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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Sanierungsverfahren<br />

Anhang A-6.2.4<br />

Ökologische Beurteilung<br />

- Indirekte Auswirkungen durch Injektionsmittel: Vitalitätsverluste<br />

bei Bäumen <strong>und</strong> Sträuchern durch Stoffeintrag. evtl.<br />

langfristig durch Überschussharz, im Wurzelbereich möglich;<br />

- Direkte Beeinträchtigungen: Gefährdung von Bäumen <strong>und</strong><br />

Sträuchern durch Kappung von eingewachsenen Wurzeln im<br />

Schadensbereich bedingt möglich;<br />

- Aus der Spachtelmasse können ges<strong>und</strong>heitsschädliche<br />

Dämpfe freigesetzt werden (Atemschutzgeräte sollten getragen<br />

werden);<br />

- Umweltverträglichkeit der Materialien erforderlich (Prüfzeugnis<br />

vom Dt. Institut f. <strong>Bau</strong>technik in Berlin oder von anderen Prüfinstituten);<br />

- Durch die Abgabe von Injektionsmittel in den Boden ist eine<br />

Verfestigung des Bodens möglich [GSTT, 1997].<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Gelreste bzw. deren Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen;<br />

- Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Gr<strong>und</strong>wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit der Materialien<br />

beachten).<br />

Stand: 01.06.2001 239

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