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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Sanierungsverfahren<br />

Anhang A-6.1<br />

Sanierungsart Sanierungsverfahren Verfahrensbeschreibung<br />

Erneuerung<br />

Herstellung neuer Abwasserkanäle<br />

<strong>und</strong> -leitungen in der bisherigen<br />

oder einer anderen Linienführung,<br />

wobei die neuen Anlagen die<br />

Funktion der ursprünglichen<br />

Abwasserkanäle <strong>und</strong> -leitungen<br />

einbeziehen.<br />

Offene <strong>Bau</strong>weise Neubau<br />

Teilerneuerung<br />

Geschlossene <strong>Bau</strong>weise Überfahren<br />

Berstlining<br />

Vortriebsverfahren<br />

<br />

Bei der Wahl des Sanierungsverfahrens sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Art <strong>und</strong> Ausmaß des Schadens<br />

Hydraulische Leistungsfähigkeit<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

Örtliche Besonderheiten<br />

Koordination mit anderen <strong>Bau</strong>maßnahmen<br />

Der Umfang des Schadens bzw. die Schadensart wird im Rahmen der<br />

optischen Inspektion <strong>und</strong> Zustandserfassung ermittelt.<br />

Einflussfaktoren bei<br />

der Verfahrensauswahl<br />

Art <strong>und</strong> Ausmaß des<br />

Schadens<br />

Liegt die optische Inspektion bereits einige Zeit zurück, kann das Schadensausmaß<br />

sich unter Umständen zwischenzeitlich verändert haben.<br />

Vor der Wahl der Sanierungsverfahren ist deshalb im Bedarfsfall eine<br />

erneute Inspektion durchzuführen.<br />

Die hydraulische Leistungsfähigkeit ist aus betrieblicher Hinsicht <strong>und</strong> insbesondere<br />

bei der Wahl von Renovierungsverfahren mit Querschnittsreduzierung,<br />

mit Hilfe einer hydraulischen Berechnung nachzuweisen (s.<br />

Anhang A-4).<br />

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind folgende Aspekte zu<br />

berücksichtigen:<br />

Hydraulik<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Tiefenlage des Kanals<br />

Oberflächenbefestigung<br />

<strong>Verkehr</strong>sbelastung<br />

Beschränkung der verschiedenen Sanierungsverfahren<br />

innerhalb eines Sanierungsabschnittes oder einer Liegenschaft<br />

auf ein Minimum, d. h. neben der Einzelschadensbetrachtung<br />

auch Gesamtbetrachtung<br />

Bei Sanierungen in Trinkwasserschutzzonen, Landschafts- oder Naturschutzgebieten,<br />

Sicherheitsbereichen oder bei sonstigen örtlichen Besonderheiten<br />

sind besondere Auflagen <strong>und</strong> Randbedingungen zu beachten,<br />

die ggf. nur von bestimmten Sanierungsverfahren erfüllt werden können.<br />

Örtliche Besonderheiten<br />

Stand: 01.06.2001 195

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