Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...

Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ... Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...

silverconsult.de
von silverconsult.de Mehr von diesem Publisher
31.10.2013 Aufrufe

schäftsführung verstehen, sondern kennzeichnet auch das Verhältnis zwischen der juristischen Stabsstellenleitung und den unterstellten Sachbearbeitern/Referenten. Hinsichtlich der betrieblichen Organisation stellt sich hierbei jedoch die Frage der Tiefe des sinnvollen juristischen Know-hows in der gegebenen Hierarchie. Wenn man eine dreistufige vertikale Organisation unterstellt, d. h. den Sachbearbeitern und deren Vorgesetzten (Abteilungsleitern) steht ein Geschäftsführer vor, könnte das Rentabilitäts- und Risikomanagement auf dem Rechtsgebiet so aussehen, dass der Geschäftsführer in der Lage sein muss, zumindest grob die tangierten Rechtsbereiche samt einiger Fragestellungen zu identifizieren. 78 Die Stabsstellenleitung dagegen muss in der Lage sein, die gegebene Problematik in ihrer gesamten Tiefe juristisch aufzuzeigen und ggf. eine wissenschaftlich fundierte Kurzanalyse durchzuführen. Folglich ist die Sachbearbeiter- bzw. Referentenebene dafür zuständig, die juristischen Problemstellungen hinsichtlich der Gesetzgebung sowie Rechtssprechung vollständig darzustellen und eine brauchbare Lösung vorzuschlagen. Abbildung 10 Beispielhafte Darstellung der Zuständigkeiten in einer juristischen Stabsstelle Topmanagement Stabsstellenleitung Sachbearbeiter/Referent 78 Das Fach- und Praxiswissen tritt mit sinkender hierarchischer Position gegenüber Führungsfähigkeiten hervor. Zur Konzeptualisierung der Wissensnotwendigkeit von Managern erwähnt Macharzina das "Skill-Konzept" von Katz. Dem zu Folge gibt es 3 Arten von Wissen: Conceptual Skills: Begreifen der Gesamtheit der Unternehmung und ihre systemische Einbettung in die Umwelt; Human Skills: Führungs- und Durchsetzungsfähigkeit, auch ethischer Grundsätze, Empathie- und Überzeugungspotenzial etc.; Technical Skills: Methoden und Techniken zur Prozessbeherrschung, wie bspw. analytische Fähigkeiten, Branchenkenntnis, Nutzung von IuK Technologie etc.. Für die 3 Führungsebenen Top-Management, Middle Management (= Bereichsleiter) und Lower Management (=Abteilungsleiter) wird folgende Akzentuierung vorgeschlagen: Top-Management: Vor allem Conceptual- aber auch Human Skills; Middle Management: Vor allem Human Skills, ferner Conceptual und Technical Skills; Lower Management: Vor allem Technical aber auch Human Skills. Vgl. Macharzina, Klaus: Unternehmensführung, 2003, S. 556 ff.. 57

Angesichts der unterschiedlichen Anforderungen an das Wissen bzw. an die praktischen Erfahrungen in den unterschiedlichen Ebenen im Unternehmen stellt sich die berechtigte Frage, wie diese erfüllt werden können. An dieser Stelle ist die unterstützende Rolle eines Wissensmanagements 79 für die Funktionsfähigkeit des Rentabilitäts- und Risikomanagements zu unterstreichen. 80 Im Rahmen des betriebsinternen Wissensmanagements sind entsprechend den Hierarchieebenen und deren Anforderung geeignete Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen anzubieten. 81 Ein weiteres rechtswissenschaftliches Instrument des Rentabilitäts- und Risikomanagements besteht in dem geforderten Verbindlichkeitsgrad einer juristischen Aussage der entsprechenden Fachabteilung. Da juristische Ausarbeitungen von Problemstellungen als Entscheidungsgrundlage genutzt werden dürfen, müssen diese absolut zuverlässig sein. 82 Übersteigt die Wissensanforderung einer Fragestellung die innerbetrieblichen rechtswissenschaftlichen Potentiale, so können diese von fachgerechten Anwälten unterstützt werden. Abgesehen vom Aspekt der Entlastung der innerbetrieblichen Kapazitäten, geht es hierbei zugleich um einen möglichst hohen Grad der Rechtsverbindlichkeit juristischer Beurteilungen. Während ein Angestellter einer juristischen Abteilung dem Arbeitgeber kein „Werk“, sondern lediglich seine „Leistung“ schuldet 83 , ist ein externer 79 Häufig auch als „Knowledge-Management“ bezeichnet. Ein Wissensmanagementsystem hat u. a. die Aufgabe, Informationen zu strukturieren, zu verdichten und zu speichern, vgl. ebenda S. 632, und kann somit auch die Informationsverarbeitung unterstützen. In einem Risikomanagementsystem kommt dem Risikocontrolling die Aufgabe zu, das Risikomanage-ment mit den notwendigen Informationen zu versorgen. Darüber hinaus enthält das Risiko-Reporting (= Erfassung- und Auswertungssystem für Risiken) spezifische Informationen im Rahmen des Risiko-Managements bereit, vgl. Burger, Anton; Buchhart, Anton: Risiko-Controlling, 2002, S. 14 und 175 ff.. 80 Einschränkend sei darauf verwiesen, dass "falsche Entscheidungen" oft nicht aufgrund mangelnder Informationen, sondern vielmehr wegen der eingeschränkten Informationsverarbeitungskapazität der Entscheider zustande kommen, vgl. Macharzina, Klaus: Unternehmensführung, 2003, S. 595 f.. 81 Hierbei steht dem Wissensmanagement im Unternehmen in der Regel eine breite Palette von Möglichkeiten zur Verfügung: Schulungen, Lehrmaterial, Internet, Intranet, Workshops, Wissensdatenbanken usw.. Bei allen genannten Maßnahmen kann die Wissenstiefe entsprechend den Zielgruppen in der Organisation angepasst werden. Siehe z. B.: Schanz, Günther: Personalwirtschaftslehre, 1993, S. 381 ff.; Berthel, Jürgen: Personalmanagement, 2000, S. 259 ff. oder Thommen, Jean-Paul; Achleitner, Kristin: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2003, S. 729 f.. 82 Gerichte sind in ihren Entscheidungen, im Rahmen geltenden Rechts, frei. Allerdings weichen Gerichte unterer Stufen nur selten von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs oder der Oberlandesgerichte ab. Vgl. Bernzen, Christian; Diedrich, Frank: Grundlagen des Privatrechts, 1996, S. 13 f.. Es ergibt sich also für das Risikomanagement im rechtlichen Bereich eine Unsicherheit bezüglich richterlicher Entscheidungen, die auch nicht durch Rechtsexperten vollkommen aufgelöst werden kann. 83 Der Dienstvertrag ist die Grundlage aller Arbeitsverträge. Nicht nur das Arbeitsverhältnis, sondern grundsätzlich jede Dienstleistung wird in Deutschland vertraglich über den Dienstvertrag nach § 611 BGB behandelt. "Geschuldet wird vom Dienstverpflichteten die Leistung, in Abgrenzung zum Werkvertrag jedoch nicht der Erfolg." Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstvertrag [Zugriff am 17.10.2007]. Werkverträge sind im BGB in den §§ 631 ff. geregelt und beziehen sich v. a. auf Auf- 58

