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Vorindustrielle Waldnutzung am Schönberg bei Freiburg - Kartan

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Untersuchungsgebiet: Gemarkung Ebringen 14<br />

Welchen Einfluss darauf die von der vorderösterreichischen Landesregierung erlassene<br />

Forst- und Waldordnung für die österreichischen Vorlande 1557 im Untersuchungsgebiet<br />

hatte, ist nicht bekannt. Als Siegmund v. Falkenstein ohne Kinder starb, fiel seinem Neffen<br />

Hans Wolf v. Bodman die Herrschaft 1559 zu. Die Gemeinde versuchte, den Machtwechsel<br />

zu ihren Gunsten zu nutzen und stellte Forderungen, die 1560 zum so genannten<br />

„Hauptvertrag“ führten (siehe Abb. 4) der für die Gemeindegeschichte einen Höhepunkt<br />

darstellte: Die Untertanen erhielten „Rechte und Freiheiten, welche sie bis dahin nie gehabt<br />

hatten, noch vielleicht ohne ihn würde habe erlangen können“ (V. ARX, 1792: 41).<br />

Erfolgreich wurde das „selbständige Gericht- und Gemeindehalten“ (SCHOTT, 1992a: 132)<br />

auch weiterhin gestattet. Es wurden jedoch noch andere günstige Regelungen getroffen,<br />

zum Beispiel bezüglich der <strong>Waldnutzung</strong>en. So war zwar der Wald <strong>am</strong> <strong>Schönberg</strong> einzig<br />

zur Herrschaft gehörig, aber die Bürger durften „die anderen Wälder und Hölzer, im<br />

Ebringer Bann gelegen, ziemlicher und gebührlicher Maßen nutzen und gebrauchen“, abgesehen<br />

von dem auch dort bleibenden Nutzholzrecht der Herrschaft. Außerdem sollte die<br />

Bürgerschaft <strong>am</strong> „überflüssigen und verkauften Aigerich erlöste Geld“ teilhaben (V. ARX,<br />

1792: 43), also an finanziellen Erträgen der Eichelmast.<br />

Der Grenzverlauf des herrschaftlichen Waldes <strong>am</strong> <strong>Schönberg</strong> in Richtung Merzhausen und<br />

Au war für die Ebringer geklärt und „über Jahrhunderte hin nicht mehr interessant“<br />

(SCHOTT, 1992a: 126). Hingegen gab es in den folgenden Jahrzehnten immer wieder Konflikte<br />

mit benachbarten Gemeinden, mit denen die Wälder gemeinschaftlich im Rahmen<br />

einer Waldgenossenschaft genutzt wurden.<br />

Insges<strong>am</strong>t war das 16. Jahrhundert eine goldene Zeit für die Ebringer, in der sie wenig Not<br />

leiden mussten. V. ARX (1792: 47) berichtet, dass zwischen 1570 und 1600 fast alle Häuser<br />

in Ebringen neu erbaut worden sind. Vielleicht lag dies an der bürgerfreundlichen Waldordnung.<br />

Neben dieser gab es für die Ebringer auch noch die Nutzungsrechte auf der Wittnauer<br />

Gemarkung im Rahmen ihrer Genossenschaft ‚Waldmerki‘ mit Sölden und Wittnau-<br />

Biezighofen. Hier berichtet KLEIBER (1986: 27), dass es trotz neuer Nutzungsregelungen<br />

im Jahr 1544 und 1570 zu „merklichem Schaden und Misswirtschaft“ k<strong>am</strong> und die vorderösterreichische<br />

Landesregierung die Genossenschaft auflöste und das betreffende Waldstück<br />

für die drei Gemeinden teilte. Ebringen besitzt noch heute dieses Waldstück, von<br />

dem die Gemeinde später Teile verkaufte.<br />

Vielleicht lag der oben erwähnte Häuserbau aber an der florierenden Weinkultur, die in<br />

dieser Zeit ihre größte Ausdehnung in der Region gehabt haben soll (SCHRUFT, 2006: 375).<br />

1580 wurde die Herrschaft von Hans Ludwig Bodman, wohl wegen mangelnden Interes-

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