Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...
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Gerade für mittelständische Unternehmen ist die gesetzliche Forderung der internen Revision m. E. sehr sinnvoll. Es kann beobachtet werden, dass viele Risiken und somit auch hohe Kosten leicht vermeidbar gewesen wären, hätte es in der jeweiligen Unternehmung eine regelmäßige interne Revision gegeben. Die interne Revision dient insbesondere der Aufdeckung von Ineffizienzen und Unregelmäßigkeiten und hat dadurch auch einen direkten Bezug zum Auffinden und zur Beseitigung von Risiken. Die wichtigsten Funktionen der internen Revision sind die Folgenden 305 : Vertrauensfunktion: läuft alles nach Plan? Informationsfunktion: Transparenz, Unterstützung der Entscheidungsfindung Präventivfunktion: Abschreckung gegen irreguläre Handlungen der Mitarbeiter und des Managements (inkl. Korruption, vorsätzliche Regelverstöße etc.) Damit die Revision überhaupt durchgeführt werden kann, ist es unerlässlich, dass das Management oder damit beauftragte Unternehmensfunktionen – sehr gut eignen sich dafür Stabsabteilungen – im Vorfeld klare Sollvorgaben für die betrieblichen Strukturen und Prozesse erarbeiten und an alle Mitarbeiter kommunizieren. Denn nur Regeln, die man kennt, kann man einhalten. Und nur solche Regeln können auch überwacht werden. In der Praxis handelt es sich also um die Gestaltung und Verabschiedung von Handbüchern, Richt- oder Leitlinienpapieren, Arbeitsanweisungen, Stellenplänen, Wartungsplänen für Maschinen usw.. Die wichtigsten Fragen zur Einrichtung einer internen Revision sind stets die Gleichen: Wer soll was wann überprüfen? Dieser Satz klingt banal, er führt aber – wie immer wieder zu erleben ist – nicht selten zu Streitigkeiten und langwierigen Abstimmungsprozessen in den Unternehmen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Nicht jeder Manager bzw. Bereichsleiter hat ein Interesse daran, kontrolliert zu werden. Außerdem handelt es sich um eine strategische Entscheidung, deren langfristigen Effekt man nicht unterschätzen sollte. Wegen der häufig mangelnden Objektivität und/oder fehlenden Revisionserfahrung ist es weniger empfehlenswert, die Durchführung einer internen Revision durch eigene Mitarbeiter durchführen zu lassen. Insbesondere ist es hier zu vermeiden, dass Personen ihre eigenen Arbeitsbereiche überprüfen. In vielen Großunternehmen ist eine gesonderte Revisionsabteilung bereits Bestandteil der Organisation. In kleineren 305 752 f.. Vgl. Reichmann, Thomas: Controlling, 2006, S. 647f.; Horváth, Péter: Controlling, 2006, S. 183
und mittelgroßen Firmen bestehen aber oftmals verstärkt netzwerkartige Strukturen, persönliche Präferenzen usw., die keine umfassende Integrität und Unabhängigkeit der internen Revisoren garantieren können. In diesem Fall stellen m. E. unternehmensexterne Personen die besten Garanten für eine unabhängige und effektive Revision dar. Eine (wenigstens) externe Revision sollte in diesen Unternehmen, zumindest episodisch – z. B. einmal jährlich für einige Tage oder wenige Wochen – durchgeführt werden, da nur auf diese Art und Weise systematisch Risiken aufgedeckt und Fehlentwicklungen dokumentiert und analysiert werden können. Generell sollte auf bis zu ca. 1.200 bis 1.800 Mitarbeiter (je) ein Revisor zum Einsatz kommen. Aufgrund der risikobezogenen Besonderheiten von Banken und Versicherungen sollte in dieser Branche für maximal ca. 200 Mitarbeiter je ein Revisor eingesetzt werden. Es haben sich viele größere aber auch kleine Beratungsunternehmen auf die Durchführung der internen Revision spezialisiert und sind demzufolge nicht nur unabhängig, sondern in der Regel auch professionell und auf dem neuesten Stand der Revisionspraxis. Bei der Auswahl interner Revisoren sollten die Empfehlungen des Deutschen Instituts für Interne Revision (IIR) 306 beachtet werden. Mittlerweile gibt es auch eine internationale Zertifizierung für interne Revisoren, den „Certified Internal Auditor“, die das Berufsbild genau festlegt. 307 Wie oben bereits angedeutet, kann eine Revision permanent (insbesondere die interne Revision) als auch episodisch in bestimmten Zeiträumen (externe Revision) – z. B. gegen Ende des Geschäftsjahres – erfolgen. Wichtiger als die Permanenz ist jedoch die regelmäßige Überprüfung aller relevanten Geschäftsbereiche zu gewährleisten. Dies bedeutet beispielsweise nicht nur, eine Revision im inländischen Firmensitz, sondern auch bei Tochtergesellschaften im In- und Ausland, also an allen Standorten, durchzuführen. Auch wenn in Großunternehmen nicht immer die gesamte Organisation überprüft werden kann, so darf es zumindest mittelfristig keine unkontrollierten Bereiche geben. Auch ist im Sinne des Benchmarking-Gedankens sicherzustellen, dass die thematische Breite und fachliche Tiefe der Revision innerhalb der gesamten Unternehmensorganisation möglichst identisch zu sein hat. Da sich die Revision aus der Planung bzw. strategischen Konzeption des Rentabilitäts- und Risikomanagements ableitet, ist in Letzterem ein kritischer Bereich zu sehen. Ist dieses fachlich wenig versiert bzw. lückenhaft konzipiert, so führt dies dann zwangsläufig zu einer unvollständigen Revision. Zur Problemvermeidung sollte – insbesondere auch durch Zuhilfenahme externer Experten – das Rentabilitäts- und Risikomanagement kritisch überprüft und optimiert werden. 306 Siehe www.iir-ev.de/deutsch/fachwissen/veroeffentlichungen/standards.asp. [Zugriff am 23.09. 2007]. 307 Siehe www.iir-ev.de/deutsch/ciaexamen/default.asp. [Zugriff am 23.09. 2007]. 184
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Vgl. Reichmann, Thomas: Controll<strong>in</strong>g, 2006, S. 647f.; Horváth, Péter: Controll<strong>in</strong>g, 2006, S.<br />
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