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Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...

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Steuerung des Gesamtunternehmens, worauf sich diese Arbeit konzentriert, nicht<br />

geeignet ist.<br />

4.2.1 Bilanzierungsansätze <strong>und</strong> deren Rollen für das <strong>Risiko</strong>- <strong>und</strong> <strong>Rentabilitätsmanagement</strong><br />

E<strong>in</strong> Management<strong>in</strong>formationssystem muss sich ebenfalls mit den wichtigsten Bilanzvorgängen<br />

befassen. Insoweit s<strong>in</strong>d bspw. Informationen <strong>zum</strong> Thema Bestandsbewertung,<br />

wie die Bewertung von fertigen <strong>und</strong> unfertigen Erzeugnissen, zu erstellen. Je<br />

nach Geschäftslage <strong>und</strong> Geschäftsausrichtung e<strong>in</strong>es Unternehmens kann alle<strong>in</strong><br />

schon die Bewertungsmethode zur kle<strong>in</strong>eren Verschiebung von Gew<strong>in</strong>nen beitragen<br />

297 . Dies kann unter Umständen zu positiven Auswirkungen auf die Besteuerung<br />

des Unternehmens führen. Aus der praktischen Erfahrung kann jedoch gesagt werden,<br />

dass vor allem <strong>in</strong> größeren Unternehmen, wo die Materialwirtschaft <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es sehr komplexen Softwaresystems verwaltet wird, Risiken <strong>und</strong> Gefahren von<br />

nicht e<strong>in</strong>heitlichen Bewertungsmethoden <strong>in</strong>nerhalb der e<strong>in</strong>heitlichen Bewertungsgruppen<br />

entstehen können. So geschieht es, wenn z. B. bei e<strong>in</strong>gegebenen Artikeln <strong>in</strong><br />

deren Stammdatensatz die Bewertungsmethode willkürlich oder aus Versehen verändert<br />

wird. Insofern wäre es entscheidend wichtig, um später ke<strong>in</strong>e Probleme mit<br />

der Bestätigung des Jahresabschlusses zu erhalten, betriebs<strong>in</strong>tern, gegenüber der<br />

Geschäftsführung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er entsprechenden Kurzprüfung, die Vollständigkeit <strong>und</strong> e<strong>in</strong>heitliche<br />

Bewertung der entsprechenden Artikel seitens der <strong>in</strong>ternen Organe zu garantieren/erklären.<br />

Des Weiteren s<strong>in</strong>d Sondervorgänge <strong>in</strong> der Bilanzierung ebenfalls genauestens zu<br />

überprüfen <strong>und</strong> gegenüber der Geschäftsführung zu erläutern. Hierzu gehört z. B. die<br />

Abschreibung der Forderungen. Diese Abschreibung resultiert entweder aus e<strong>in</strong>zelnen<br />

Erkenntnissen über die Forderungen gegenüber e<strong>in</strong>em bestimmten K<strong>und</strong>en bzw.<br />

e<strong>in</strong>er K<strong>und</strong>engruppe (Pauschalwert-Berichtigung), sie kann sich aber auch durch e<strong>in</strong>e<br />

fehlgeschlagene Umsatzverprobung ergeben. Die im Rahmen e<strong>in</strong>er Wirtschaftsprüfung<br />

durchgeführte Umsatzverprobung soll anhand des E<strong>in</strong>satzes der betrieblichen<br />

Ressourcen (Personal <strong>und</strong> Masch<strong>in</strong>en) den zu erwartenden Umsatz, der verbucht<br />

gewesen se<strong>in</strong> muss, ergeben. Ist der Umsatz wesentlich höher <strong>und</strong> wird hierfür<br />

297<br />

Unter Umständen kann das Hifo Verfahren zu e<strong>in</strong>er systematischen Unterbewertung von Vorratsbeständen<br />

führen, was durchaus gewissen Vorsichtspr<strong>in</strong>zipien dienlich se<strong>in</strong> kann. Dem gegenüber<br />

bewirkt das Lofo Verfahren das Gegenteil <strong>und</strong> führt zu e<strong>in</strong>er Überbewertung der Vorratsbestände. Vgl.<br />

Kußmaul, He<strong>in</strong>z: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, S. 67. Dies gilt jedoch nur für handelsbilanzielle<br />

bzw. kalkulatorische Zwecke e<strong>in</strong> Unterschied, denn für steuerliche Zwecke ist lediglich das LIFO-<br />

Verfahren bzw. die Berechnung des Durchschnittswertes zulässig (s. Kapitel 3.5.3.2).<br />

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