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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Rechtliche <strong>und</strong> Fachtechnische Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 2.2<br />

Verordnung vom 21. März 1997 (BGBl. I S. 566) <strong>und</strong><br />

Gesetz vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2455)<br />

Gesetz zum Schutze des Bodens (BBodSchG) vom 17.<br />

März 1998, (BGBI. I S. 502), in Kraft getreten am 01. März<br />

1999. Das BBodSchG ist rechtlich im Bereich Abwasser<br />

relevant, da es Aussagen zur Entsiegelung enthält (§ 5)<br />

(2) Durch die 6. Novelle zum WHG wurden die wasserrechtlichen<br />

Anforderungen an Abwassereinleitungen gr<strong>und</strong>legend geändert.<br />

Generelles Anforderungsniveau <strong>für</strong> das Einleiten (Direkt- <strong>und</strong><br />

Indirekteinleitung) von Abwasser ist gemäß § 7a Abs. 1 der<br />

Stand der Technik (St.d.T.).<br />

Verordnungen <strong>und</strong><br />

Verwaltungsvorschriften<br />

Die Anforderungen nach dem St.d.T. werden durch Rechtsverordnungen,<br />

Anhänge zur Abwasserverordnung (bisher Verwaltungsvorschriften<br />

(VwV)) <strong>und</strong> als Anhänge zur Rahmen-<br />

Abwasserverwaltungsvorschrift konkretisiert. Die Abwasserherkunftsverordnung<br />

wurde damit hinfällig <strong>und</strong> außer Kraft<br />

gesetzt.<br />

<br />

Rechtsverordnung über Anforderungen an das Einleiten<br />

von Abwasser in Gewässer <strong>und</strong> zur Anpassung der<br />

Anlage des Abwasserabgabengesetzes vom 21.03.97<br />

Abwasserverordnung (AbwV, letzte, dritte Verordnung zur<br />

Änderung der Abwasserverordnung vom 29.05.00)<br />

In den Anhängen zu dieser Verordnung sind die Anforderungen<br />

<strong>für</strong> kommunales Abwasser <strong>und</strong> <strong>für</strong> industrielle, gewerbliche<br />

Bereiche geregelt. Die Aufzählung der Anhänge im Einzelnen,<br />

sowie Hinweise auf diejenigen Anhänge, die im Zuständigkeitsbereich<br />

des BMVg dabei von Bedeutung sind, sind dem Anh.<br />

A-12.1.2 zu entnehmen.<br />

Bei den einzelnen Rechtsverordnungen, d. h. Anhängen zur<br />

Abwasserverordnung, wurde die Bezeichnung <strong>und</strong> Nummerierung<br />

der bisherigen Anhänge <strong>und</strong> Herkunftsbereiche beibehalten.<br />

Für die noch nicht durch die o. g. RechtsV geregelten<br />

Bereiche gelten die Anforderungen der bisherigen Rahmen-<br />

Abwasserverwaltungsvorschrift weiter:<br />

<br />

Allgemeine Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen<br />

an das Einleiten von Abwasser in<br />

Gewässer in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.<br />

Juli 1996 (GMBl. S. 729), berichtigt im B<strong>und</strong>esanzeiger Nr.<br />

173/1996 S. 10686 (Rahmen-AbwasserVwV).<br />

(3) Der in § 7a Abs. 1 des WHG enthaltene Gr<strong>und</strong>satz der Verhältnismäßigkeit<br />

ist bei Anpassungsmaßnahmen <strong>für</strong> vorhandene<br />

Einleitungen zu beachten.<br />

Stand: 01.06.2001 4

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