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SEMMELWEIS UNIVERSITÄT<br />

Ermäßigung der Studiengebühren bei permanent sehr guten Studienleistungen<br />

ab dem 2. Semester<br />

(Interne Regelung der fremdsprachigen Studiengänge)<br />

– 10 %, wenn der gewichtete Notendurchschnitt des Semesters sehr gut (4,51–4,99) ist<br />

– 15 %, wenn der gewichtete Notendurchschnitt des Semesters ausgezeichnet (5,00) ist<br />

Einen Antrag kann jeder Studierende stellen, der das Semester erfolgreich abgeschlossen hat und mindestens<br />

einen gewichteten Notendurchschnitt von 4,51 erzielt.<br />

Die Ermäßigung wird bereits nach Abschluss des 1. Semesters gewährt, doch muss man ab dem 2. Semester<br />

permanent obigen Durchschnitt erreichen, um weiterhin Anspruch auf die Ermäßigung zu haben.<br />

Bei Erlangung eines Zweitdiploms und bei Übernahme aus ausländischen Universitäten gilt diese Regelung nicht.<br />

Der Antrag auf Ermäßigung muss an das für den deutschsprachigen Studiengang zuständige Gremium gerichtet<br />

sein (im 1. Semester bis 15. Oktober, im 2. Semester bis 1. März), welches nach Überprüfung desselben binnen<br />

8 Tagen den jeweiligen Umfang bzw. die jeweilige Summe der Ermäßigung schriftlich bekannt gibt.<br />

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