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SEMMELWEIS UNIVERSITÄT<br />
§ 24 Die Facharbeit (Diplomarbeit)<br />
1. Zum Erwerb des Diploms müssen die Studierenden in der eingliedrigen Ausbildung eine Facharbeit (Diplomarbeit)<br />
erstellen. Das Ziel der Diplomarbeit ist die Unterstützung der selbständigen wissenschaftlichen<br />
Ausarbeitung eines Problembereiches des gegebenen Wissenschaftsgebietes unter Anleitung. Dadurch<br />
sollen die Studierenden während der fachlichen Tätigkeit ihr Vermögen zur Erfassung des Wesentlichen<br />
entwickeln, die Methode der Bibliotheksbenutzung und der Nachforschung in der Fachliteratur erlernen<br />
und imstande sein, ihre Meinung kompakt und exakt zu formulieren und an wissenschaftliches Arbeiten<br />
herangeführt werden.<br />
2. Das Erstellen der Diplomarbeit (Facharbeit) leitet ein wissenschaftlicher Betreuer und fallweise ein Konsulent.<br />
Wissenschaftlicher Betreuer kann ein(e) Lehrende(r) und Forscher der Fakultät, bzw. mit der Genehmigung<br />
des Dekans auch ein externer Fachmann sein. Der Konsulent ist eine die Arbeit unterstützende<br />
Universitätslehrkraft, ein Forscher oder ein externer Fachmann. Ein externer wissenschaftlicher Betreuer<br />
kann nur zusammen mit einem internen Konsulenten um seine Tätigkeit ersucht werden. Bei der<br />
Bearbeitung des Themas sind zum Thema gehörende grundlegende und die neuesten inländischen Arbeiten<br />
zu verwenden.<br />
3. Ordnung der Ausschreibung und Genehmigung der Themen der Facharbeiten (Diplomarbeiten):<br />
Die Unterrichtsorganisationseinheit erstellt ein Themenverzeichnis, in dem auch der Name der Konsulenten<br />
angegeben werden muss. Das Themenverzeichnis ist – in der Grundausbildung, Master-Ausbildung<br />
bzw. eingliedrigen Ausbildung mindestens vier Semester vor dem letzten Studienjahr – jeweils bis<br />
zum letzten Tag der Prüfungsperiode des 1. Semesters an der Informationstafel des Lehrstuhls, sowie<br />
auf elektronischem Wege zu veröffentlichen.<br />
4. Regeln zur Anmeldung für die Themen:<br />
Die Studierenden können jedes beliebige der angekündigten Themen wählen. Die Themenwahl kann von<br />
den angekündeten Themen abweichen, wenn dies der für das Thema zuständige Leiter der Unterrichtsorganisationseinheit<br />
genehmigt hat. Die Studierenden müssen das Thema der Diplomarbeit mindestens<br />
ein Jahr vor Beendigung des Studiums auswählen und beim Leiter der betreffenden Unterrichtsorganisationseinheit<br />
anmelden. Der Leiter der Einheit trägt bei Genehmigung für deren Registrierung und für<br />
die Bereitstellung eines Konsulenten Sorge. Das gewählte Thema behandelt einen aktuellen Problembereich<br />
der gegebenen Disziplin.<br />
5. Vorschriften zur äußeren Form der Diplomarbeit:<br />
Der Umfang der Diplomarbeit darf nicht weniger als 50.000 und nicht mehr als 100.000 Charakter – ohne<br />
Zwischenanschlägen – betragen. Buchstabentyp: Times New Roman 12. Der Umfang beinhaltet auch<br />
die Tabellen und das Literaturverzeichnis, die Abbildungen, Fußnoten und Bibliographien jedoch nicht.<br />
Die Diplomarbeit ist in 2 Exemplaren jeweils in eine Mappe geheftet oder gebunden einzureichen. Auf<br />
dem Deckblatt sind der Titel der Diplomarbeit, der Name des Studierenden, der Jahrgang und die Gruppe,<br />
das Datum der Abgabe sowie der Name und Arbeitsplatz des Konsulenten anzuführen. Die Studierenden<br />
können mit Genehmigung des Lehrstuhlleiters die Diplomarbeit auch in einer Fremdsprache verfassen.<br />
(Anmerkung für die Studenten am Asklepios Campus Hamburg: Es sind die „Richtlinien zur formalen<br />
Gestaltung von Diplomarbeiten an der Medizinischen Fakultät der Semmelweis Universität Budapest<br />
Campus Hamburg“ in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Diese sind auf den Intranetseiten des<br />
Campus Hamburg veröffentlicht.<br />
6. Die Abgabefrist:<br />
Die Studierenden sind verpflichtet, sich mindestens dreimal beim Konsulenten zu melden:<br />
– das erste Mal spätestens bis zum 01. Oktober des Jahres vor Abschluss des Studiums. Der Konsulent<br />
macht den Studierenden mit den Anforderungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Diplomarbeit<br />
und den Themenmöglichkeiten bekannt,<br />
– das zweite Mal spätestens bis zum 15. November im Jahr des Studienabschlusses. Der Studierende<br />
berichtet über die bis dahin geleistete Arbeit,<br />
– das dritte Mal spätestens bis zum 01. Januar des Jahres des Studienabschlusses. Der Konsulent<br />
bewertet die Ergebnisse des Studierenden und gibt Anweisungen/Anregungen zur endgültigen<br />
Form.<br />
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