-5, <strong>für</strong> jede einzelne Haltung bzw. Leitung mit Darstellung<br />

gemäß Anh. A-9.11<br />

Vorbemessung von Sonderbauwerken<br />

Hydraulische Überprüfung der Sanierungsplanung<br />

Bildung von Sanierungsabschnitten (Priorisierung <strong>für</strong> die<br />

zeitliche Umsetzung) mit Darstellung gemäß Übersichtslageplan<br />

"Sanierungsabschnitte", vgl. Anh. A-9.4<br />

Kostenschätzung <strong>für</strong> die Sanierungsabschnitte unter<br />

Berücksichtigung der in der Honoraranfrage Teil B<br />

genannten Einflussgrößen gemäß Anh. A-8.3.5, TS 3<br />

Die Ergebnisse werden im Bericht "Festlegung des Bedarfs an<br />

<strong>Bau</strong>maßnahmen" zusammengeführt, wobei rechtliche, technische<br />

<strong>und</strong> betriebliche Anforderungen sowie die künftige Entwicklung<br />

der Liegenschaft zu berücksichtigen sind.<br />

(20) Die betrieblichen Hinweise aus dem Bericht zum Teil A des<br />

LAK sind fortzuschreiben. Zusätzlich sind <strong>für</strong> die nicht zu<br />

sanierenden Abschnitte in Form einer haltungs- oder<br />

abschnittsbasierenden Tabelle Inspektionstermine zu empfehlen.<br />

Es sind nur die Haltungen oder Abschnitte aufzuführen,<br />

deren Untersuchung vor dem nächsten Termin gem. Eigenkontrollverordnung<br />

empfohlen wird.<br />

(21) Die erforderlichen <strong>Bau</strong>maßnahmen sind gemäß RB<strong>Bau</strong> als<br />

<strong>Bau</strong>unterhaltungs-, Kleine oder Große <strong>Bau</strong>maßnahme einzuordnen.<br />

Auf diesbezügliche Erlasse des BMVg sowie Regelungen<br />

der RB<strong>Bau</strong> wird hingewiesen.<br />

Erläuterungsbericht zum LAK<br />

(22) Die vorhandene <strong>und</strong> die geplante Abwasserentsorgung der<br />

Liegenschaft sind ausreichend zu beschreiben. Untersuchungsergebnisse<br />

sind zusammengefasst in Zustandsberichten<br />

darzulegen. Folgende Gliederung ist zu berücksichtigen:<br />

1. Veranlassung, Angaben zur Liegenschaft, Aufgabenstellung<br />

2. Bestandsdaten des Abwassersystems<br />

3. Inspektion<br />

4. Zustandsberichte<br />

5. Generelle planerische Festlegungen<br />

6. Festlegung des Bedarfs an <strong>Bau</strong>maßnahmen<br />

Die detaillierte Gliederung ist den technischen Spezifikationen<br />

(TS 2) des Anh. A-8 zu entnehmen.<br />

Stand: 01.06.2001 18

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