Vernehmlassung - Regierungsrat - Basel-Stadt
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<strong>Regierungsrat</strong> des Kantons <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> Seite 5<br />
2.6 Einschränkung der Wohnsitzwahl bei vorläufig aufgenommenen Personen<br />
Der Kanton <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> ist von dieser Gesetzesänderung nicht tangiert, da die beiden Aussengemeinden<br />
Riehen und Bettingen aktuell nicht in das Asylwesen einbezogen werden. Wir<br />
unterstützen jedoch die Änderung aus Solidarität mit den übrigen Städten und grösseren<br />
Gemeinden der Schweiz, die mit der Problematik konfrontiert sind.<br />
2.7 Weitere Änderungen<br />
Die übrigen beabsichtigten Änderungen begrüssen wir ohne weitere Bemerkungen.<br />
Wir danken Ihnen nochmals für die uns eingeräumte Gelegenheit zur <strong>Vernehmlassung</strong> und<br />
hoffen, dass unsere Anregungen und Bemerkungen berücksichtigt werden können.<br />
Mit freundlichen Grüssen<br />
Im Namen des <strong>Regierungsrat</strong>es des Kantons <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong><br />
Dr. Guy Morin<br />
Präsident<br />
Barbara Schüpbach-Guggenbühl<br />
Staatsschreiberin