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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Sanierungsverfahren<br />

Anhang A-6.2.4<br />

<strong>Bau</strong>zeit<br />

- Der Einbau eines Partliners dauert einschließlich der vorbereitenden<br />

Arbeiten ca. 2 - 4 St<strong>und</strong>en.<br />

- Die Aushärtungszeit beträgt 0,5 bis 2 St<strong>und</strong>en.<br />

<strong>Bau</strong>überwachung<br />

- Falls im Bereich von seitlichen Zuläufen ein Part-Liner gesetzt<br />

werden soll, empfiehlt sich ein spezielles Formstück (siehe<br />

Hutprofil-Technik) zur gleichzeitigen Sanierung des<br />

Anschlussbereichs der Leitung.<br />

- Die Gewebematte sollte mit mehr Harz als eigentlich erforderlich<br />

ist, getränkt werden. Das überschüssige Harz wird in<br />

Risse oder Fehlstellen in der Rohrwandung eingedrückt.<br />

Damit entsteht eine gute Haftung zwischen Part-Liner <strong>und</strong> Altrohr.<br />

- Der Part-Liner muss kürzer als der Packer sein, um einen sauberen<br />

Übergang zum Altrohr an den Enden des Part-Liners zu<br />

erreichen.<br />

- Die 2 mm starke Gewebematte ist so zu konfektionieren, dass<br />

sie sich beim Umwickeln um den Packer um mindestens 100<br />

mm überlappt. Größere Wanddicken (bis 6 mm) werden durch<br />

mehrere Vlieslagen mit gegeneinander versetzten Überlappungsbereichen<br />

realisiert.<br />

Qualitätsnachweise<br />

Für die eingesetzten Materialien <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>stoffe<br />

- Nachweis der Eigenschaften: <strong>für</strong> Werkstoffe durch Werkszeugnis,<br />

<strong>für</strong> Reaktionsharzmassen <strong>und</strong> -mittel durch Lieferdaten,<br />

Lagerstabilität sowie Härtungsverhalten.<br />

Für das Sanierungssystem<br />

- Optische Inspektion gemäß Kapitel Reinigung <strong>und</strong> Inspektion<br />

(vgl. Anhang A-2). Hierbei ist insbesondere auf saubere <strong>und</strong><br />

glatte Übergänge zum Altrohr zu achten (ggf. muss nachgearbeitet<br />

werden).<br />

- Dichtheitsprüfung gemäß DINEN1610/ATVM143,Teil6.Es<br />

muss im Einzelfall entschieden werden, ob die gesamte Haltung<br />

geprüft werden kann oder eine abschnittsweise Prüfung<br />

des sanierten Bereichs vorgezogen wird.<br />

Stand: 01.06.2001 249

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