Merkblatt über den Ablauf und die Organisation der Schulzahnpflege

Merkblatt über den Ablauf und die Organisation der Schulzahnpflege Merkblatt über den Ablauf und die Organisation der Schulzahnpflege

01.11.2013 Aufrufe

Merkblatt über den Ablauf und die Organisation der Schulzahnpflege Gesundheitserziehung in der Schule : 6 Zahnbürstübungen pro Jahr mit Fluor-Gelee gemäss „Systematik des Zähnebürstens“ Alle 6 Zahnbürstübungen mit Lektionen: Erklärungen über den gesundheitlichen Nutzen des richtigen Zähnebürstens Altersgerechte Einführung in die Anatomie der Mundhöhle und die Krankheitsentstehung Grundlagen zur Ernährungslenkung Die Wirkung der Fluoride kennenlernen. Triage durch den Schulzahnarzt: Der jährliche Schuluntersuch wird durch Dr. med. dent. G. Stepanek vor oder nach den Herbstferien mit einer Triage in der Schule durchgeführt. Diese Untersuchung umfasst die Kindergarten-Kinder sowie die Kinder der 1. bis 6. Klasse. Das Ergebnis der Triage-Untersuchung wird auf der Kontrollkarte festgehalten. Die Schulzahnpflege-Kontrollkarte wird anschliessend zur Unterschrift durch die Kinder nach Hause gebracht. Weiteres Vorgehen : Variante1 : keine Behandlung notwendig 1. Schulzahnpflege-Kontrollkarte unterschreiben und in die Schule zurückbringen lassen. Variante 2 : Behandlung notwendig 1. Schulzahnpflege-Kontrollkarte unterschreiben, dem behandelnden Zahnarzt vorlegen und nach der Behandlung vom Zahnarzt unterschreiben lassen. Die vollständig ausgefüllte Kontrollkarte bis spätestens Ende Februar in die Schule zurückbringen lassen. Bemerkung: Die Wahl des Zahnarztes und die Verantwortlichkeit für die Behandlung liegt bei den Eltern 2. Für kosmetische Korrekturen entrichtet die Schulgemeinde keine Beiträge! Weitere Informationen sind im Anhang des Schulzahnreglements ersichtlich. Das Reglement ist auf unserer Homepage www.hoek.ch abgelegt oder kann bei der Schulleitung (032 675 98 25) bestellt werden. 3. Die Rechnungsstellung der Behandlung erfolgt an die Eltern.

<strong>Merkblatt</strong> <strong>über</strong> <strong>den</strong> <strong>Ablauf</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> <strong>Organisation</strong> <strong>der</strong> <strong>Schulzahnpflege</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitserziehung in <strong>der</strong> Schule :<br />

6 Zahnbürstübungen pro Jahr mit Fluor-Gelee gemäss „Systematik des Zähnebürstens“<br />

Alle 6 Zahnbürstübungen mit Lektionen:<br />

Erklärungen <strong>über</strong> <strong>den</strong> ges<strong>und</strong>heitlichen Nutzen des richtigen Zähnebürstens<br />

Altersgerechte Einführung in <strong>die</strong> Anatomie <strong>der</strong> M<strong>und</strong>höhle <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

Krankheitsentstehung<br />

Gr<strong>und</strong>lagen zur Ernährungslenkung<br />

Die Wirkung <strong>der</strong> Fluoride kennenlernen.<br />

Triage durch <strong>den</strong> Schulzahnarzt:<br />

Der jährliche Schuluntersuch wird durch Dr. med. <strong>den</strong>t. G. Stepanek vor o<strong>der</strong> nach <strong>den</strong><br />

Herbstferien mit einer Triage in <strong>der</strong> Schule durchgeführt. Diese Untersuchung umfasst <strong>die</strong><br />

Kin<strong>der</strong>garten-Kin<strong>der</strong> sowie <strong>die</strong> Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> 1. bis 6. Klasse.<br />

Das Ergebnis <strong>der</strong> Triage-Untersuchung wird auf <strong>der</strong> Kontrollkarte festgehalten.<br />

