Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...

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31.10.2013 Aufrufe

gegenüber Arbeitgeber Schadensteilung leichte Fahrlässigkeit: keine Haftung gegenüber Kollegen gegenüber Dritten sonstiger Vermögensschaden siehe Sachschaden Vorsatz: AN haftet Fahrlässigkeit: keine Haftung Vorsatz: AN haftet Fahrlässigkeit: keine Haftung Unternehmen, die Arbeitnehmervertreter haben, können die neuralgischen Arbeitsprozesse hinsichtlich der Absicherung von Interessen des Unternehmens mit den zuständigen Betriebsratsausschüssen diskutieren und für die Arbeitnehmerschaft verbindlich festlegen. Die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Einhaltung der gegebenen betriebsinternen Vorschriften erfolgt durch einen Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Rahmenvereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Gesamtbetriebsrat und dessen Ausschüssen im Unternehmen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Rentabilitäts- und Risikomanagement auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften im Betrieb zu den Schlüsselbereichen der Geschäftsführung gehört. Die „Kunst“ des Managements beginnt hier mit der Identifizierung der rechtlichen Relevanzen für die Geschäftstätigkeit des Betriebes und geht über die Entscheidung bzgl. einer internen oder externen Ausarbeitung der Rechtsprobleme bis zur Überwachung der vorgenommenen Maßnahmen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen unterliegen einem ständigen Wandel. Entscheidungsträgern auf allen Managementebenen ist deshalb eine engmaschige und regelmäßige Information über anstehende oder vollzogene Änderungen von Gesetzesänderungen dringend anzuraten. Im Gegensatz zu den früheren Möglichkeiten der Informationsbeschaffung bietet das Internet heutzutage kostenlose Gesetzesressourcen in nie da gewesener Vielfalt. Um die Aktualität zu gewährleisten, sollte man z. B. auf die Plattformen der Bundesregierung und großer Verbände zurückgreifen. Tabelle 12 Internetressourcen für Gesetzesänderungen Rechtsgebiet Informationsgebende Institution Internetadresse [Zugriffe am 30.09.2007] Allgemein Bundestag http://www.bundestag.de/bic/standgesetzgebung/ index.html 69

Microsoft http://www.microsoft.com/germany/kleinunternehmen/ aufgaben/unternehmen-leiten/recht-undfinanzen/default.mspx Öffentliches Deutsches Notarinstitut http://www.dnoti.de/Gesetzesaenderungen/gesaend.htm Recht Umweltschutzrechtonline.de www.umweltschutzrecht-online.de/umweltschutzrechthome.htm Arbeitsrecht Ver.di www.verdi-bub.de/gesetze Bundesgesetze Bundesjustizministerium http://www.gesetze-im-internet.de/ Unter Berufung auf die eigene Berufserfahrung kann die größte Herausforderung bzgl. des juristischen Rentabilitäts- und Risikomanagements in den betriebsinternen Informationsflüssen gesehen werden. Bei der Annahme, dass die internen juristischen Kompetenzen vorhanden bzw. Beratungsleistungen auf dem Markt eingekauft worden sind, kann unterstellt werden, dass die Erfassung der juristischen Probleme und deren Auswertung fachkundig durchgeführt werden. Die Probleme zeigen sich aber oft dort, wo die gewonnenen Kenntnisse auch für andere Betriebsfunktionen von größtem Interesse sind. Beispielsweise befindet sich ein Unternehmen in einem (noch) außergerichtlichen Streit mit einem seiner Lieferanten bzgl. dessen eigener Rechnungspositionen. Die Rechtslage und damit die Rechtfertigung der vom Auftragnehmer erhobenen Ansprüche ist noch unklar. Die juristische Abteilung dieses Unternehmens arbeitet tatkräftig an der Auslegung der geschlossenen Verträge und führt gelegentlich Verhandlungen mit der gegnerischen Partei. Nach und nach gewinnt die juristische Abteilung jedoch den Eindruck, dass einige Abrechnungskomponenten in der Vergangenheit in der Tat nicht berücksichtigt worden sind. Bevor jedoch eine endgültige Entscheidung fallen kann, wird für die vergangene Wirtschaftsperiode ein Jahresabschluss aufgestellt. Im Rahmen des Rentabilitäts- und Risikomanagements muss der aktuelle Verhandlungsstand und die zu erwartende Prognose an das Rechnungswesen und sinnvoller Weise zugleich an die Controllingabteilung weitergeleitet werden. Zunächst müssen die zu erwartenden Belastungen für das vergangene Wirtschaftsjahr durch entsprechende Rückstellungen 110 abgebildet werden. Da zugleich anzunehmen ist, dass im Bereich Controlling parallel zu den Jahresabschlussarbeiten an abschließenden Statistiken und Auswertungen des Ergebnisses gearbeitet wird, sollten für die zu erwartenden Belastungen die Zuordnungsfragen hinsichtlich des Kostensystems (Kostenstellen, Kostenträgerrechnung) im Voraus geklärt werden. An dem dargestellten Beispiel wird deutlich, dass es zahlreiche vorstellbare Verknüpfungen der Rechtswissenschaften mit anderen betrieblichen Funktionen gibt. Eine 110 § 249 HGB: Rückstellungen. 70

