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SEMMELWEIS UNIVERSITÄT<br />

§ 24 Die Facharbeit (Diplomarbeit)<br />

1. Zum Erwerb des Diploms müssen die Studierenden in der eingliedrigen Ausbildung eine Facharbeit (Diplomarbeit)<br />

erstellen. Das Ziel der Diplomarbeit ist die Unterstützung der selbständigen wissenschaftlichen<br />

Ausarbeitung eines Problembereiches des gegebenen Wissenschaftsgebietes unter Anleitung. Dadurch<br />

sollen die Studierenden während der fachlichen Tätigkeit ihr Vermögen zur Erfassung des Wesentlichen<br />

entwickeln, die Methode der Bibliotheksbenutzung und der Nachforschung in der Fachliteratur erlernen<br />

und imstande sein, ihre Meinung kompakt und exakt zu formulieren und an wissenschaftliches Arbeiten<br />

herangeführt werden.<br />

2. Das Erstellen der Diplomarbeit (Facharbeit) leitet ein wissenschaftlicher Betreuer und fallweise ein Konsulent.<br />

Wissenschaftlicher Betreuer kann ein(e) Lehrende(r) und Forscher der Fakultät, bzw. mit der Genehmigung<br />

des Dekans auch ein externer Fachmann sein. Der Konsulent ist eine die Arbeit unterstützende<br />

Universitätslehrkraft, ein Forscher oder ein externer Fachmann. Ein externer wissenschaftlicher Betreuer<br />

kann nur zusammen mit einem internen Konsulenten um seine Tätigkeit ersucht werden. Bei der<br />

Bearbeitung des Themas sind zum Thema gehörende grundlegende und die neuesten inländischen Arbeiten<br />

zu verwenden.<br />

3. Ordnung der Ausschreibung und Genehmigung der Themen der Facharbeiten (Diplomarbeiten):<br />

Die Unterrichtsorganisationseinheit erstellt ein Themenverzeichnis, in dem auch der Name der Konsulenten<br />

angegeben werden muss. Das Themenverzeichnis ist – in der Grundausbildung, Master-Ausbildung<br />

bzw. eingliedrigen Ausbildung mindestens vier Semester vor dem letzten Studienjahr – jeweils bis<br />

zum letzten Tag der Prüfungsperiode des 1. Semesters an der Informationstafel des Lehrstuhls, sowie<br />

auf elektronischem Wege zu veröffentlichen.<br />

4. Regeln zur Anmeldung für die Themen:<br />

Die Studierenden können jedes beliebige der angekündigten Themen wählen. Die Themenwahl kann von<br />

den angekündeten Themen abweichen, wenn dies der für das Thema zuständige Leiter der Unterrichtsorganisationseinheit<br />

genehmigt hat. Die Studierenden müssen das Thema der Diplomarbeit mindestens<br />

ein Jahr vor Beendigung des Studiums auswählen und beim Leiter der betreffenden Unterrichtsorganisationseinheit<br />

anmelden. Der Leiter der Einheit trägt bei Genehmigung für deren Registrierung und für<br />

die Bereitstellung eines Konsulenten Sorge. Das gewählte Thema behandelt einen aktuellen Problembereich<br />

der gegebenen Disziplin.<br />

5. Vorschriften zur äußeren Form der Diplomarbeit:<br />

Der Umfang der Diplomarbeit darf nicht weniger als 50.000 und nicht mehr als 100.000 Charakter – ohne<br />

Zwischenanschlägen – betragen. Buchstabentyp: Times New Roman 12. Der Umfang beinhaltet auch<br />

die Tabellen und das Literaturverzeichnis, die Abbildungen, Fußnoten und Bibliographien jedoch nicht.<br />

Die Diplomarbeit ist in 2 Exemplaren jeweils in eine Mappe geheftet oder gebunden einzureichen. Auf<br />

dem Deckblatt sind der Titel der Diplomarbeit, der Name des Studierenden, der Jahrgang und die Gruppe,<br />

das Datum der Abgabe sowie der Name und Arbeitsplatz des Konsulenten anzuführen. Die Studierenden<br />

können mit Genehmigung des Lehrstuhlleiters die Diplomarbeit auch in einer Fremdsprache verfassen.<br />

(Anmerkung für die Studenten am Asklepios Campus Hamburg: Es sind die „Richtlinien zur formalen<br />

Gestaltung von Diplomarbeiten an der Medizinischen Fakultät der Semmelweis Universität Budapest<br />

Campus Hamburg“ in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Diese sind auf den Intranetseiten des<br />

Campus Hamburg veröffentlicht.<br />

6. Die Abgabefrist:<br />

Die Studierenden sind verpflichtet, sich mindestens dreimal beim Konsulenten zu melden:<br />

– das erste Mal spätestens bis zum 01. Oktober des Jahres vor Abschluss des Studiums. Der Konsulent<br />

macht den Studierenden mit den Anforderungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Diplomarbeit<br />

und den Themenmöglichkeiten bekannt,<br />

– das zweite Mal spätestens bis zum 15. November im Jahr des Studienabschlusses. Der Studierende<br />

berichtet über die bis dahin geleistete Arbeit,<br />

– das dritte Mal spätestens bis zum 01. Januar des Jahres des Studienabschlusses. Der Konsulent<br />

bewertet die Ergebnisse des Studierenden und gibt Anweisungen/Anregungen zur endgültigen<br />

Form.<br />

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