Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...
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sucht. Anschließend werden die möglichen Steuerungsinstrumente des Rentabilitätsund Risikomanagements diskutiert. Hierzu werden auch entsprechende Vorschläge bzgl. der Verteilung der ausgewerteten Informationen in der Unternehmensorganisation gemacht. Eines der Ziele dieses Kapitels liegt u. a. auch darin, die gegenseitigen Abhängigkeiten in der Erkennung und Steuerung von Rentabilitäts- und Risikoaspekten im Unternehmen deutlich aufzuzeigen. So kann im Endergebnis dieses Abschnitts ein Versuch unternommen werden, die organisatorischen und EDV-technischen Möglichkeiten einer Früherkennung von Rentabilitäts- bzw. Risikopotentialen samt den dazugehörigen Zuständigkeiten in Betrieben zu skizzieren. Eine nachvollziehbare Transparenz in den Vor- und Nachteilen bestimmter Methoden der Steuerung von Rentabilitäts- und Risikoaspekten wird angestrebt. Abgesehen von den vorhandenen Managementinstrumenten und deren gegenseitigen Abhängigkeiten bzw. Verknüpfungen soll hier ebenfalls ein Vorschlag hinsichtlich einer optimalen organisatorischen Verantwortlichkeit innerhalb eines Unternehmens unterbreitet werden. 3.1 Rechtliche Managementinstrumente der Rentabilität und des Risikos im Unternehmen 3.1.1 Gesetzliche Bestimmungen Die unternehmerische Betätigung findet nicht im rechtsfreien Raum statt. So tangieren zahlreiche gesetzliche Vorschriften viele Unternehmensbereiche. Die Geltungsregeln der Gesetzgebung betreffen sowohl die „Außenbeziehungen“ als auch die „inneren“ Angelegenheiten des Betriebes. Über das Ausmaß des Strafrechts hinaus, das selbstverständlich für die Verhaltensregeln im Betrieb ebenfalls maßgebend ist, können folgende Rechtsgebiete beispielhaft erwähnt werden: Tabelle 8 Unternehmerisch relevante Rechtsgebiete und Gesetze Steuerrecht, Handelsrecht etc. EStG (Einkommensteuergesetz) UStG (Umsatzsteuergesetz) InvZulG (Investitionszulagengesetz) HGB (Handelsgesetzbuch) AktG, GmbHG KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz) 53
Umweltrecht BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) KrW-/AbfG (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) ChemG (Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen) UIG (Umweltinformationsgesetz) Betriebsschutzrecht BrSchG (Brandschutzgesetz) ArbSichG (Arbeitssicherheitsgesetz) ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) AMBV (Arbeitsmittelbenutzungsverordnung) GSG (Gerätesicherheitsgesetz) ArbSchG (Arbeistschutzgesetz) Arbeits- und Sozialrecht KSchG (Kündigungschutzgesetz) BetrVG (Betriebsverfassunggesetz) BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) SGB (Sozialgesetzbuch) MitbestG (Mitbestimmungsgesetz) Eigentumsschutz, Urheberschutz PatG (Patentgesetz) MarkenG (Markengesetz) UrhG (Urheberrechtsgesetz) GeschmMG (Geschmacksmustergesetz) Außenhandelsrecht AußHG (Außenhandelsgesetz) CWKG (Chemiewaffenkonventiondurchführungsgesetz) Es ist die Aufgabe eines funktionierenden Rentabilitäts- und Risikomanagements, die Tangierungspunkte der bestehenden (örtlichen) Gesetzgebung an einem bestimmten Standort mit den geschäftlichen Aktivitäten des Unternehmens zunächst vollständig aufzuzählen. 73 Darin ist zunächst eine Mindestvoraussetzung zu sehen, um ein erfolgreiches Management zu etablieren. In dem Folgeschritt gilt es, betriebliche Ist- Gegebenheiten auf deren Übereinstimmung mit den gültigen Gesetzen zu überprüfen. Eine Betroffenheitsanalyse im Unternehmen hinsichtlich der geltenden Gesetzgebung muss in der Praxis in Anlehnung an die faktische Geschäftstätigkeit stattfinden. Aus diesem Grund soll die nachfolgende Tabelle keineswegs einen Anspruch auf 73 Der Staat setzt und strukturiert, u. a. durch Gesetze, Rahmenbedingungen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen auf unterschiedlichen territorialen Ebenen: Bund, Land, Kommunen. Dies kann zu einer rechtlichen Differenzierung der Nationen, Regionen bzw. Städte führen und sich auch unterschiedlich auf zu erwartende Risiken auswirken. Vgl. Maier, Gunther; Tödtling, Franz: Regional- und Stadtökonomik 1: Standorttheorie und Raumstruktur, 2001, S. 12 f.. Bsp: Gurtpflicht. In der BRD gilt diese gemäß § 21a StVO. In Ländern ohne Gurtpflicht sind bspw. für Versicherungsunternehmen die Risiken der Schadensübernahme aufgrund höherer zu erwartender Personenschäden durch Autounfälle als höher zu vermuten. Bsp. Rechtssystem: Grundsätzlich gilt Rechtssicherheit eines Landes als klarer und risiko-mindernder Standortvorteil (Korruptionsgeldzahlungen, staatliche Willkür, Enteignungsgefahr etc.). 54
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KrW-/AbfG (Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong> Abfallgesetz)<br />
ChemG (Gesetz <strong>zum</strong> Schutz vor gefährlichen<br />
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UIG (Umwelt<strong>in</strong>formationsgesetz)<br />
Betriebsschutzrecht BrSchG (Brandschutzgesetz)<br />
ArbSichG (Arbeitssicherheitsgesetz)<br />
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Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrecht KSchG (Kündigungschutzgesetz)<br />
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PatG (Patentgesetz)<br />
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UrhG (Urheberrechtsgesetz)<br />
GeschmMG (Geschmacksmustergesetz)<br />
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CWKG<br />
(Chemiewaffenkonventiondurchführungsgesetz)<br />
Es ist die Aufgabe e<strong>in</strong>es funktionierenden Rentabilitäts- <strong>und</strong> <strong>Risiko</strong>managements, die<br />
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Der Staat setzt <strong>und</strong> strukturiert, u. a. durch Gesetze, Rahmenbed<strong>in</strong>gungen betriebswirtschaftlicher<br />
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Stadtökonomik 1: Standorttheorie <strong>und</strong> Raumstruktur, 2001, S. 12 f.. Bsp: Gurtpflicht. In der BRD gilt<br />
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Risiken der Schadensübernahme aufgr<strong>und</strong> höherer zu erwartender Personenschäden durch Autounfälle<br />
als höher zu vermuten. Bsp. Rechtssystem: Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt Rechtssicherheit e<strong>in</strong>es Landes als<br />
klarer <strong>und</strong> risiko-m<strong>in</strong>dernder Standortvorteil (Korruptionsgeldzahlungen, staatliche Willkür, Enteignungsgefahr<br />
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