Vorindustrielle Waldnutzung am Schönberg bei Freiburg - Kartan

Vorindustrielle Waldnutzung am Schönberg bei Freiburg - Kartan Vorindustrielle Waldnutzung am Schönberg bei Freiburg - Kartan

01.11.2013 Aufrufe

Ergebnisse 38 liche Produkte hatte, ist es durchaus vorstellbar, dass auch in Ebringen Waldfeldbau betrieben wurde. Hinweise finden wir in den Flurnamen: das Gewann ‘Reute’, seit dem 14. Jahrhundert bekannt, liegt am unteren Kienberg. Der Flurname „die unter Rittin“ ist sprachwissenschaftlich ebenfalls auf Reute (von roden) zurückzuführen. Er lag im heutigen Gewann Mösle und ist heute nicht mehr bekannt. Da diese Flurnamen jedoch schon seit dem Mittelalter bekannt sind, könnten sie auch auf die erstmalige Rodung dieser Flächen im Mittelalter hinweisen. Bedeutendere Funde liegen im Gemeindearchiv: Dort gibt es das ‘Gemeindereutfelderbuch’, in denen aber erst für das 19. Jahrhundert (ab 1842) die Nutzer und die Flächen der Reutfelder aufgelistet wurden (GEMEINDEARCHIV EBRINGEN). Diese Felder wurden im Rahmen des Bürgergenusses in Form von Allmendlosen genutzt. Die meisten dieser genannten Gewanne liegen heute im Offenland: ‘Bethlehem’, ‘Eisenhut’, ‘Englematt’, ‘Kohlplatz’, ‘Ladhöfle’, ‘Mittlematt’, ‘Mösle’ und ‘Steinacker’. Aber folgende Flurstücke sind heute teilweise oder ganz bewaldet: ‘Gaisbühl’, ‘Jennetal’, ‘Kienberg’ und ‘Langhardt’. 4.3.1.2 Waldweide: Die brachliegenden Felder der betriebenen Dreifelderwirtschaft boten für die Tiere weder genug Futter, noch war der Anbau von speziellen Futterpflanzen zu Beginn des 18. Jahrhunderts bekannt. Im Nachbarort Pfaffenweiler wurde der Kartoffelanbau nach WEEGER (1997: 170) schon vor 1761 betrieben. Es ist nicht bekannt, ab wann die Kartoffel in Ebringen kultiviert wurde, aber aufgrund der geographischen Nähe kann davon ausgegangen werden, dass es im gleichen Zeitraum war. EPP schreibt 1799 ganz selbstverständlich vom „Erdapfel“ (1799: 617). V. ARX berichtet, dass er keine Quellen darüber findet, dass die „Alten das Vieh in den Wald getrieben hätten, aber wohl im Frühling so lang auf die Matten, bis es der Ausschuß alle Jahre erkannte, dass man aus selben in die Hürste fahren sollte, welches um den 22. April, ja auch erst im Mai geschah“ (1792: 113). Im Gegensatz zu den Vorfahren trieben die Ebringer das Vieh meist während der Vegetationszeit von ca. April bis Oktober in die Wälder. Dort fraßen sie die Früchte von Eiche, Rotbuche, Hasel, Wildobst, Wildrosen, Vogelbeere, Schlehen usw. (MANTEL, 1990: 97), aber auch das Laub und den Unterwuchs. Eine weitere Futterquelle, allerdings nur für die Schweine, war der Boden mit seinen Wurzeln, Pilzen, Würmern, Insekten und Schnecken. Für die Schweinemast, auch Eckerich oder Aigerich genannt, wurden die Schweine im Herbst in den Wald gebracht. Dies war für alle berechtigten Mitglieder der Gemeinde entweder kostenlos oder wie zum Beispiel in

Ergebnisse 39 Freiburg, mit einer Zahlung eines Betrages verbunden, der von Jahr zu Jahr je nach Umfang der Eichelmast schwankte (BRANDL, 1970: 113). Für Auswärtige oder bei Überschreitung der erlaubten Anzahl der Schweine stieg der Preis für diese Nutzung. Die Einkünfte des Eckerichs konnten in besonders guten Mastjahren sogar höher sein als der gesamte Holzverkauf, so zum. Beispiel. in Freiburg 1578/79 (BRANDL, 1970: 113). Nach MANTEL (1990: 100) war es „die erste Einnahme aus dem Wald in barer Münze“. Dies war auch ein Grund, weshalb Niederwälder schon im Mittelalter oftmals in Mittelwälder umgewandelt wurden und die Eichen besonders gefördert wurden. Die Verjüngung der Buchen und Eichen war bei einer geregelten Schweinemast gut, da diese Tiere durch den Bodenumbruch beim Wühlen nach Futter die Früchte in die Erde drückten und diese somit ein gutes Keimbett bekamen. Im 19. Jahrhundert wurde dieser Verjüngungsvorteil von der aufkommenden Waldbaulehre propagiert. Natürlich mussten die Jungpflanzen vor dem Fraß geschützt werden, so zum Beispiel in der vorderösterreichischen Forstordnung von 1786, in der der Eintrieb erst gestattet wurde, wenn „die Gipfel der Bäume von dem Vieh unmöglich mehr erreicht werden können“ (HASEL, 1989: 26). Der Wald wurde jedoch über die Vegetationszeit mit anderen Tieren beweidet: Rinder, Pferde, Esel, Schafe und Ziegen wurden nur im Winter hofnah unter Dächern oder im Stall gehalten. Die Beweidung war für den Wald durch Tritt und Verbiss dieser Tiere vor allem wegen der Behinderung der natürlichen Verjüngung sehr nachteilig (MANTEL, 1990: 95), daher gab es in vielen Wald- und Forstordnungen strenge Regelungen diesbezüglich. Als im Laufe des 18. Jahrhunderts in den sogenannten Hutewäldern der Weidedruck größer wurde, verödete der Wald immer mehr (HAUSRATH, 1982: 38f). Die ersten schriftlichen Belege für die Schweinemast in Ebringen gibt es in der Forstordnung 1544, in der die Anordnungen zum Zeitpunkt des „Aeckhers“ , dem Schweinemasteintrieb im Herbst für die Genossen der „Waldmerki“ festgelegt wird (KLEIBER, 1988: 83). Ab 1560 werden die Ebringer an dem „überflüssigen und verkauften Aigerich erlöste Geld“ (EPP, 1799: 97) beteiligt. Die Schweine wurden in der Regel ab dem 1. Oktober bis zum nächsten Frühjahr in den Wald getrieben, solange es die Witterung zuließ. Die anderen Haustiere, „Kühe, Ross, Esel, und Geissen“ (EPP, 1799: 97), kamen meist während der Vegetationszeit dorthin. EPP berichtet, wie 1698 auf dem Schönberg eine Schafhütte errichtet wurde: „In der Folge liess der Erblehenbauer daselbst gegen den Wald hin, eine kleine Hütte aufmachen, in welcher er seine Schafe, die er im Sommer auf diesem Berge weiden liess, zu Nachts verschliessen konnte. Es war eine kleine, sehr elende Gelegenheit darbey, in

