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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Hydraulische Berechnungen<br />

Anhang A-4.3.1<br />

Wird mindestens eins der genannten Kriterien <strong>für</strong> einfache Kanalnetze<br />

nicht erfüllt, ist das Kanalnetz als "komplexes Kanalnetz" einzustufen.<br />

Komplexe Kanalnetze<br />

Die Bemessung komplexer Netz erfolgt iterativ mit hydrodynamischen<br />

Einzelsimulationen. Der Nachweis der Funktionsfähigkeit komplexer<br />

Netze erfolgt in Form einer hydrodynamischen Seriensimulation. Er kann<br />

als<br />

<br />

<br />

Überstaunachweis oder<br />

Überflutungsnachweis<br />

geführt werden.<br />

Ein Überstau liegt vor, wenn der berechnete Wasserstand ein vorgegebenes<br />

Bezugsniveau überschreitet. Dieses Bezugsniveau kann die Geländeoberkante<br />

(GOK), aber auch ein darunter liegendes Niveau sein.<br />

Überstaunachweis<br />

Der Überstaunachweis wird geführt, indem durch die statistische Auswertung<br />

einer hydrodynamischen Seriensimulation gezeigt wird, dass die vorgegebenen<br />

Überstauhäufigkeiten gem. Tab A-4.3.5 rechnerisch an keinem<br />

Schacht des Kanalnetzes überschritten werden.<br />

Eine Überflutung liegt vor, wenn Schmutzwasser <strong>und</strong>/oder Regenwasser<br />

aus einem Entwässerungssystem entweichen oder nicht in dieses eintreten<br />

können <strong>und</strong> entweder auf der Oberfläche verbleiben oder in Gebäude<br />

eindringen.<br />

Überflutungsnachweis<br />

Nach [ATV-DVWK-Kommentar zum A 118, 2000] wird der Zustand der<br />

Überflutung auf die "Nichterfüllung ... der Vermeidung von Schäden durch<br />

Überflutungen <strong>und</strong> Vernässungen sowie der Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit<br />

der Siedlungs- <strong>und</strong> <strong>Verkehr</strong>flächen bezogen". Demnach ist eine<br />

Überflutung gegeben, wenn<br />

<br />

<br />

Schädigungen oder<br />

nicht hinnehmbare Funktionsbeeinträchtigungen<br />

auftreten. Der Austritt von Wasser aus dem Kanalnetz z.B. auf eine Straße<br />

erfüllt demnach den Tatbestand der Überflutung nicht, wenn keine Schädigungen<br />

oder keine nicht hinnehmbaren Funktionsbeeinträchtigungen<br />

davon ausgehen.<br />

Für denÜberflutungsnachweis ist daher vorab auf Gr<strong>und</strong>lage örtlicher<br />

Gegebenheit die Wassermenge festzulegen, die rechnerisch an einem<br />

Schacht austreten kann, ohne dass davon eine Gefährdung ausgeht. Die<br />

Entwässerung überfluteter Flächen muss dabei gewährleistet sein.<br />

Ein Überflutungsnachweis kann also nur mit genauer Kenntnis der Flächen,<br />

die überflutet werden können, geführt werden. Dazu gehören z.B.<br />

detaillierte Informationen über die Topographie, die Flächennutzung <strong>und</strong><br />

das Schadenspotenzial. Der Überflutungsnachweis ist mit erheblichen<br />

Aufwand verb<strong>und</strong>en. In Einzelfällen ist jedoch auch aus ökonomischen<br />

Gründen zu prüfen, ob der rechnerisch ermittelte Austritt einer bestimmten<br />

Wassermenge an einem bestimmten Schacht zugelassen werden<br />

kann.<br />

Stand: 01.06.2001 138

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