Die <strong>Schulzahnpflege</strong>-Kontrollkarte wird anschliessend zur Unterschrift durch <strong>die</strong> Kin<strong>der</strong><br />

nach Hause gebracht.<br />

Weiteres Vorgehen :<br />

Variante1 : keine Behandlung notwendig<br />

1. <strong>Schulzahnpflege</strong>-Kontrollkarte unterschreiben <strong>und</strong> in <strong>die</strong> Schule zurückbringen lassen.<br />

Variante 2 : Behandlung notwendig<br />

1. <strong>Schulzahnpflege</strong>-Kontrollkarte unterschreiben, dem behandeln<strong>den</strong> Zahnarzt vorlegen<br />

<strong>und</strong> nach <strong>der</strong> Behandlung vom Zahnarzt unterschreiben lassen. Die vollständig<br />

ausgefüllte Kontrollkarte bis spätestens Ende Februar in <strong>die</strong> Schule zurückbringen<br />

lassen.<br />

Bemerkung: Die Wahl des Zahnarztes <strong>und</strong> <strong>die</strong> Verantwortlichkeit für <strong>die</strong> Behandlung<br />

liegt bei <strong>den</strong> Eltern<br />

2. Für kosmetische Korrekturen entrichtet <strong>die</strong> Schulgemeinde keine Beiträge! Weitere<br />

Informationen sind im Anhang des Schulzahnreglements ersichtlich. Das Reglement ist auf<br />

unserer Homepage www.hoek.ch abgelegt o<strong>der</strong> kann bei <strong>der</strong> Schulleitung (032 675 98 25)<br />

bestellt wer<strong>den</strong>.<br />

3. Die Rechnungsstellung <strong>der</strong> Behandlung erfolgt an <strong>die</strong> Eltern.


4. Die Zahnarztrechnung ist durch <strong>die</strong> Eltern zu begleichen.<br />

5. Anschliessend Rechnung <strong>der</strong> Krankenkasse einreichen.<br />

Bemerkung :<br />

Rechnungen ohne Entscheid <strong>der</strong> Krankenkasse wer<strong>den</strong> von <strong>der</strong> Schulgemeinde<br />

nicht berücksichtigt.<br />

6. Die Rechnung mit dem Entscheid <strong>der</strong> Krankenkasse weiterleiten an:<br />

Finanzverwaltung HOEK<br />

Frau Edith Beeer<br />

Gemeindeverwaltung<br />

Dorfstrasse 7<br />

4566 Halten<br />

7. Die jährliche Abrechnung <strong>der</strong> Schulgemeindebeiträge wird durch <strong>die</strong> Finanzverwaltung<br />

HOEK im Mai erstellt. (Basis: Letzte definitive Steuerveranlagung)<br />

8. Allfällige Schulgemeindebeiträge wer<strong>den</strong> nach <strong>den</strong> Sommerferien ausbezahlt.<br />

Regelung Schulgemeindebeiträge :<br />

Der Selbstbehalt pro Familie <strong>und</strong> Jahr beträgt Fr. 200.-.<br />

Ab CHF 200 - nach Abzug <strong>der</strong> Krankenkassenbeiträge - wer<strong>den</strong> Schulgemeindebeiträge<br />

aufgr<strong>und</strong> des steuerbaren Einkommens ausgerichtet.<br />

Bis Fr. 30´100.-- steuerbares Einkommen : 80 % Schulgemeindebeitrag;<br />

abnehmend in 10 %-Schritten;<br />

ab Fr. 71´100.-- steuerbares Einkommen : kein Schulgemeindebeitrag.<br />

Schüler <strong>und</strong> Schülerinnen an an<strong>der</strong>en Schulen<br />

Die Zahnkontrollen an <strong>den</strong> Oberstufenzentren Derendingen-Luterbach <strong>und</strong> oz_13 in Subingen<br />

wer<strong>den</strong> ebenfalls durch <strong>die</strong> Schule organisiert.<br />

Für Schüler an<strong>der</strong>er Schulen, z.B. Rudolf Steiner-Schule <strong>und</strong> Kantonsschule, sind <strong>die</strong> Eltern<br />

für <strong>die</strong> jährliche Kontrolle verantwortlich.<br />

Für Auskünfte <strong>und</strong> Fragen steht Frau Esther Rösti (032 675 43 36) gerne zur Verfügung.<br />

Letzte Anpassung Index: 2006<br />

Version 18.11.2010 / SL

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