Konzepte und Ansätze zum Risiko- und Rentabilitätsmanagement in ...

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das Rentabilitäts- und Risikomanagement nach KonTraG so ernst nehmen wie die steuerlichen Vorschriften, würde dadurch eine erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber dem Begriff „Risiko“ überhaupt entstehen. Die Restriktionen und rechtlichen Sanktionen des Staates sind also recht unklar definiert, was den Vollzug in der Praxis zusätzlich erschwert. Es möge sich also für all diejenigen, die auf gesetzliche Lösungen hoffen, enttäuschend anhören, aber nach meiner festen Überzeugung können die gesetzlichen Regelungen lediglich als ein Zeichen des guten Willens der staatlichen Organe verstanden werden. Das Ausführen der entsprechenden Begriffe mit konkreten Maßnahmen bleibt jedoch weitestgehend im Ermessen der Geschäftsführung. 292 Insofern muss praktisch davon ausgegangen werden, dass das Risikomanagement in der Eigenverantwortung des Managements liegt und der Begriff bezüglich des Inhaltes, des Umfangs, der Qualität und der Kontrollmöglichkeit beinahe einzig und alleine von der Geschäftsführung mitgeprägt wird. In der Praxis ist oft zu beobachten, dass viele Geschäftsführerverträge Klauseln über dieses und ähnliches enthalten. Da aber die Mitglieder der Kontrollinstanzen – wie z. B. Aufsichts- bzw. Beiräte – nur selten über ein ausreichendes fachliches Know How im Bereich des Risikomanagements verfügen dürften, ist kaum mit einer effektiven Kontrolle zu rechnen. Insofern spielen weiche Faktoren wie Vertrauen in und Reputation der Geschäftsführung eine nicht unerhebliche Rolle. Unabhängig davon, ob es sich um manuelle oder automatische Kontrollmechanismen handelt, müssen diese letztendlich vom Management bzw. von den dazu beauftragten externen und/oder internen Kräften gestaltet werden. Insofern ist die wichtigste Erkenntnis dieser Arbeit darin zu sehen, dass das Rentabilitäts- und Risikomanagement keine fest definierbare Größe ist, kein Pauschalgut, sondern von Menschen kreativ gestaltet und umgesetzt wird. Demzufolge ist der größte Risikofaktor auf dem Wege zur Erreichung von besten Rentabilitätszahlen bei minimalem Risiko in den Menschen selbst zu sehen, nämlich wenn diese bei der Konzeption und/oder Umsetzung des Rentabilitäts- und Risikomanagements Fehler machen. Angesichts des oben Gesagten stellt sich insgesamt die Frage, ob es allgemein gültige Grundsätze des Rentabilitäts- und Risikomanagements überhaupt gibt. Nach meinen langjährigen Erfahrungen gibt es sie. Diese müssen jedoch nicht nur bran- 291 Siehe § 19 I UstG. 292 Beispielsweise wird in der Begründung des KonTraG zu § 91 Abs. 2 AktG zwar die Verpflichtung des Vorstandes benannt, gleichermaßen für ein angemessenes Risikomanagement wie für eine funktionierende interne Revision zu sorgen, aber es wird nicht weiter ausgeführt, wie dies zu geschehen ist und wie die Beziehungen zwischen diesen beiden Größen aussehen sollen. Vgl. Reichmann, Thomas: Controlling, 2006, S. 647. 163

chen-, sondern auch betriebsbezogen noch verfeinert werden, um die optimale Wirkung zu erzielen. 4.1 Grundprinzipien der Transparenz Eins der wichtigsten Prinzipien, mit dem Rentabilitäts- und Risikomanagement in einem Unternehmen betreiben kann, ist eine größtmögliche Transparenz der Geschäftstätigkeit gegenüber den übergeordneten Kontrollorganen (Beirat einer GmbH, Aufsichtsrat einer AG). Die in der Praxis bestmöglich funktionierende Transparenz beginnt jedoch von „oben nach unten“. Die Geschäftsführung kommuniziert den Mitarbeitern die wichtigsten Unternehmensziele. Die scheinbar selbstverständliche Formalität wird jedoch häufig vernachlässigt. Hierdurch können sich Unternehmenskulturen bilden, die regelrecht über die Ziele nicht Bescheid wissen und eigene Subkulturen formen, die nicht unbedingt mit den Vorstellungen der Geschäftsführung übereinstimmen. Deshalb ist m. E. eine klare Kommunikation bezüglich der Unternehmensziele, egal ob diese mehr die ökonomischen und/oder die immateriellen Ziele betreffen sollten, für eine richtige Entwicklung der Unternehmenskultur unabdingbar. Nach meinen Beobachtungen sind viele Mitarbeiter, auch leitende, gerade über deren Beziehung zu sozialen Aspekten unternehmerischen Handelns deutlich verunsichert. Bis wohin sollten menschliche Fehler im Betrieb – unter Hinnahme des Verfehlens einer „Renditemaximierung – toleriert werden? Diese Beziehung zwischen ökonomischen und sozialen Überlegungen scheint insbesondere in Deutschland eine Dauer-Herausforderung für viele leitende Angestellte zu sein. Auf diesem Gebiet findet man auch die meisten Unterschiede – sogar innerhalb der einzelnen Unternehmen. So sind manche Abteilungen/Bereiche/Tochterunternehmen bei der Auslegung der einen und derselben Begriffe sehr unterschiedlich geprägt und von unterschiedlichen Verfahren gekennzeichnet. Um im Unternehmen klar zu kommunizieren, was die höchste Priorität hat, inwieweit die Kulanz gegenüber von Schwächen und gar Vergehen einzelner Mitarbeiter einsichtig gelebt werden soll, wo die Grenzen der Geduld der Geschäftsführung zu suchen sind, sollten allen Mitarbeitern unabhängig von der Stellung in einem Unternehmen klar und deutlich kommuniziert werden. Auch wenn sich das Management hierdurch mit Sicherheit keinen Spielraum für Einzelentscheidungen entwenden lassen muss, sind klare Zielvorgaben der Anfang einer transparenten und wohl definierten Unternehmenskultur. Diesem Anspruch muss die Schaffung organisatorischer Arbeitsanweisungen und - vorschriften folgen. Hierbei sind, soweit möglich und sinnvoll, Verhaltensregeln zu normieren und für alle Beteiligten verbindlich festzulegen. Diverse Verhaltensnor- 164

