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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Sanierungsverfahren<br />

Anhang A-6.2.4<br />

Rechtliche Beurteilung<br />

- Gelreste bzw. deren Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen;<br />

- Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung<br />

des Gr<strong>und</strong>wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung<br />

seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht<br />

zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit des Injektionsmittels<br />

beachten).<br />

Stand: 01.06.2001 214

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