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Vorindustrielle Waldnutzung am Schönberg bei Freiburg - Kartan

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Ergebnisse 75<br />

4.6 Auswirkungen auf die Gesellschaft<br />

4.6.1 Konflikte zwischen Herrschaft und Gemeinde<br />

Als der geistliche Statthalter GRASS 1711 begann, das neue Schloss in Ebringen zu bauen,<br />

ließ er das nötige Bauholz aus dem Gemeindewald holen. Nach dem 1560 aufgesetzten<br />

‘Hauptvertrag’ zwischen der Gemeinde und dem d<strong>am</strong>aligen Grundherren Hans Wolf v.<br />

Bodman behielt sich die Herrschaft „ihre Gerechtigkeit der Bauhölzer“ (SCHOTT, 1992a:<br />

134) vor. Da der herrschaftliche Wald auf dem <strong>Schönberg</strong> zu dieser Zeit bereits größtenteils<br />

ausgestockt und als Ackerland verpachtet war, war dort kein Bauholz vorhanden.<br />

Voraussichtlich war der Gemeindewald in einem guten Zustand, da er sich seit dem Dreißigjährigen<br />

Krieg wegen geringerem Brennholz- und Waldweidebedarf der reduzierten<br />

Einwohnerzahl erholen konnte. Die erst im Laufe des 18. Jahrhunderts steigende Bevölkerung<br />

konnte zu dieser Zeit den Wald noch nicht übernutzt haben und die kriegerischen<br />

Auseinandersetzungen des spanischen Erbfolgekrieges zogen erst 1713 nach Ebringen.<br />

Nach SCHOTT (1992a: 134) gab es schon ab 1690 ein „beständiges Murren“ wegen verschiedener<br />

Institutionen, der Konflikt hatte dann seinen Auslöser 1712 mit der Bauholznutzung<br />

der Herrschaft. Als Statthalter GRASS für einige Zeit nach Wien reiste, gingen 172<br />

Ebringer Bürger vor das landständige Gericht, um den alten Vertrag anzufechten (V. ARX,<br />

1792: 67). Neben der Holznutzung ging es in erster Linie um das Verhältnis zwischen<br />

Herrschaft und Untertanen. Sie beschwerten sich unter anderem über die Lei<strong>bei</strong>genschaft<br />

und Frondienste. Bevor es zu einem Prozess k<strong>am</strong>, wurde die Zeit jäh durch eine erneute<br />

feindliche Belagerung des Dorfes durch die Franzosen unterbrochen: „Das Jahr 1713 war<br />

das schlimmste, nicht nur nahmen die Feinde alles, was zu genießen war, weg, auch die<br />

Kleider, welche die Leute <strong>am</strong> Leibe trugen, waren vor ihnen nicht sicher, den größten<br />

Schaden richteten sie in den Gebäuden an....weil also die Häuser nicht mehr wohnbar waren,<br />

und die Leute weder Kleider noch Nahrung zu hause finden konnten, mussten auch<br />

die, welche sich zu Hause hatten aufhalten wollen, das Dorf verlassen und im Elende herumziehen“<br />

(V. ARX, in MAYER, 1928: 207). Aufgrund dieser Ereignisse gab es im darauffolgenden<br />

Jahr eine vollständige Missernte und einen Fehlherbst. Die d<strong>am</strong>it verbundenen<br />

Besitzverluste verstärkten wiederum die Abhängigkeit der Ebringer Bürger und es folgte<br />

1714 eine Unterwerfungserklärung, in der sich die verbliebenen 25 (nach Angaben von V.<br />

ARX sind in den <strong>bei</strong>den Jahren 147 Bürger verstorben!) dazu bekannten, „wider unsere<br />

gnädige Herrschaft unbilliche Streit angefangen und unnöthige Process verursachet“<br />

(SCHOTT, 1992a: 134) zu haben. Neben der Anerkennung des alten Vertrages hatte die Ge-

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