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<strong>Freiburg</strong>, mit einer Zahlung eines Betrages verbunden, der von Jahr zu Jahr je nach Umfang<br />

der Eichelmast schwankte (BRANDL, 1970: 113). Für Auswärtige oder <strong>bei</strong> Überschreitung<br />

der erlaubten Anzahl der Schweine stieg der Preis für diese Nutzung. Die Einkünfte<br />

des Eckerichs konnten in besonders guten Mastjahren sogar höher sein als der ges<strong>am</strong>te<br />

Holzverkauf, so zum. Beispiel. in <strong>Freiburg</strong> 1578/79 (BRANDL, 1970: 113). Nach MANTEL<br />

(1990: 100) war es „die erste Einnahme aus dem Wald in barer Münze“. Dies war auch ein<br />

Grund, weshalb Niederwälder schon im Mittelalter oftmals in Mittelwälder umgewandelt<br />

wurden und die Eichen besonders gefördert wurden. Die Verjüngung der Buchen und Eichen<br />

war <strong>bei</strong> einer geregelten Schweinemast gut, da diese Tiere durch den Bodenumbruch<br />

<strong>bei</strong>m Wühlen nach Futter die Früchte in die Erde drückten und diese somit ein gutes<br />

Keimbett bek<strong>am</strong>en. Im 19. Jahrhundert wurde dieser Verjüngungsvorteil von der aufkommenden<br />

Waldbaulehre propagiert. Natürlich mussten die Jungpflanzen vor dem Fraß geschützt<br />

werden, so zum Beispiel in der vorderösterreichischen Forstordnung von 1786, in<br />

der der Eintrieb erst gestattet wurde, wenn „die Gipfel der Bäume von dem Vieh unmöglich<br />

mehr erreicht werden können“ (HASEL, 1989: 26).<br />

Der Wald wurde jedoch über die Vegetationszeit mit anderen Tieren beweidet: Rinder,<br />

Pferde, Esel, Schafe und Ziegen wurden nur im Winter hofnah unter Dächern oder im Stall<br />

gehalten. Die Beweidung war für den Wald durch Tritt und Verbiss dieser Tiere vor allem<br />

wegen der Behinderung der natürlichen Verjüngung sehr nachteilig (MANTEL, 1990: 95),<br />

daher gab es in vielen Wald- und Forstordnungen strenge Regelungen diesbezüglich. Als<br />

im Laufe des 18. Jahrhunderts in den sogenannten Hutewäldern der Weidedruck größer<br />

wurde, verödete der Wald immer mehr (HAUSRATH, 1982: 38f).<br />

Die ersten schriftlichen Belege für die Schweinemast in Ebringen gibt es in der Forstordnung<br />

1544, in der die Anordnungen zum Zeitpunkt des „Aeckhers“ , dem Schweinemasteintrieb<br />

im Herbst für die Genossen der „Waldmerki“ festgelegt wird (KLEIBER, 1988: 83).<br />

Ab 1560 werden die Ebringer an dem „überflüssigen und verkauften Aigerich erlöste<br />

Geld“ (EPP, 1799: 97) beteiligt. Die Schweine wurden in der Regel ab dem 1. Oktober bis<br />

zum nächsten Frühjahr in den Wald getrieben, solange es die Witterung zuließ. Die anderen<br />

Haustiere, „Kühe, Ross, Esel, und Geissen“ (EPP, 1799: 97), k<strong>am</strong>en meist während der<br />

Vegetationszeit dorthin. EPP berichtet, wie 1698 auf dem <strong>Schönberg</strong> eine Schafhütte errichtet<br />

wurde:<br />

„In der Folge liess der Erblehenbauer daselbst gegen den Wald hin, eine kleine Hütte<br />

aufmachen, in welcher er seine Schafe, die er im Sommer auf diesem Berge weiden liess,<br />

zu Nachts verschliessen konnte. Es war eine kleine, sehr elende Gelegenheit darbey, in

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