Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...
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die bereits vorhandenen (aufgedeckten) Verbesserungspotentiale aufgegriffen <strong>und</strong><br />
umgesetzt werden. Oft vergebene Chancen, <strong>in</strong>dem entdeckte Rationalisierungspotentiale<br />
im Unternehmen nicht umgesetzt werden, führen zu e<strong>in</strong>er breiten Demotivierung<br />
der mitwirkenden Mitarbeiter.<br />
E<strong>in</strong>e offene E<strong>in</strong>stellung aller Hierarchien im Betrieb gegenüber auch kritischen Fragen<br />
h<strong>in</strong>sichtlich des Rentabilitäts- <strong>und</strong> <strong>Risiko</strong>managements ist als e<strong>in</strong>e zw<strong>in</strong>gende<br />
Anforderung an e<strong>in</strong>e Unternehmenskultur anzusehen. Erst dann, wenn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Unternehmen<br />
Verbesserungsvorschläge willkommen s<strong>in</strong>d 72 , wird das bestehende Rentabilitäts-<br />
<strong>und</strong> <strong>Risiko</strong>management durch neue Anmerkungen <strong>und</strong> H<strong>in</strong>weise e<strong>in</strong>er kritischen<br />
Überlegung <strong>und</strong> ggf. e<strong>in</strong>er Neuausrichtung unterzogen. Im Endergebnis wird<br />
das Rentabilitäts- <strong>und</strong> <strong>Risiko</strong>management konsequent e<strong>in</strong>gesetzt <strong>und</strong> kont<strong>in</strong>uierlich<br />
weiterentwickelt.<br />
3 Ausgewählte Instrumente des Rentabilitäts- <strong>und</strong> <strong>Risiko</strong>-<br />
Managementsystems <strong>in</strong> praktischer Anwendung<br />
In den nachstehenden Kapiteln wird das Rentabilitäts- <strong>und</strong> <strong>Risiko</strong>management am<br />
Beispiel e<strong>in</strong>iger typischer Funktionsbereiche im Unternehmen dargestellt. So wird<br />
zunächst der jeweilige Fachbereich <strong>in</strong> Bezug auf die vorhandenen <strong>Risiko</strong>felder unter-<br />
72<br />
Hierzu s<strong>in</strong>d motivationsorientierte Entlohnungs- <strong>und</strong> Personalentwicklungssysteme bestens<br />
geeignet. Thom unterscheidet materielle <strong>und</strong> immaterielle Entlohnungs- bzw. Motivationsformen für<br />
e<strong>in</strong>gereichte Vorschläge. Immateriell: Ausstellen von Urk<strong>und</strong>en, Anerkennungsschreiben, positiver<br />
Vermerk <strong>in</strong> der Personalakte (somit Argument für Beförderungen), lobenswerter Bericht über den Mitarbeiter<br />
<strong>und</strong> se<strong>in</strong>en Vorschlag <strong>in</strong> der Unternehmenszeitschrift oder auf Betriebsversammlungen (dies<br />
kann allerd<strong>in</strong>gs vom Betroffenen auch als pe<strong>in</strong>lich empf<strong>und</strong>en werden). Materiell: Es gibt quantifizierbare<br />
<strong>und</strong> nicht quantifizierbare Verbesserungen. Quantifizierbar wären z. B. kalkulierbare Kostene<strong>in</strong>sparungen<br />
(Energie, Personal, Fertigungsmaterial etc.). Üblich s<strong>in</strong>d hier f<strong>in</strong>anzielle Prämien <strong>in</strong> Höhe<br />
von 20 - 30 % der E<strong>in</strong>sparungen im ersten Jahr. Darüber h<strong>in</strong>aus übernehmen Unternehmen im Normalfall<br />
auch die darauf fälligen Steuern <strong>und</strong> Sozialabgaben. Möglich, aber nicht üblich, s<strong>in</strong>d M<strong>in</strong>dest<strong>und</strong><br />
Höchstgrenzen der Prämie. Auch kann e<strong>in</strong>e Anpassung der Prämienhöhe an die Position des<br />
Mitarbeiters gekoppelt werden, da je nach Stellung die Möglichkeiten zur Verbesserung unterschiedlich<br />
s<strong>in</strong>d. Nicht bzw. schlecht quantifizierbar s<strong>in</strong>d Verbesserungen, die sich z. B. auf den Umweltschutz,<br />
die Unfallverhütung, das Arbeitsklima etc. auswirken. Hier ist es üblich Bewertungsschemata<br />
zu entwickeln, welche Faktoren wie den betrieblichen Nutzen, Engagement des Vorschlagenden, Orig<strong>in</strong>alität<br />
der Idee, Stellung des Vorschlags zu anderen Vorschlägen ("Vorschlagsprämiengerechtigkeit"),<br />
Anreiz für weitere Verbesserungen usw. enthalten. Organisatorisch kann das Vorschlagswesen<br />
z. B. durch e<strong>in</strong>e Bewertungskommission verankert se<strong>in</strong>. Gemäß § 87 I Nr. 12 BetrVG hat auch der<br />
Betriebsrat bei der Aufstellung von Gr<strong>und</strong>sätzen für das Vorschlagswesen e<strong>in</strong> erzw<strong>in</strong>gbares Mitbestimmungsrecht.<br />
Vgl. Thom, Norbert: Anreizaspekte im Betrieblichen Vorschlagswesen, 1991, S. 599<br />
ff..<br />
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