01.11.2013 Aufrufe

Untitled

Untitled

Untitled

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

SEMMELWEIS UNIVERSITÄT<br />

a.) im Studienplan vorgeschriebene Pflichtunterrichtsfächer (in der vom Dekanat angegebenen Reihenfolge)<br />

b.) Wahlpflichtunterrichtsfächer<br />

c.) frei wählbare Unterrichtsfächer<br />

d.) Name des Lehrenden<br />

e.) Kode, Kredite, Stundenzahl und Prüfungsanforderung der Unterrichtsfächer<br />

6. Der Student kann im Falle eines Unfalles, Krankheit oder bei unvorhergesehenen Vorkommnissen seine<br />

Anmeldung zur Fortsetzung der Studien zurückziehen.<br />

7. Die Unterrichtsfachaufnahme bedeutet die Anmeldung zur Teilnahme an den für ein Unterrichtsfach bekannt<br />

gegebenen Vorlesungen und Praktika. Deren Voraussetzung ist die Erfüllung der Vorbedingung für<br />

das Fach.<br />

8. In dem gegebenen Semester gilt die Verpflichtung der Angabe zur Fortsetzung der Studien auch für Studenten,<br />

die eine Teilzeitausbildung im Ausland wahrnehmen.<br />

9. Sofern der Student – auf Grund einer separaten Rechtsvorschrift – zur Zahlung von Studiengebühren<br />

verpflichtet ist, so ist die Erfüllung dieser Verpflichtung Voraussetzung für die Immatrikulation bzw. für<br />

die Anmeldung zur Fortsetzung der Studien im gegebenen Semester.<br />

10. Der Student ist verpflichtet, die eingetretenen Änderungen seiner registrierten Daten im Studieninformationssystem<br />

unverzüglich einzugeben bzw. mitzuteilen. Gegen den sich aus der Unterlassung dieser<br />

Pflicht ergebenden Nachteil ist kein Rechtsmittel zulässig. Der Student kann bei Versäumen dieser<br />

Pflicht zum Zahlen einer Sonderbearbeitungsgebühr verpflichtet werden.<br />

11. Wenn der Student seine Studien in der gegebenen Ausbildungsperiode fortsetzt, ist er berechtigt:<br />

a. gemäß seinem Vorankommen die im Studienplan bestimmten Unterrichtsfächer aufzunehmen und<br />

die dazugehörigen Prüfungen abzulegen,<br />

b. die für Studierende zugänglichen Einrichtungen der Universität (Bibliothek, Kultur- und Sporteinrichtungen)<br />

zu besuchen,<br />

c. die Dienstleistungen der Interessenvertretung der Studierenden in Anspruch zu nehmen,<br />

d. Mitglied der Wissenschaftlichen Konferenz der Studenten (TDK) zu sein,<br />

e. den das Bestehen des Studentenrechtsverhältnisses nachweisenden Studentenausweis in Anspruch<br />

zu nehmen,<br />

f. die seitens der Universität gewährten Unterstützungen zu beantragen.<br />

§ 8 Ruhen des Studentenrechtsverhältnisses<br />

Hochschulgesetz, § 50<br />

(1) wenn der Student angibt, dass er in der nächsten Ausbildungs(studien)periode seinen Studienverpflichtungen<br />

nicht nachkommen möchte, ruht sein Studentenstatus. Die nicht unterbrochene Dauer des ruhenden Studentenstatus<br />

darf zwei Semester nicht überschreiten. Der Student kann das Ruhen seines Studentenstatus auch öfters<br />

in Anspruch nehmen. Die erste Unterbrechung – sofern die Studien- und Prüfungsordnung nicht anders verfügt –<br />

kann erst nach erfolgreichem Ablegen des ersten Semesters erfolgen. Über weitere Fragen bezüglich des Ruhens<br />

des Studentenrechtsverhältnisses, einbezogen die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Unterbrechung<br />

vor dem erfolgreichen Abschluss des Semesters, verfügt die Studien- und Prüfungsordnung der Universität.<br />

(2) Das Studentenrechtsverhältnis ruht auch dann, wenn der Student seinen Studienverpflichtungen wegen Geburt,<br />

Unfall, Krankheit oder aus anderen unvorhergesehenen, nicht selbst verschuldeten Gründen nicht nachkommen<br />

kann.<br />

(3) Der Studentenstatus ruht, wenn dem Studenten auf Grund eines Disziplinarstrafverfahrens die Fortsetzung seiner<br />

Studien verweigert wird (§ 70, Absatz (2), Punkt d).<br />

1. Der Student ist verpflichtet, in dem von der Fakultät festgelegten Zeitraum im Studenteninformationssystem<br />

einzutragen, dass er in der nächsten Ausbildungsperiode seinen Studienverpflichtungen nicht<br />

nachkommen möchte.<br />

285

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!