Einwohnergemeinde Kappel - Gemeinden Kappel SO
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- Seite 53 -<br />
Altlasten 2007.019<br />
7. Bürgergemeinde <strong>Kappel</strong><br />
Deponiegebühr für Altlasten Scheibenstand Schützenhaus<br />
Die Bürgergemeinde <strong>Kappel</strong> als baurechtsbelastete Grundeigentümerin macht mit<br />
Rechnung vom 28. November 2006 Deponiegebühren für die Jahre 2002 - 2005 im<br />
Betrage von total Fr. 2'400.-- (Fr. 600.-- pro Jahr) für nicht entsorgte Munitionsrückstände<br />
und Schwermetalle im Boden des Scheibenstandes Schützenhaus <strong>Kappel</strong> geltend.<br />
Gemäss Aussage von Marcel W. Wyss, Präsident der Bürgergemeinde <strong>Kappel</strong>,<br />
will sich die Bürgergemeinde mit diesem relativ kleinen Betrag für eine später anfallende<br />
Entsorgung, welche durch die <strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Kappel</strong> und Rickenbach erfolgen<br />
müsse, absichern. Die <strong>Einwohnergemeinde</strong> Rickenbach habe die jährlichen Rechnungen<br />
ebenfalls erhalten und bisher anstandslos bezahlt.<br />
In der anschliessenden Diskussion stellt der Rat fest, dass für die durch die Bürgergemeinde<br />
erfolgte Rechnungsstellung keine rechtlichen Grundlagen bestehen. Gemeindepräsident<br />
Martin Fessler verhandelt mit Bürgerratspräsident Marcel W. Wyss<br />
und stellt im gegenseitigen Einvernehmen mit ihm den Antrag, dass die <strong>Einwohnergemeinde</strong><br />
<strong>Kappel</strong> ab dem Jahre 2007 an die Bürgergemeinde <strong>Kappel</strong> jährlich eine Deponiegebühr<br />
in der Höhe Fr. 450.-- bezahlt.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Gemeindepräsident Martin<br />
Fessler mit 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Die <strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Kappel</strong><br />
bezahlt der Bürgergemeinde <strong>Kappel</strong> somit ab dem Jahre 2007 jährlich eine Deponiegebühr<br />
in der Höhe von Fr. 450.--. Alle bisher gestellten Rechnungen gelten<br />
somit als gegenstandslos.<br />
Gemeindevizepräsident Arthur Deiss stellt zudem den Antrag, der Energie- und Umweltschutzkommission<br />
den Auftrag zu erteilen, subtil Abklärungen betreffend die Entsorgung<br />
der Altlasten zwecks Herstellung des ursprünglichen Zustandes des Grund<br />
und Bodens vorzunehmen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Gemeindevizepräsident<br />
Arthur Deiss mit 5 : 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Die Energie- und Umweltschutzkommission<br />
ist demnach zu beauftragen, subtil Abklärungen betreffend<br />
die Entsorgung der Altlasten zwecks Herstellung des ursprünglichen Zustandes<br />
des Grund und Bodens vorzunehmen.