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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Planung <strong>und</strong> Ausführung von <strong>Bau</strong>maßnahmen Kapitel 3.1.3<br />

(15) Dem Betrieb sind - basierend auf der Bestands- <strong>und</strong> Zustandserfassung<br />

- Bereiche darzustellen, in denen eine Ablagerungsgefährdung<br />

besteht (vgl. Anh. A-9.15).<br />

(16) Die generellen planerischen Festlegungen sind auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

der Bestands- <strong>und</strong> Zustandserfassung sowie der<br />

Zustandsbewertung in Abstimmung mit dem Betreiber <strong>und</strong><br />

dem Nutzer zu entwickeln <strong>und</strong> in einem Bericht zusammenzufassen.<br />

Hierbei sind rechtliche, technische <strong>und</strong> betriebliche<br />

Anforderungen sowie die künftige Entwicklung der Liegenschaft<br />

zu berücksichtigen. Sämtliche Vorschläge sind nachvollziehbar<br />

zu begründen (RB<strong>Bau</strong>, Abschnitt F, Ziff. 2.1.2 Abs. 2).<br />

Genehmigungsbehörden sind frühzeitig zu beteiligen. Es ist<br />

ausdrücklich erwünscht, hierbei naturnahe Maßnahmen mit<br />

einzubeziehen (z.B. Regenwasserversickerung, Regenwassernutzung).<br />

Generelle planerische<br />

Festlegungen<br />

Die generellen planerischen Festlegungen basieren auf<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

einer Sichtung wasserrechtlicher Vorgaben <strong>und</strong> Prüfung<br />

auf Aktualität,<br />

einer Prüfung der Art des Abwassersystems unter Berücksichtigung<br />

der Planungsgr<strong>und</strong>sätze des Kap. 3.1.2,<br />

speziell der Abwasservermeidung <strong>und</strong> Regenwasserbewirtschaftung,<br />

einer Prüfung erforderlicher Stilllegungen, Rückbaumaßnahmen,<br />

Entsiegelung von befestigten Flächen oder von<br />

zusätzlichen Sonderbauwerken,<br />

Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, bei denen <strong>für</strong> generelle<br />

Alternativen die Kosten <strong>für</strong> Herstellung, Betrieb <strong>und</strong> Unterhaltung<br />

pauschal gegenübergestellt werden.<br />

(17) Mit den generellen planerischen Festlegungen werden die im<br />

Teil B des LAK zu untersuchenden Konzepte vorgeschlagen.<br />

Teil B des LAK<br />

(18) Auf Gr<strong>und</strong>lage der generellen planerischen Festlegungen sind<br />

Konzepte zu untersuchen <strong>und</strong> vergleichend zu bewerten. Hierdurch<br />

sollen bauliche, umweltrelevante, hydraulische <strong>und</strong><br />

betriebliche Mängel beseitigt <strong>und</strong> unwirtschaftliche Systeme<br />

vermieden werden. Die Liegenschaft ist hierbei als Ganzes zu<br />

betrachten. Planungsgr<strong>und</strong>sätze der Kap. 3.1.2 <strong>und</strong> des Anh.<br />

A-5 sind bei der Konzeption zu beachten.<br />

(19) Aus der vergleichenden Bewertung heraus ist der Bedarf an<br />

<strong>Bau</strong>maßnahmen zu ermitteln, wobei i.d.R. eine Einteilung in<br />

mehrere Sanierungsabschnitte erfolgt.<br />

Festlegung des<br />

Bedarfs an <strong>Bau</strong>maßnahmen<br />

Zur Festlegung des Bedarfs an <strong>Bau</strong>maßnahmen gehören:<br />

Stand: 01.06.2001 17

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