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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Zustandsklassifizierung <strong>und</strong> -bewertung<br />

Anhang A-3.1.3<br />

A-3.1.3<br />

Zustandsbewertung<br />

Nach der Klassifizierung der Einzelschäden erfolgt die Bewertung der Haltungen.<br />

Dabei wird in Anlehnung an das M149 gr<strong>und</strong>sätzlich davon ausgegangen,<br />

dass der größte Einzelschaden innerhalb einer Haltung<br />

maßgeblich die Haltungsklasse bestimmt. Zunächst erfolgt die Zuordnung<br />

einer vorläufigen Haltungszahl gemäß nachfolgender Tabelle. Die vorläufigen<br />

Haltungszahlen können Werte zwischen 0 <strong>und</strong> 400 annehmen, je<br />

nachdem, welcher Schadensklasse der größte Einzelschaden der<br />

betrachteten Haltung angehört.<br />

Vorläufige Haltungszahl<br />

HZ vorl<br />

Schadensklasse des<br />

größten Einzelschadens in<br />

der betrachteten Haltung<br />

vorläufige Haltungszahl<br />

<strong>für</strong> die betrachtete Haltung<br />

1 0<br />

2 100<br />

3 200<br />

4 300<br />

5 400<br />

Haltungen, die bei einer optischen Inspektion als schadensfrei erkannt<br />

wurden, bekommen ebenfalls als vorläufige Haltungszahl den Wert 0<br />

zugewiesen.<br />

Die einzig aus dem größten Einzelschaden gebildete vorläufige Haltungszahl<br />

stellt eine Gr<strong>und</strong>bewertung <strong>für</strong> eine Haltung dar. Zurückzuführen ist<br />

diese Zahl ausschließlich auf die Information der optischen Inspektion <strong>und</strong><br />

somit auf den baulichen Zustand der Haltung. Zu einer Zustandsbewertung<br />

kommt man, indem die baulichen Schäden zu weiteren Einflussgrößen<br />

in Beziehung gesetzt werden. Als relevante Einflussgrößen werden<br />

zum einen Merkmale der Umwelt berücksichtigt, um dem besonderen<br />

Schutzbedürfnis des Gr<strong>und</strong>wassers Rechnung zu tragen. Hierzu zählen<br />

vor allem<br />

Endgültige Haltungszahl<br />

HZ endg<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

die Art des transportierten Abwassers,<br />

die ausgewiesenen Gr<strong>und</strong>wasser-Schutzzonen,<br />

die anstehenden Bodenverhältnisse <strong>und</strong><br />

der Abstand des Kanals zur Gr<strong>und</strong>wasseroberfläche.<br />

Zum anderen wird zur Bewertung der Haltung<br />

<br />

<br />

die Schadensdichte <strong>und</strong><br />

die Schadenslänge<br />

berücksichtigt. Die Schadensdichte ergibt sich aus dem Quotienten der<br />

Anzahl aller Einzelschäden der Haltung in der Schadensklasse ≥ 2 <strong>und</strong><br />

der Länge der Haltung in Metern. Somit bedeutet eine Schadensdichte<br />

größer als 0,2/m, dass der mittlere Schadensabstand kleiner als 5 m ist.<br />

Stand: 01.06.2001 107

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