gegenüber<br />

Arbeitgeber<br />

Schadensteilung<br />

leichte Fahrlässigkeit:<br />

ke<strong>in</strong>e Haftung<br />

gegenüber Kollegen<br />

gegenüber Dritten<br />

sonstiger<br />

Vermögensschaden<br />

siehe Sachschaden Vorsatz: AN haftet<br />

Fahrlässigkeit:<br />

ke<strong>in</strong>e Haftung<br />

Vorsatz: AN haftet<br />

Fahrlässigkeit:<br />

ke<strong>in</strong>e Haftung<br />

Unternehmen, die Arbeitnehmervertreter haben, können die neuralgischen Arbeitsprozesse<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der Absicherung von Interessen des Unternehmens mit den zuständigen<br />

Betriebsratsausschüssen diskutieren <strong>und</strong> für die Arbeitnehmerschaft verb<strong>in</strong>dlich<br />

festlegen. Die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die E<strong>in</strong>haltung der gegebenen<br />

betriebs<strong>in</strong>ternen Vorschriften erfolgt durch e<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis im Arbeitsvertrag auf<br />

die Rahmenvere<strong>in</strong>barungen zwischen dem Arbeitgeber <strong>und</strong> dem Gesamtbetriebsrat<br />

<strong>und</strong> dessen Ausschüssen im Unternehmen.<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Rentabilitäts- <strong>und</strong> <strong>Risiko</strong>management<br />

auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften im Betrieb zu den Schlüsselbereichen der<br />

Geschäftsführung gehört. Die „Kunst“ des Managements beg<strong>in</strong>nt hier mit der Identifizierung<br />

der rechtlichen Relevanzen für die Geschäftstätigkeit des Betriebes <strong>und</strong> geht<br />

über die Entscheidung bzgl. e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>ternen oder externen Ausarbeitung der Rechtsprobleme<br />

bis zur Überwachung der vorgenommenen Maßnahmen. Die rechtlichen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für Unternehmen unterliegen e<strong>in</strong>em ständigen Wandel. Entscheidungsträgern<br />

auf allen Managementebenen ist deshalb e<strong>in</strong>e engmaschige <strong>und</strong><br />

regelmäßige Information über anstehende oder vollzogene Änderungen von Gesetzesänderungen<br />

dr<strong>in</strong>gend anzuraten. Im Gegensatz zu den früheren Möglichkeiten<br />

der Informationsbeschaffung bietet das Internet heutzutage kostenlose Gesetzesressourcen<br />

<strong>in</strong> nie da gewesener Vielfalt. Um die Aktualität zu gewährleisten, sollte man<br />

z. B. auf die Plattformen der B<strong>und</strong>esregierung <strong>und</strong> großer Verbände zurückgreifen.<br />

Tabelle 12 Internetressourcen für Gesetzesänderungen<br />

Rechtsgebiet Informationsgebende<br />

Institution<br />

Internetadresse<br />

[Zugriffe am 30.09.2007]<br />

Allgeme<strong>in</strong> B<strong>und</strong>estag http://www.b<strong>und</strong>estag.de/bic/standgesetzgebung/<br />

<strong>in</strong>dex.html<br />

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