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SEMMELWEIS UNIVERSITÄT<br />
Die fertiggestellte Diplomarbeit ist spätestens bis zum 15. Januar des Studienabschlussjahres in zwei<br />
Exemplaren beim Lehrstuhl einzureichen. (Anmerkung für die Studenten am Asklepios Campus Hamburg:<br />
(in drei Exemplaren beim Dekanat des Campus Hamburg einzureichen.)<br />
7. Die erstellte Facharbeit (Diplomarbeit) ist zur Begutachtung zu übergeben. Der Begutachter kann entweder<br />
ein Universitätsangehöriger oder ein externer Fachmann mit Universitätsabschluss sein oder ein<br />
Forscher, der vom Leiter der Unterrichtsorganisationseinheit dazu ersucht wird. Der wissenschaftliche<br />
Betreuer erstellt auch separat eine Auswertung. Die Begutachtungen sind dem Kandidaten spätestens<br />
fünf Tage vor Verteidigung der Diplomarbeit zuzustellen. Der Begutachter und der wissenschaftliche Betreuer<br />
machen einen Vorschlag zur Bewertung der Arbeit.<br />
8. Die Bewertung der Facharbeit (Diplomarbeit), welche als Wahlpflichtfach gilt, erfolgt mit der 5-stufigen<br />
Benotung. Bei der Bewertung ist das Ausmaß der in der Diplomarbeit enthaltenen selbständigen Forschung<br />
zu beachten. Die Verteidigung der Diplomarbeit erfolgt vor einem aus drei Mitgliedern bestehenden<br />
Ausschuss der Unterrichtsorganisationseinheit: dem Vorsitzenden (Leiter der Unterrichtsorganisationseinheit<br />
oder dessen Stellvertreter), dem Konsulenten und einem(r) Lehrenden des Lehrstuhls. Als<br />
drittes Mitglied kann der Ausschuss auch eine(n) externe(n) Lehrende(n) in Anspruch nehmen, z.B. einen<br />
Privatdozenten der Universität. Im Falle einer ungenügenden Bewertung informiert der Leiter der Unterrichtsorganisationseinheit<br />
den Studierenden und teilt diesem die Bedingungen für die Neuerstellung<br />
mit. Eine mit „ungenügend“ bewertete Facharbeit (Diplomarbeit), kann nur ein einziges Mal neu eingebracht<br />
werden.<br />
9. Der Leiter der Unterrichtsorganisationseinheit händigt dem Studenten ein Exemplar der Facharbeit (Diplomarbeit)<br />
nach der Verteidigung aus. Das zweite Exemplar der Arbeit und eine Ausfertigung des die<br />
Bewertung bestätigenden Verteidigungsprotokolls verbleibt bei der Unterrichtsorganisationseinheit.<br />
Die Arbeit ist dort in der Bibliothek fünf Jahre lang aufzubewahren. Eine Ausfertigung des Verteidigungsprotokolls<br />
ist spätestens bis 1. April an das zuständige Dekanat zu senden.<br />
[Anmerkung für Asklepios Campus Hamburg: das dritte Exemplar der Arbeit wird an die Medizinische<br />
Fakultät der Semmelweis Universität in Budapest übergeben.]<br />
10. Der Dekan der zuständigen Fakultät kann auf Grund der Empfehlung des Leiters der zuständigen Organisationseinheit<br />
jene Studierenden von der Verpflichtung zur Erstellung einer Diplomarbeit befreien, die<br />
– den I. Platz bei einer vom Rektor ausgeschriebenen wissenschaftlichen Arbeit, entweder allein, oder<br />
zu zweit verfasst, erlangten.<br />
– in einer lektorierten Zeitschrift einen Aufsatz als Erstautor publizieren. Der Antrag auf Befreiung<br />
muss von dem Studierenden bis Ende des – dem Abschlussjahr vorangehenden – Studienjahres<br />
beim Dekanat eingereicht werden. Die Befreiung von der Erstellung der Diplomarbeit befreit nicht<br />
von der Verpflichtung zu ihrer Verteidigung.<br />
11. Die Unterrichtsorganisationseinheit gibt dem Studenten ein Exemplar der erfolgreich verteidigten Diplomarbeit<br />
(Facharbeit) nach der Verteidigung zurück, das zweite Exemplar muss in der Unterrichtsorganisationseinheit<br />
aufbewahrt werden, gemäß der jeweils gültigen Vorschriften.<br />
Gemäß dem Muster von Anlage I ist eine der zwei Ausfertigungen des Verteidigungsprotokolls 60 Tage<br />
vor der Abschlussprüfngszeit an das zuständige Dekanat zu senden, wobei die zweite Ausfertigung des<br />
Protokolls bei der Unterrichtsorganisationseinheit bleibt.<br />
§ 25 Die Abschlussprüfung<br />
300<br />
Hochschulgesetz, § 60<br />
(2) Der Studierende schließt seine Studien in der Grundausbildung, Master-Ausbildung und fachorientierten Weiterbildung<br />
mit der Abschlussprüfung ab.<br />
(3) Die Abschlussprüfung ist die Kontrolle und Bewertung des zum Erwerb der Urkunde erforderlichen Wissens, Fertigkeiten<br />
und Fähigkeiten, wobei der Studierende auch zu beweisen hat, dass er die angeeigneten Kenntnisse<br />
anzuwenden fähig ist. Die Abschlussprüfung kann laut Studienplan aus mehreren Teilen – Verteidigung der Facharbeit<br />
oder Diplomarbeit, sowie aus weiteren mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfungsteilen – bestehen.