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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Zustandsklassifizierung <strong>und</strong> -bewertung<br />

Anhang A-3.1.4<br />

Systemzahl<br />

Systemklasse<br />

300 - 399 4<br />

400 - 890 5<br />

A-3.1.4<br />

Zustandsklassifizierung <strong>und</strong> -bewertung von<br />

Anschlussleitungen<br />

Die vorstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Zustandsklassifizierung<br />

<strong>und</strong> -bewertung von Abwasserkanälen (Haltungen des Entwässerungssystems).<br />

Das Verfahren ist in gleicher Weise auch <strong>für</strong> Anschlussleitungen von Häusern<br />

oder Gebäuden, Straßenabläufen o.ä. anwendbar, sofern hier<strong>für</strong> entsprechende<br />

Daten aus der optischen Inspektion vorliegen. In der Regel<br />

sind Leitungen Verbindungen zwischen z.B. dem Fallrohr <strong>und</strong> dem<br />

Anschluss (Stutzen, Abzweig) an die Haltung. Damit ist Anfang <strong>und</strong> Ende<br />

der Leitung eindeutig definiert. Sofern jedoch Revisionsschächte zwischengeschaltet<br />

sind oder Verzweigungen vorliegen, ist nach Lage der<br />

Dinge vor Ort über die Anzahl <strong>und</strong> Länge der Leitungen zu entscheiden.<br />

Bei der Klassifizierung <strong>und</strong> Bewertung ergeben sich in Analogie zu den<br />

Haltungen somit<br />

<br />

<br />

eine vorläufige Leitungszahl LZ vorl<br />

eine endgültige Leitungszahl LZ endg<br />

<strong>und</strong> eine<br />

<br />

Systemzahl Leitungen SYL.<br />

Für die Systemzahl ist anzugeben, welcher Bereich bei der Bewertung<br />

berücksichtigt wurde (z.B. Anschlussleitungen im Unterkunftsbereich). Da<br />

nur selten alle Leitungen des untersuchten Bereichs wegen z.B. fehlender<br />

Revisionsöffnungen inspiziert werden, sollte darüber hinaus eine prozentuale<br />

Abschätzung der erfassten Leitungslänge erfolgen. Die Zusatzangabe<br />

"80%" sagt somit aus, dass schätzungsweise 80% der Leitungen im<br />

berücksichtigten Bereich bei der optischen Inspektion erfasst wurden.<br />

A-3.1.5<br />

Prioritätenliste <strong>für</strong> Haltungen<br />

Haltungen, die in die Klasse 5 fallen, haben in der Regel einen sofortigen<br />

Handlungsbedarf zur Folge. Einschränkend ist jedoch zu sagen, dass ein<br />

solcher Handlungsbedarf sich ggf. nur auf die Behebung von Einzelschäden<br />

bezieht. Werden ganze Haltungen als dringend sanierungsbedürftig<br />

angesehen, so ist anhand der dokumentierten Schadenskürzel <strong>und</strong> vorliegender<br />

Videoaufzeichnungen nicht nur das Sanierungsverfahren festzulegen,<br />

sondern insbesondere auch die Berücksichtigung der hydraulischen<br />

Verhältnisse unumgänglich. Sollte sich nämlich herausstellen, dass<br />

Stand: 01.06.2001 110

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