schäftsführung verstehen, sondern kennzeichnet auch das Verhältnis zwischen der<br />

juristischen Stabsstellenleitung <strong>und</strong> den unterstellten Sachbearbeitern/Referenten.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der betrieblichen Organisation stellt sich hierbei jedoch die Frage der<br />

Tiefe des s<strong>in</strong>nvollen juristischen Know-hows <strong>in</strong> der gegebenen Hierarchie. Wenn<br />

man e<strong>in</strong>e dreistufige vertikale Organisation unterstellt, d. h. den Sachbearbeitern <strong>und</strong><br />

deren Vorgesetzten (Abteilungsleitern) steht e<strong>in</strong> Geschäftsführer vor, könnte das<br />

Rentabilitäts- <strong>und</strong> <strong>Risiko</strong>management auf dem Rechtsgebiet so aussehen, dass der<br />

Geschäftsführer <strong>in</strong> der Lage se<strong>in</strong> muss, <strong>zum</strong><strong>in</strong>dest grob die tangierten Rechtsbereiche<br />

samt e<strong>in</strong>iger Fragestellungen zu identifizieren. 78 Die Stabsstellenleitung dagegen<br />

muss <strong>in</strong> der Lage se<strong>in</strong>, die gegebene Problematik <strong>in</strong> ihrer gesamten Tiefe juristisch<br />

aufzuzeigen <strong>und</strong> ggf. e<strong>in</strong>e wissenschaftlich f<strong>und</strong>ierte Kurzanalyse durchzuführen.<br />

Folglich ist die Sachbearbeiter- bzw. Referentenebene dafür zuständig, die juristischen<br />

Problemstellungen h<strong>in</strong>sichtlich der Gesetzgebung sowie Rechtssprechung<br />

vollständig darzustellen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e brauchbare Lösung vorzuschlagen.<br />

Abbildung 10 Beispielhafte Darstellung der Zuständigkeiten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er juristischen<br />

Stabsstelle<br />

Topmanagement<br />

Stabsstellenleitung<br />

Sachbearbeiter/Referent<br />

78<br />

Das Fach- <strong>und</strong> Praxiswissen tritt mit s<strong>in</strong>kender hierarchischer Position gegenüber Führungsfähigkeiten<br />

hervor. Zur Konzeptualisierung der Wissensnotwendigkeit von Managern erwähnt Macharz<strong>in</strong>a<br />

das "Skill-Konzept" von Katz. Dem zu Folge gibt es 3 Arten von Wissen: Conceptual Skills: Begreifen<br />

der Gesamtheit der Unternehmung <strong>und</strong> ihre systemische E<strong>in</strong>bettung <strong>in</strong> die Umwelt; Human<br />

Skills: Führungs- <strong>und</strong> Durchsetzungsfähigkeit, auch ethischer Gr<strong>und</strong>sätze, Empathie- <strong>und</strong> Überzeugungspotenzial<br />

etc.; Technical Skills: Methoden <strong>und</strong> Techniken zur Prozessbeherrschung, wie bspw.<br />

analytische Fähigkeiten, Branchenkenntnis, Nutzung von IuK Technologie etc.. Für die 3 Führungsebenen<br />

Top-Management, Middle Management (= Bereichsleiter) <strong>und</strong> Lower Management<br />

(=Abteilungsleiter) wird folgende Akzentuierung vorgeschlagen: Top-Management: Vor allem Conceptual-<br />

aber auch Human Skills; Middle Management: Vor allem Human Skills, ferner Conceptual <strong>und</strong><br />

Technical Skills; Lower Management: Vor allem Technical aber auch Human Skills. Vgl. Macharz<strong>in</strong>a,<br />

Klaus: Unternehmensführung, 2003, S. 556 ff..<br />

57

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!