das Rentabilitäts- <strong>und</strong> <strong>Risiko</strong>management nach KonTraG so ernst nehmen wie die<br />

steuerlichen Vorschriften, würde dadurch e<strong>in</strong>e erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber<br />

dem Begriff „<strong>Risiko</strong>“ überhaupt entstehen. Die Restriktionen <strong>und</strong> rechtlichen Sanktionen<br />

des Staates s<strong>in</strong>d also recht unklar def<strong>in</strong>iert, was den Vollzug <strong>in</strong> der Praxis zusätzlich<br />

erschwert. Es möge sich also für all diejenigen, die auf gesetzliche Lösungen<br />

hoffen, enttäuschend anhören, aber nach me<strong>in</strong>er festen Überzeugung können die<br />

gesetzlichen Regelungen lediglich als e<strong>in</strong> Zeichen des guten Willens der staatlichen<br />

Organe verstanden werden. Das Ausführen der entsprechenden Begriffe mit konkreten<br />

Maßnahmen bleibt jedoch weitestgehend im Ermessen der Geschäftsführung. 292<br />

Insofern muss praktisch davon ausgegangen werden, dass das <strong>Risiko</strong>management<br />

<strong>in</strong> der Eigenverantwortung des Managements liegt <strong>und</strong> der Begriff bezüglich des Inhaltes,<br />

des Umfangs, der Qualität <strong>und</strong> der Kontrollmöglichkeit be<strong>in</strong>ahe e<strong>in</strong>zig <strong>und</strong> alle<strong>in</strong>e<br />

von der Geschäftsführung mitgeprägt wird. In der Praxis ist oft zu beobachten,<br />

dass viele Geschäftsführerverträge Klauseln über dieses <strong>und</strong> ähnliches enthalten. Da<br />

aber die Mitglieder der Kontroll<strong>in</strong>stanzen – wie z. B. Aufsichts- bzw. Beiräte – nur selten<br />

über e<strong>in</strong> ausreichendes fachliches Know How im Bereich des <strong>Risiko</strong>managements<br />

verfügen dürften, ist kaum mit e<strong>in</strong>er effektiven Kontrolle zu rechnen. Insofern<br />

spielen weiche Faktoren wie Vertrauen <strong>in</strong> <strong>und</strong> Reputation der Geschäftsführung e<strong>in</strong>e<br />

nicht unerhebliche Rolle.<br />

Unabhängig davon, ob es sich um manuelle oder automatische Kontrollmechanismen<br />

handelt, müssen diese letztendlich vom Management bzw. von den dazu beauftragten<br />

externen <strong>und</strong>/oder <strong>in</strong>ternen Kräften gestaltet werden. Insofern ist die wichtigste<br />

Erkenntnis dieser Arbeit dar<strong>in</strong> zu sehen, dass das Rentabilitäts- <strong>und</strong> <strong>Risiko</strong>management<br />

ke<strong>in</strong>e fest def<strong>in</strong>ierbare Größe ist, ke<strong>in</strong> Pauschalgut, sondern von Menschen<br />

kreativ gestaltet <strong>und</strong> umgesetzt wird. Demzufolge ist der größte <strong>Risiko</strong>faktor<br />

auf dem Wege zur Erreichung von besten Rentabilitätszahlen bei m<strong>in</strong>imalem <strong>Risiko</strong><br />

<strong>in</strong> den Menschen selbst zu sehen, nämlich wenn diese bei der Konzeption <strong>und</strong>/oder<br />

Umsetzung des Rentabilitäts- <strong>und</strong> <strong>Risiko</strong>managements Fehler machen.<br />

Angesichts des oben Gesagten stellt sich <strong>in</strong>sgesamt die Frage, ob es allgeme<strong>in</strong> gültige<br />

Gr<strong>und</strong>sätze des Rentabilitäts- <strong>und</strong> <strong>Risiko</strong>managements überhaupt gibt. Nach<br />

me<strong>in</strong>en langjährigen Erfahrungen gibt es sie. Diese müssen jedoch nicht nur bran-<br />

291<br />

Siehe § 19 I UstG.<br />

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Beispielsweise wird <strong>in</strong> der Begründung des KonTraG zu § 91 Abs. 2 AktG zwar die Verpflichtung<br />

des Vorstandes benannt, gleichermaßen für e<strong>in</strong> angemessenes <strong>Risiko</strong>management wie für e<strong>in</strong>e<br />

funktionierende <strong>in</strong>terne Revision zu sorgen, aber es wird nicht weiter ausgeführt, wie dies zu geschehen<br />

ist <strong>und</strong> wie die Beziehungen zwischen diesen beiden Größen aussehen sollen. Vgl. Reichmann,<br />

Thomas: Controll<strong>in</strong>g, 2006, S. 647.<br />

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