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SEMMELWEIS UNIVERSITÄT<br />

Die fertiggestellte Diplomarbeit ist spätestens bis zum 15. Januar des Studienabschlussjahres in zwei<br />

Exemplaren beim Lehrstuhl einzureichen. (Anmerkung für die Studenten am Asklepios Campus Hamburg:<br />

(in drei Exemplaren beim Dekanat des Campus Hamburg einzureichen.)<br />

7. Die erstellte Facharbeit (Diplomarbeit) ist zur Begutachtung zu übergeben. Der Begutachter kann entweder<br />

ein Universitätsangehöriger oder ein externer Fachmann mit Universitätsabschluss sein oder ein<br />

Forscher, der vom Leiter der Unterrichtsorganisationseinheit dazu ersucht wird. Der wissenschaftliche<br />

Betreuer erstellt auch separat eine Auswertung. Die Begutachtungen sind dem Kandidaten spätestens<br />

fünf Tage vor Verteidigung der Diplomarbeit zuzustellen. Der Begutachter und der wissenschaftliche Betreuer<br />

machen einen Vorschlag zur Bewertung der Arbeit.<br />

8. Die Bewertung der Facharbeit (Diplomarbeit), welche als Wahlpflichtfach gilt, erfolgt mit der 5-stufigen<br />

Benotung. Bei der Bewertung ist das Ausmaß der in der Diplomarbeit enthaltenen selbständigen Forschung<br />

zu beachten. Die Verteidigung der Diplomarbeit erfolgt vor einem aus drei Mitgliedern bestehenden<br />

Ausschuss der Unterrichtsorganisationseinheit: dem Vorsitzenden (Leiter der Unterrichtsorganisationseinheit<br />

oder dessen Stellvertreter), dem Konsulenten und einem(r) Lehrenden des Lehrstuhls. Als<br />

drittes Mitglied kann der Ausschuss auch eine(n) externe(n) Lehrende(n) in Anspruch nehmen, z.B. einen<br />

Privatdozenten der Universität. Im Falle einer ungenügenden Bewertung informiert der Leiter der Unterrichtsorganisationseinheit<br />

den Studierenden und teilt diesem die Bedingungen für die Neuerstellung<br />

mit. Eine mit „ungenügend“ bewertete Facharbeit (Diplomarbeit), kann nur ein einziges Mal neu eingebracht<br />

werden.<br />

9. Der Leiter der Unterrichtsorganisationseinheit händigt dem Studenten ein Exemplar der Facharbeit (Diplomarbeit)<br />

nach der Verteidigung aus. Das zweite Exemplar der Arbeit und eine Ausfertigung des die<br />

Bewertung bestätigenden Verteidigungsprotokolls verbleibt bei der Unterrichtsorganisationseinheit.<br />

Die Arbeit ist dort in der Bibliothek fünf Jahre lang aufzubewahren. Eine Ausfertigung des Verteidigungsprotokolls<br />

ist spätestens bis 1. April an das zuständige Dekanat zu senden.<br />

[Anmerkung für Asklepios Campus Hamburg: das dritte Exemplar der Arbeit wird an die Medizinische<br />

Fakultät der Semmelweis Universität in Budapest übergeben.]<br />

10. Der Dekan der zuständigen Fakultät kann auf Grund der Empfehlung des Leiters der zuständigen Organisationseinheit<br />

jene Studierenden von der Verpflichtung zur Erstellung einer Diplomarbeit befreien, die<br />

– den I. Platz bei einer vom Rektor ausgeschriebenen wissenschaftlichen Arbeit, entweder allein, oder<br />

zu zweit verfasst, erlangten.<br />

– in einer lektorierten Zeitschrift einen Aufsatz als Erstautor publizieren. Der Antrag auf Befreiung<br />

muss von dem Studierenden bis Ende des – dem Abschlussjahr vorangehenden – Studienjahres<br />

beim Dekanat eingereicht werden. Die Befreiung von der Erstellung der Diplomarbeit befreit nicht<br />

von der Verpflichtung zu ihrer Verteidigung.<br />

11. Die Unterrichtsorganisationseinheit gibt dem Studenten ein Exemplar der erfolgreich verteidigten Diplomarbeit<br />

(Facharbeit) nach der Verteidigung zurück, das zweite Exemplar muss in der Unterrichtsorganisationseinheit<br />

aufbewahrt werden, gemäß der jeweils gültigen Vorschriften.<br />

Gemäß dem Muster von Anlage I ist eine der zwei Ausfertigungen des Verteidigungsprotokolls 60 Tage<br />

vor der Abschlussprüfngszeit an das zuständige Dekanat zu senden, wobei die zweite Ausfertigung des<br />

Protokolls bei der Unterrichtsorganisationseinheit bleibt.<br />

§ 25 Die Abschlussprüfung<br />

300<br />

Hochschulgesetz, § 60<br />

(2) Der Studierende schließt seine Studien in der Grundausbildung, Master-Ausbildung und fachorientierten Weiterbildung<br />

mit der Abschlussprüfung ab.<br />

(3) Die Abschlussprüfung ist die Kontrolle und Bewertung des zum Erwerb der Urkunde erforderlichen Wissens, Fertigkeiten<br />

und Fähigkeiten, wobei der Studierende auch zu beweisen hat, dass er die angeeigneten Kenntnisse<br />

anzuwenden fähig ist. Die Abschlussprüfung kann laut Studienplan aus mehreren Teilen – Verteidigung der Facharbeit<br />

oder Diplomarbeit, sowie aus weiteren mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfungsteilen – bestehen.

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