Vorindustrielle Waldnutzung am Schönberg bei Freiburg - Kartan

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01.11.2013 Aufrufe

Ergebnisse 78 Im Gegensatz zu den unbekannten Einstellungen der Bevölkerung in Ebringen gibt es kulturelle Quellen der St. Galler Herrschaft. So wurde der Zeitgeist in Ebringen zu Beginn des Untersuchungszeitraumes stark vom Kloster St. Gallen geprägt und dies spiegelte sich im Bau des herrschaftlichen Schlosses wieder. Das stattliche Regierungsgebäude hatte einen „barocken Lustgarten“ (WEEGER, 2006b: 318) und einen Keller, in dem 2.000 Ohm Wein (entspricht ca. 300.000 Liter) Wein gelagert werden konnten (MAYER, 1928: 69). Viele Klöster waren „nicht nur Organisationszentralen der Rebkultur, sondern auch Pflegestätten für Kranke, Gebrechliche und Alte“(BECKER, 1991: 118). Inwiefern dies in Ebringen auch zutrifft, ist nicht bekannt. Abb. 34: Ebringer Schloss (Ausschnitt 'Karte 1735')

Diskussion 79 5 Diskussion 5.1 Besitzverhältnisse Die Ergebnisse der Untersuchung haben bezüglich des Besitzverhältnisses gezeigt, dass die Gemeinde den größten Teil der Gemarkungsfläche besaß und bewirtschaftete, während das Kloster St. Gallen nur einen geringen Anteil innehatte. Aus den Quellen ging nicht hervor, wer die Eigentümer der verschiedenen Güter auf der Gemarkung war. Für die Bewirtschaftung von Flächen, die gepachtet waren, verlangte in der Regel der Eigentümer Zehnte und Zinsen. Die Besitzangaben sind für die Untersuchung nur für das Jahr 1774 bekannt, können aber stellvertretend für das ganze Jahrhundert gelten, da keine Quellen darauf hinweisen, dass sich die Besitzstrukturen besonders verändert hätten. Die Landnutzungsform Wald und Weide war für die Herrschaft die größte Fläche. Dies lässt zunächst den Schluss zu, dass die Fürstabtei durch Einziehen des Zehntes weniger auf die Bestellung eigener Felder, Matten und Reben angewiesen war, sondern die Vorteile der Einkünfte verschiedener Waldnutzungen genoss. EPP jedoch erklärt es folgendermaßen: Da das Kloster die Fronarbeit der Ebringer für die Bestellung ihrer landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch nahm, wurde diese Arbeit bei einer höheren Belastung der Bauern „ nur gepfuschet und obenhin gemacht, damit ein Ende kommen möge. Der Gewinn ist Schaden in den Reben(…) und Schaden an dem Heu“ (1799: 577). Es war für die Klosterbrüder also nicht einträglich, mehr landwirtschaftliche Fläche zu bestellen, da sie auf die Arbeit der Ebringer angewiesen waren. Im Gegenzug konnte man auch bei den Bauern diese Haltung erkennen, sie bewirtschafteten ein noch geringeres Flächenprozent mit Ackerbau. Dabei bleibt zu berücksichtigen, dass nach DÜRBECK (1922: 50) viele Ebringer Bauern ihre Felder in Nachbargemeinden gepachtet hatten. Über diese Flächengrößen konnten keine Informationen gewonnen werden. Die Höhe der „Lasten, Zinsen und Zehnten“ (DÜRBECK, 1922: 55) entschied letztendlich auch darüber, wie viel landwirtschaftliche Fläche der Bauer zusätzlich zum nötigen Familienbedarf anbauen konnte. Dies schien im Hinblick auf die bewirtschaftete Weinbaufläche nur im Bereich der Rebkultur lohnenswert. Hierbei bleibt zu berücksichtigen, dass das Untersuchungsgebiet im Realteilungsgebiet lag und im Laufe des 18. Jahrhunderts durch die wachsende Bevölkerung eine starke Parzellierung der Reb- und Ackerflächen stattfand

Diskussion 79<br />

5 Diskussion<br />

5.1 Besitzverhältnisse<br />

Die Ergebnisse der Untersuchung haben bezüglich des Besitzverhältnisses gezeigt, dass die<br />

Gemeinde den größten Teil der Gemarkungsfläche besaß und bewirtschaftete, während das<br />

Kloster St. Gallen nur einen geringen Anteil innehatte. Aus den Quellen ging nicht hervor,<br />

wer die Eigentümer der verschiedenen Güter auf der Gemarkung war. Für die Bewirtschaftung<br />

von Flächen, die gepachtet waren, verlangte in der Regel der Eigentümer Zehnte und<br />

Zinsen. Die Besitzangaben sind für die Untersuchung nur für das Jahr 1774 bekannt, können<br />

aber stellvertretend für das ganze Jahrhundert gelten, da keine Quellen darauf hinweisen,<br />

dass sich die Besitzstrukturen besonders verändert hätten.<br />

Die Landnutzungsform Wald und Weide war für die Herrschaft die größte Fläche. Dies<br />

lässt zunächst den Schluss zu, dass die Fürstabtei durch Einziehen des Zehntes weniger auf<br />

die Bestellung eigener Felder, Matten und Reben angewiesen war, sondern die Vorteile der<br />

Einkünfte verschiedener <strong>Waldnutzung</strong>en genoss. EPP jedoch erklärt es folgendermaßen: Da<br />

das Kloster die Fronar<strong>bei</strong>t der Ebringer für die Bestellung ihrer landwirtschaftlichen Flächen<br />

in Anspruch nahm, wurde diese Ar<strong>bei</strong>t <strong>bei</strong> einer höheren Belastung der Bauern „ nur<br />

gepfuschet und obenhin gemacht, d<strong>am</strong>it ein Ende kommen möge. Der Gewinn ist Schaden<br />

in den Reben(…) und Schaden an dem Heu“ (1799: 577). Es war für die Klosterbrüder also<br />

nicht einträglich, mehr landwirtschaftliche Fläche zu bestellen, da sie auf die Ar<strong>bei</strong>t der<br />

Ebringer angewiesen waren.<br />

Im Gegenzug konnte man auch <strong>bei</strong> den Bauern diese Haltung erkennen, sie bewirtschafteten<br />

ein noch geringeres Flächenprozent mit Ackerbau. Da<strong>bei</strong> bleibt zu berücksichtigen,<br />

dass nach DÜRBECK (1922: 50) viele Ebringer Bauern ihre Felder in Nachbargemeinden<br />

gepachtet hatten. Über diese Flächengrößen konnten keine Informationen gewonnen werden.<br />

Die Höhe der „Lasten, Zinsen und Zehnten“ (DÜRBECK, 1922: 55) entschied letztendlich<br />

auch darüber, wie viel landwirtschaftliche Fläche der Bauer zusätzlich zum nötigen F<strong>am</strong>ilienbedarf<br />

anbauen konnte. Dies schien im Hinblick auf die bewirtschaftete Weinbaufläche<br />

nur im Bereich der Rebkultur lohnenswert. Hier<strong>bei</strong> bleibt zu berücksichtigen, dass das Untersuchungsgebiet<br />

im Realteilungsgebiet lag und im Laufe des 18. Jahrhunderts durch die<br />

wachsende Bevölkerung eine starke Parzellierung der Reb- und Ackerflächen stattfand

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