Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...
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Dienstleister (z. B. Steuerberater, Rechtsanwalt) zu e<strong>in</strong>em Schadensersatz bei e<strong>in</strong>er<br />
evtl. Falschberatung verpflichtet. 84 Hier zeigt sich deutlich, dass bereits die Entscheidung<br />
bzgl. e<strong>in</strong>er Ausarbeitung von juristischen Fragen durch <strong>in</strong>nerbetriebliche oder<br />
externe Ressourcen e<strong>in</strong> Instrument des Rentabilitäts- <strong>und</strong> <strong>Risiko</strong>managements darstellen<br />
kann. In der Regel steht e<strong>in</strong>er verhältnismäßig günstigeren <strong>in</strong>nerbetrieblichen<br />
Ausarbeitung der gegebenen Problematik e<strong>in</strong> sehr wahrsche<strong>in</strong>licher Haftungsausschluss<br />
des Mitarbeiters gegenüber se<strong>in</strong>em Arbeitgeber entgegen, <strong>zum</strong><strong>in</strong>dest solange<br />
dem Mitarbeiter ke<strong>in</strong>e grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz bei e<strong>in</strong>er juristischen<br />
Falschberatung nachgewiesen werden kann. 85 E<strong>in</strong>e Inanspruchnahme von Beratungsleistungen<br />
auf dem Markt dürfte <strong>in</strong> der Regel zwar mit e<strong>in</strong>em Mehraufwand verb<strong>und</strong>en<br />
se<strong>in</strong>, ist aber weniger risikobehaftet.<br />
3.1.2 Risiken aus Schadensersatzpflichten <strong>und</strong> gesetzlicher Haftung<br />
E<strong>in</strong>e unternehmensweite Analyse der Haftungsprobleme muss unumgänglich im<br />
Lichte der Rechtsform des Unternehmens betrachtet werden. Dies ist entscheidend<br />
für die Durchdr<strong>in</strong>gungstiefe eventueller Ansprüche an das Unternehmen. Die Rechtsform<br />
e<strong>in</strong>er „juristischen Person“ (wie GmbH oder AG) begrenzt die maximale Haftung<br />
auf das Vermögen derselben. 86 E<strong>in</strong>deutige Vorteile gegenüber E<strong>in</strong>zelunternehmen<br />
liegen dar<strong>in</strong>, dass die sich außerhalb der betroffenen Kapitalgesellschaft bef<strong>in</strong>dliche<br />
Vermögensmasse der Gesellschafter für die Befriedigung eventueller Ansprüche<br />
tragsbeziehungen zwischen e<strong>in</strong>em Auftraggeber <strong>und</strong> -nehmer (K<strong>und</strong>e - Lieferant), i.d.R. außerhalb<br />
von Arbeitsverträgen. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag [Zugriff am 17.10.2007].<br />
84<br />
So ist bspw. e<strong>in</strong> Steuerberatervertrag regelmäßig e<strong>in</strong> Dienstvertrag nach BGB, der e<strong>in</strong>e Geschäftsbesorgung<br />
gemäß § 675 BGB <strong>zum</strong> Gegenstand hat. Steuerberater verpflichten sich zur sorgfältigen<br />
<strong>und</strong> fachk<strong>und</strong>igen Beratung sowie Betreuung des Mandanten, <strong>in</strong>sbesondere dazu, dass sie<br />
ihrerseits alle Schritte rechtzeitig vorbereiten, die für e<strong>in</strong> fristgeb<strong>und</strong>enes Handeln ihres Mandanten<br />
erforderlich s<strong>in</strong>d (BGH, BB 1991, 2465-2468). E<strong>in</strong>e schuldhafte Verletzung dieser Pflichten kann den<br />
Steuerberater nach den Gr<strong>und</strong>sätzen der positiven Vertragsverletzung schadensersatzpflichtig machen<br />
(BGH, BB 1991, 2465-2468). Erteilt e<strong>in</strong> Steuerberater objektiv fehlerhafte <strong>und</strong> im Ergebnis steuerschädliche<br />
Ratschläge, so haftet er aus positiver Vertragsverletzung, gleichviel, ob die Vertragsverletzung<br />
als Verletzung e<strong>in</strong>er Haupt- oder Nebenpflicht zu qualifizieren ist (OLG Saarbrücken,<br />
08.04.1987, 1 U 52/85, VersR 1988, 1188). Quelle: http://www.anwalts-team.de/<strong>in</strong>formationrecht/steuerberaterhaf-tung.htm<br />
[Zugriff am 11.10.2007]. E<strong>in</strong> Anwaltsvertrag ist ebenfalls e<strong>in</strong> Dienstvertrag<br />
nach BGB, der e<strong>in</strong>e Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB <strong>zum</strong> Gegenstand hat. Der Anwalt<br />
ist zur umfassenden <strong>und</strong> optimalen Beratung <strong>und</strong> Wahrnehmung der Interessen se<strong>in</strong>er Mandanten<br />
verpflichtet. Verletzt er e<strong>in</strong>e/mehrere dieser Pflichten, so hat se<strong>in</strong> Mandant e<strong>in</strong>en Anspruch auf Schadensersatz.<br />
Quelle: http://www.anwaltshaftungsrecht.com/anwaltshaftung.html [Zugriff am<br />
11.10.2007].<br />
85<br />
Falschleistungen von Arbeitnehmern s<strong>in</strong>d juristisch bspw. wie folgt behandelbar: Schlechtleistung:<br />
Der Arbeitnehmer kommt se<strong>in</strong>er Arbeitsverpflichtung nach, liefert aber e<strong>in</strong>e mangelhafte Arbeitsleistung<br />
ab. Rechtsfolgen: Lohnm<strong>in</strong>derung, Kündigung, Schadensersatz (Siehe §§ 611 ff. BGB). Vgl.<br />
Schaub, Günter: Arbeitsrechts-Handbuch, 2002, S. 452 ff..<br />
86<br />
"Für Verb<strong>in</strong>dlichkeiten des Unternehmens haftet gr<strong>und</strong>sätzlich nur die Kapitalgesellschaft mit<br />
ihrem Vermögen (Haftungsbeschränkung), nicht h<strong>in</strong>gegen der Gesellschafter e<strong>in</strong>er Kapitalgesellschaft."<br />
Wöhe, Günter: E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die Allgeme<strong>in</strong>e Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 274. Siehe<br />
auch: § 1 AktG <strong>und</strong> § 13 II GmbHG.<br />
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